Zur Landtagswahl im Burgenland: die Verfassungsklagen von SPÖ-Landeshauptmann Doskozil sind absolut essenziell für den Tierschutz - vgt

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Zur Landtagswahl im Burgenland: die Verfassungsklagen von SPÖ-Landeshauptmann Doskozil sind absolut essenziell für den Tierschutz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.01.2025)

Wien, 16.01.2025

Eine Mehrheit von ÖVP und FPÖ im Land würde zu einer Regierungsbildung der beiden Parteien führen, die die Verfassungsklage gegen den Vollspaltenboden bei Mastrindern wieder zurückziehen und keine weiteren Verfassungsklagen einbringen würden!

Anlässlich der Landtagswahl ist es wichtig, sich die vorhandenen Fakten vor Augen zu halten. Und ein für den Tierschutz zentrales Faktum sind die Verfassungsklagen, die die SPÖ-Regierung unter Landeshauptmann Doskozil eingebracht hat. Zweimal ging es dabei um den Vollspaltenboden bei Schweinen, einmal um den Vollspaltenboden bei Mastrindern. Faktum ist auch, dass FPÖ und ÖVP an der Regierung keine solchen Verfassungsklagen einbringen und sogar die noch offene Klage gegen den Vollspaltenboden bei Mastrindern wieder zurückziehen würden. Das wäre für den Tierschutz eine absolute Katastrophe.

Das größte Problem im Tierschutz ist, dass niemand im Namen der Tiere die Einhaltung der zu ihrem Schutz erlassenen Gesetze gerichtlich einfordern kann. So sind die Bestimmungen im Tierschutzgesetz eigentlich klar, und trotzdem werden sie nicht eingehalten. Da steht, dass man Tiere niemals so halten darf, dass ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, aber genau das passiert beim Vollspaltenboden. Da steht auch, dass die Bodenbeschaffenheit und das Platzangebot den Bedürfnissen der Tiere angepasst sein muss. Klarerweise ist das beim Vollspaltenboden nicht der Fall. Die Verfassung sieht aber vor, dass alle 9 Landesregierungen und die Volksanwaltschaft den Verfassungsgerichtshof mit der Frage befassen dürfen, ob die Vorschriften in den Haltungsverordnungen, wo der Vollspaltenboden erlaubt ist, den Bestimmungen im Tierschutzgesetz nicht widersprechen. Tun sie das, müssen sie geändert und der Vollspaltenboden verboten werden. Das wäre eindeutig der Fall.

Der VGT hat sämtliche Landesregierungen jahrelang bekniet, derartige Verfassungsklagen einzubringen. Auch die Volksanwaltschaft war trotz jahrzehntelanger Anfragen bisher noch nie bereit dazu. Und dann kam die SPÖ-Alleinregierung im Burgenland und Landeshauptmann Doskozil war diesbezüglich sehr offen. Seither gab es bereits 3 Verfassungsklagen gegen den Vollspaltenboden – und sie waren erfolgreich! Weitere könnten folgen.

Welche Partei man auch immer wählen will, klar muss allen Wahlberechtigten sein, dass eine Mehrheit von ÖVP und FPÖ im Burgenland diese so zentrale Möglichkeit, etwas für die Tiere zu verbessern, auf absehbare Zeit vernichtet! Für die Tiere ist überhaupt nicht egal, welche Parteien die Regierungsverantwortung übernehmen. Daher muss ein Tierschutzverein, der die Anliegen der Tiere vertritt, das auch klar und deutlich sagen.

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