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Gutachten beweist: von ÖVP favorisierter „strukturierter“ Vollspaltenboden nicht besser

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.12.2024)

Wien, 19.12.2024

Interdisziplinäres Team von Tierärzt:innen und Biolog:innen „Expertise for Animals“ führt 252 wissenschaftliche Referenzen an, dass er bei Schweinen zu Schmerzen, Leiden, Schäden führt.

Anlässlich der Regierungsverhandlungen erinnert der VGT nicht nur an das offene Problem des Vollspaltenbodens, er pocht auch auf eine schweinegerechte Lösung ohne Vollspaltenboden und mit verpflichtender Stroheinstreu. Dem steht die bisherige Version des Vollspaltenbodenverbots der ÖVP entgegen. Diese sieht nämlich nur eine Halbierung der Spalten auf einem Drittel der Bodenfläche vor. Dazu hat das interdisziplinäre Team von Wissenschafter:innen von Expertise for Animals nun ein Gutachten erstellt. Mit 252 Referenzen zu wissenschaftlichen Studien wird darin nachgewiesen, dass dieser strukturierte Vollspaltenboden Neu zu denselben Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Schweinen führt, wie der bisherige unstrukturierte Vollspaltenboden, und damit das Problem nicht löst.

Zitat:

Die Vorgaben [des strukturierten Vollspaltenbodens] verhindern jedoch nicht die erheblichen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Verhalten [der Schweine]. Gliedmaßenverletzungen, Lahmheiten und Hautveränderungen, wie Bursen oder Verletzungen durch den ungeeigneten Boden und Bisswunden durch andere Schweine, führen zu Schmerzen, Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren. Ebenso begünstigen die Haltungsbedingungen Erkrankungen der Atemwege und des Verdauungstrakts. Insbesondere Magengeschwüre sind ein ernst zu nehmendes Problem für das Wohlbefinden der Tiere. Sie können akut und chronisch auftreten, werden als schmerzhaft eingestuft und können zum plötzlichen Tod des Tieres führen. […] Die rechtlichen Vorgaben zur Schweinehaltung sind zudem unzureichend, da sie erheblich zu Verhaltensstörungen wie Schwanz- und Ohrenbeißen beitragen. […] Hinzu kommt, dass das arttypische Verhalten der Tiere eingeschränkt oder zum Teil gänzlich verhindert wird. […] Die Vorgaben zur Gruppenhaltung neu […] stehen in einem gravierenden Widerspruch zu den tierschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen. Die Haltungsvorgaben ignorieren fundamentale Bedürfnisse der Tiere und verletzen klar die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, indem sie Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Wir rufen SPÖ und NEOS dazu auf, nicht der ÖVP auf den Leim zu gehen, und diese Pseudolösung zu akzeptieren. Ohne planbefestigten Liegebereich, der verpflichtend tief eingestreut ist, gibt es kein Vollspaltenbodenverbot. Der Schweineindustrie, die ja die treibende Kraft hinter diesem Trick ist, der Bevölkerung ein Verbot vorzugaukeln, das keines ist, sei gesagt, dass die wissenschaftliche Literatur, in diesem Gutachten sehr gut zusammengefasst, eine erfolgreiche Verfassungsklage auch gegen diesen Vollspaltenboden Neu ermöglicht. Er widerspricht zweifellos wesentlichen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, die auch für die Schweinehaltung gelten. Der Burgenländische Landeshauptmann Doskozil hat bereits eine solche Verfassungsklage angekündigt, sollte die neue Bundesregierung kein echtes Verbot des Vollspaltenbodens mit verpflichtender Stroheinstreu beschließen!

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