Teilen:

Zur Landtagswahl im Burgenland: die Verfassungsklagen von SPÖ-Landeshauptmann Doskozil sind absolut essenziell für den Tierschutz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.01.2025)

Wien, 16.01.2025

Eine Mehrheit von ÖVP und FPÖ im Land würde zu einer Regierungsbildung der beiden Parteien führen, die die Verfassungsklage gegen den Vollspaltenboden bei Mastrindern wieder zurückziehen und keine weiteren Verfassungsklagen einbringen würden!

Anlässlich der Landtagswahl ist es wichtig, sich die vorhandenen Fakten vor Augen zu halten. Und ein für den Tierschutz zentrales Faktum sind die Verfassungsklagen, die die SPÖ-Regierung unter Landeshauptmann Doskozil eingebracht hat. Zweimal ging es dabei um den Vollspaltenboden bei Schweinen, einmal um den Vollspaltenboden bei Mastrindern. Faktum ist auch, dass FPÖ und ÖVP an der Regierung keine solchen Verfassungsklagen einbringen und sogar die noch offene Klage gegen den Vollspaltenboden bei Mastrindern wieder zurückziehen würden. Das wäre für den Tierschutz eine absolute Katastrophe.

Das größte Problem im Tierschutz ist, dass niemand im Namen der Tiere die Einhaltung der zu ihrem Schutz erlassenen Gesetze gerichtlich einfordern kann. So sind die Bestimmungen im Tierschutzgesetz eigentlich klar, und trotzdem werden sie nicht eingehalten. Da steht, dass man Tiere niemals so halten darf, dass ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, aber genau das passiert beim Vollspaltenboden. Da steht auch, dass die Bodenbeschaffenheit und das Platzangebot den Bedürfnissen der Tiere angepasst sein muss. Klarerweise ist das beim Vollspaltenboden nicht der Fall. Die Verfassung sieht aber vor, dass alle 9 Landesregierungen und die Volksanwaltschaft den Verfassungsgerichtshof mit der Frage befassen dürfen, ob die Vorschriften in den Haltungsverordnungen, wo der Vollspaltenboden erlaubt ist, den Bestimmungen im Tierschutzgesetz nicht widersprechen. Tun sie das, müssen sie geändert und der Vollspaltenboden verboten werden. Das wäre eindeutig der Fall.

Der VGT hat sämtliche Landesregierungen jahrelang bekniet, derartige Verfassungsklagen einzubringen. Auch die Volksanwaltschaft war trotz jahrzehntelanger Anfragen bisher noch nie bereit dazu. Und dann kam die SPÖ-Alleinregierung im Burgenland und Landeshauptmann Doskozil war diesbezüglich sehr offen. Seither gab es bereits 3 Verfassungsklagen gegen den Vollspaltenboden – und sie waren erfolgreich! Weitere könnten folgen.

Welche Partei man auch immer wählen will, klar muss allen Wahlberechtigten sein, dass eine Mehrheit von ÖVP und FPÖ im Burgenland diese so zentrale Möglichkeit, etwas für die Tiere zu verbessern, auf absehbare Zeit vernichtet! Für die Tiere ist überhaupt nicht egal, welche Parteien die Regierungsverantwortung übernehmen. Daher muss ein Tierschutzverein, der die Anliegen der Tiere vertritt, das auch klar und deutlich sagen.

02.06.2026, Gerersdorf

Bürgermeister von Hafnerbach zeigt Schweinebetrieb Hubmann wegen Tierleids an

Er habe in den Schweineboxen die Ferkel auf einem Haufen liegen gesehen (was sie immer tun!) und gemeint, manche könnten vor Kälte zittern – Anzeige!

01.06.2026, Baden

Erstes Pflanzenmilchfest in Baden macht Lust auf mehr

Am Samstag, dem 30. Mai 2026, fand am Hauptplatz in Baden bei Wien das erste Pflanzenmilchfest statt.

01.06.2026, Wien

Heute jährt sich zum 1. Mal Fehlentscheidung Regierung Schweine-Vollspaltenboden

Die echte Ablauffrist für den Vollspaltenboden bis 2040 bzw. 23 Jahre wurde abgeschafft, stattdessen ein Vollspaltenboden Neu als neuer Mindeststandard ab 2034/2038 installiert!

28.05.2026, Wien

Nachruf für den Tierrechtspionier Helmut F. Kaplan

Verfasst von DDr. Martin Balluch.

26.05.2026, Wien

Kein Tierschutz für den Afrikanischen Wels?

Immer mehr Aquakulturbetriebe in Österreich züchten Afrikanische Welse. Unzureichende Gesetze machen Tierschutzprobleme wahrscheinlich.

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv

20.05.2026, Wien

Steiermark: FPÖ und ÖVP schmettern Grünen Antrag im Landtag gegen Vollspalten ab

Die steirische Landesregierung ist nicht einmal bereit, Tierwohlfleisch in Landesküchen oder den Umbau der Schweinebetriebe weg vom Vollspaltenboden zu fördern