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Bezirk Mistelbach, am 28.05.2024

VGT deckt auf: grauenhafte Zustände für Schweine auf „strukturiertem“ Vollspaltenboden

Schweinemast im Bezirk Mistelbach hält 3.000 Tiere u.a. in jenem System, das die ÖVP und die Tierindustrie als „Alternative“ zum (unstrukturierten) Vollspaltenboden verkaufen

Auf das kleine Wörtchen unstrukturiert kommt es an. § 18 (2a) des Tierschutzgesetzes sei ein Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden, will man uns weismachen, aber dieser Paragraph lautet wörtlich: Die Haltung von […] Mastschweinen auf unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich ist verboten. Der strukturierte Vollspaltenboden ist also weiterhin für immer erlaubt. Und wie ein solcher Vollspaltenboden aussieht und was er für Auswirkungen auf die Schweine hat, kann der VGT nun veröffentlichen. Aufnahmen aus derartigen Buchten von einer Schweinemast mit 3.000 Tieren im Bezirk Mistelbach, NÖ, wurden dem VGT zugespielt.

Auch wenn ein Teil des Spaltenbodens nur die Hälfte der Spalten hat – das sei die Struktur – leiden die Schweine völlig unverändert. Die Fotos zeigen abgebissene Schwänze, Schwielen und entzündete Gelenke an den Beinen, aber auch rot geschwollene Augen, Blutohren, tote Tiere, blutige Wunden, Husten und zahlreiche Fälle von Eingeweidebrüchen (Hernien). Zustände also, wie im konventionellen unstrukturierten Vollspaltenboden auch, für die Tiere gibt es keinen merkbaren Unterschied. Der VGT hat Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.

Der VGT ist aktuell vor Ort und verlangt eine sofortige Kontrolle durch den zuständigen Amtstierarzt oder die Amtstierärztin.

Zur Petition

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist entsetzt: Der Vollspaltenboden sei bereits für Neu- und Umbauten verboten, hat es geheißen. Doch in Wahrheit ist nur der unstrukturierte Vollspaltenboden verboten worden. Das, was euphemistisch als Struktur und Funktionsbereich bezeichnet wird, stellt sich als für die Schweine völlig irrelevant heraus. Auf diesem Vollspaltenboden Neu leiden sie aufs Haar gleich, wie am bisherigen Vollspaltenboden. Es macht keinen Sinn, diese Systeme verschieden zu bezeichnen.

Und Balluch weiter: Wir lassen uns nicht länger zum Narren halten. Man kann die Bevölkerung nicht derart betrügen. Es muss jetzt ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens her, das diesen durch einen weich eingestreuten, planbefestigten Liegebereich ersetzt. Nur so lassen sich die in unserer Aufdeckung ersichtlichen Verletzungen vermeiden, nur dann kann das routinemäßige Schwanzkupieren beendet werden, das nicht nur in Österreich, sondern auch in der gesamten EU verboten ist. Und nur dann gibt es einen physisch angenehmen Liegebereich, der gesetzlich vorgeschrieben wäre, was aber von sämtlichen Behörden ignoriert wird. Wie viele Aufdeckungen braucht es noch, bis die ÖVP zur Vernunft kommt? Das Schweineleid muss enden!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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