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VGT-Anzeige gegen Vollspalten-Schweinefabrik Mistelbach: kein angenehmer Liegebereich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.06.2024)

Bezirk Mistelbach, 04.06.2024

Die Bestimmung, dass jedes Schwein Zugang zu einem physisch angenehmen und sauberen Liegebereich haben muss, auf dem alle Schweine Platz haben, stammt vom Sommer 2022

Jede gesetzliche Bestimmung muss einen Gehalt haben, jedes Gebot muss etwas vorschreiben. So würde man als Laie/in auch das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen lesen. In der Verordnung zur Schweinehaltung steht seit Sommer 2022, dass ausnahmslos jedes Schwein Zugang zu einem physisch angenehmen Liegebereich haben muss, der sauber ist und auf dem alle Schweine gleichzeitig nebeneinander Platz haben. Diese Bestimmung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig mit dieser Bestimmung wurde vorgeschrieben, dass für alle Neu- und Umbauten nur mehr ein „strukturierter“ Vollspaltenboden als Mindeststandard erlaubt ist. Die Aufdeckung der Schweinefabrik in Mistelbach, NÖ, letzte Woche zeigt, dass dort bereits einige Buchten diesem neuen Standard entsprochen haben – mit gleichen Verletzungen der Schweine wie immer auf Vollspaltenboden. Und auch dort gibt es keinen physisch angenehmen Liegebereich.

Der VGT hat diesen Aspekt jetzt extra angezeigt, unterstützt von einer veterinärfachlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer. Der gesamte Boden in diesen strukturierten Vollspaltenbuchten ist Beton mit scharfkantigen Spalten. Niemand kann das als physisch angenehm bezeichnen. Sauber ist dieser Bereich auch nicht. Der Vollspaltenboden wird ja nie gesäubert. Vielmehr funktioniert er so, dass die Schweine durch das dichte Gedränge ihren eigenen Kot durch die Spalten nach unten treten sollen. Da die Tiere aber nur Flüssignahrung erhalten und daher mehrheitlich Durchfall haben, ist klar, dass auch beim Durchtreten überall Kot kleben bleibt. Der VGT erwartet nun von der Tierschutzombudsfrau von NÖ, dass sie das Verfahren nach dieser Anzeige zur Not bis zum Verwaltungsgerichtshof durchzieht. Das Höchstgericht soll entscheiden, ob der Vollspaltenboden mit oder ohne Struktur als physisch angenehm und sauber bezeichnet werden kann.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, dass bei Tieren der Rechtsstaat in Österreich endet. Man stelle sich vor, eine gesetzliche Vorschrift zum Schutz der Landwirt:innen würde derart ignoriert. Die Autobahnen würden von Traktorblockaden lahmgelegt! Aber mit Tieren kann man‘s ja machen. Da wird das Blaue vom Himmel in Gesetzestext gegossen, aber in der Praxis lässt man die Tiere auf scharfkantigen Spalten über ihrem Kot liegen. Der VGT, sozusagen als Gewerkschaft der Tiere, wird aber nicht müde werden, diesen Missstand anzuprangern. Und wir werden letztlich Mittel und Wege finden, die Höchstgerichte mit dieser Frage zu befassen. Der Verwaltungsgerichtshof muss einschreiten, um den Rechtsstaat im Umgang mit Schweinen sicherzustellen. Auch Schweine haben ein Recht darauf, dass die zu ihrem Schutz erlassenen Gesetze beachtet werden!

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