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Wien, am 12.11.2024

Erstmalige Ausstrahlung des Dokumentarfilms „Food for Profit“ im Wiener Burg Kino

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN präsentiert in Kooperation mit dem Wiener Burg Kino die erstmalige Ausstrahlung des aufsehenerregenden Dokumentarfilms

Wann: 10.12.2024, 20.15 Uhr (Kino öffnet um 18.00 Uhr, Saal-Einlass 20.10 Uhr)
Wo: Burg Kino, Opernring 19, 1010 Wien
Tickets: Burg Kino

VGT-Mitglieder* und VGT-Aktivist:innen erhalten Tickets zum ermäßigten Preis von 8 €, verbindliche Anmeldung bis 5.12. per Mail an events@vgt.at!

Barriere-Info: es gibt einen Rollstuhlplattformlift, mit dem man ins erste Untergeschoß kommt, von dem aus der Kassenbereich, der Balkon im Großen Saal und die hinteren beiden Reihen im Studio zugänglich sind. Eine Toilette ist im Le Meridien Hotel im nächsten Häuserblock. Snacks und Getränke können auf Bestellung an der Kassa gerne zum Platz gebracht werden.

Zum Film

Inmitten der aktuellen Koalitionsverhandlungen und vor dem Hintergrund des Engagements des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN möchten wir auf die verheerenden Auswirkungen der Fleischindustrie aufmerksam machen. Die neue Investigativdoku Food for Profit (Regie: Pablo D'Ambrosi, Giulia Innocenzi) möchte Antworten auf die Frage finden, warum Intensivtierhaltungen mit Subventionszahlungen gefördert werden, welche Auswirkungen das auf das Leben und Leiden der Tiere hat und welche Drahtzieher im Hintergrund der Agrarwirtschaft tätig sind, um diese tierschutzwidrigen Praktiken zu legitimieren und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Die Doku wird erstmals im Wiener Burg Kino mit einer persönlichen Ansprache von VGT-Obperson DDr. Martin Balluch präsentiert.

Sei dabei und erfahre mehr über die Schattenseiten der Fleischproduktion und deren Auswirkungen auf unsere Gesellschaft.

*Ordentliche Mitglieder sind jene, die jeweils in den letzten 12 Monaten mindestens dreimal an VGT-Aktionen teilgenommen haben, einen Gnadenhof des VGT regelmäßig betreuen, regelmäßig Publikationen für den VGT verfassen, in den letzten 12 Monaten ehrenamtlich eine Vereinsfunktion ausgeübt haben, die nicht jene der Schiedsrichter:in ist, oder regelmäßig im VGT-Büro mitarbeiten. (Statuten § 4 Absatz 2)

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