Schwere Misshandlung von Fischen auf Märkten
VGT deckt Tierquälerei an lebenden Karpfen auf. 5 von 7 Fischverkaufsständen auf Wiener Märkten wurden angezeigt.
Nachdem der VGT im Vorjahr in der Adventzeit wegen tierquälerischer Misshandlungen von Karpfen bei zwei Fischverkaufsständen in Ottakring aktiv geworden war, führten VGT-Mitarbeiter:innen heuer in der zweiten Dezemberwoche eine sorgfältige Recherche bei Fischverkaufsständen bei 3 Wiener Lebensmittelmärkten durch. Bei fünf von sieben Fischverkaufsständen entdeckten die Tierschützer:innen tierquälerische Praktiken und Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei einem wurde schwere Misshandlung von Karpfen dokumentiert.
Mag. Erich Schacherl, Campaigner für Fische und andere Wassertiere, war bei der Recherche dabei: Es ist unfassbare, brutale Tiermisshandlung, die wir am Meiselmarkt beobachtet haben. Nachdem ein zirka 2,5 kg schwerer Karpfen mit einem Kescher aus einem Hälterungsbehälter geholt wird, drückt der Fischhändler plötzlich dem lebenden Karpfen mit zwei Fingern die Augen ein, nutzt die Augenhöhlen also wie einen Griff und hebt den bei vollem Bewusstsein extrem leidenden Karpfen dann hoch. Erst dann betäubt er den Karpfen mit drei Schlägen auf den Hinterkopf und tötet ihn anschließend. Das ist Tierquälerei der schlimmsten Art.
Der VGT hat Anzeige erstattet und die Behörden außerdem darauf aufmerksam gemacht, diesen Fischhändler besonders zu kontrollieren. Auch eine Schulung im tierschutzkonformen Umgang mit Fischen ist dringend nötig. Mag. Erich Schacherl: Der Fischhändler hat diese tierquälerische Handlung mit einer Selbstverständlichkeit ausgeführt, dass man davon ausgehen muss, dass er das öfter macht.
Bei einer anderen Fischhandlung am Meiselmarkt entdeckten die Tierschützer:innen mit dem Bauch nach oben treibende Fische im Hälterungsbecken. Mag Erich Schacherl: Treiben Fische mit dem Bauch nach oben in einem Wasserbecken, stimmt etwas nicht. Das kann schlechtes Wasser sein, zu wenig Sauerstoff im Wasser oder die Fisch sind krank bzw. tot. Das ist ein Ernstfall.
In mehreren Fischbecken waren Karpfen zu sehen, die Verletzungen aufwiesen. Auch diese Fischhändler wurden vom VGT angezeigt.
Bei allen kontrollierten Fischverkaufsständen, die lebende Karpfen anboten, waren die typischen Hälterungsbehälter in Verwendung. Sie sind gesetzlich erlaubt, aus Sicht des Tierschutzes allerdings problematisch. Mag. Erich Schacherl: Nach der Tierschutz-Schlachtverordnung müssen lebende Speisefische in Hälterungsbehältern ausreichende Bewegungsmöglichkeiten haben. 200 kg Karpfengewicht in 1.000 Liter Wasser ist die erlaubte, maximale Besatzungsdichte bei Karpfen. Aber ehrlich: Wer kann sich darunter was vorstellen? Wenn sich dann 20 bis 30 zwischen 2 und 3 kg schwere und mehr als einen halben Meter lange Karpfen in einem solchen Hälterungsbehälter befinden, ist es offensichtlich, dass sie sich nicht ausreichend bewegen können. Aber laut Gesetz kann so eine Haltung durchaus legal sein.
Wie in vielen anderen Bereichen zeigt sich auch bei der Karpfenhaltung, dass die Tierschutzbestimmungen eher Tiernutz
-Bestimmungen sind.
Der Weihnachtskarpfen, den immer noch viele Menschen als kulinarische Besonderheit zum Weihnachtsfest sehen, ist ein Symbol für Tierleid und Tiermissbrauch. Das hat sich bei der Fischmarktrecherche des VGT deutlich gezeigt. Der VGT bittet, heuer auf den Weihnachtskarpfen zu verzichten. Mag. Erich Schacherl: Wir appellieren an alle, eine bewusste Entscheidung des Mitgefühls zu treffen und heuer auf den Kauf und Verzehr des Weihnachtskarpfens zu verzichten.
Weihnachtskarpfen: Tierleid um der Tradition willen
Pressefotos (Copyright: VGT.at)