Kommenden Montag nächster Verhandlungstag SPAR SLAPP-Prozess gegen den VGT - vgt

Teilen:

Kommenden Montag nächster Verhandlungstag SPAR SLAPP-Prozess gegen den VGT

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.01.2025)

Wien, 17.01.2025

SPAR hat den VGT auf Unterlassung u.a. auf Basis des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb geklagt, der VGT möge SPAR nicht mit Schweineleid in Verbindung bringen.

Termin: Montag 20. Jänner 2025, ab 11:30 Uhr im Handelsgericht 1030 Wien, Marxergasse 1a, Saal 1811.

Im Juli 2022 hat SPAR eine Klage auf Unterlassung mit sehr hohem Streitwert gegen den VGT eingebracht und dazu eine Einstweilige Verfügung (EV) gefordert. Diese wurde in den ersten beiden Instanzen auch tatsächlich erlassen und erst vom Obersten Gerichtshof (OGH) stark reduziert. Unter der anfänglichen EV durfte der VGT die Supermarktkette SPAR überhaupt nicht mehr mit Schweineleid in Verbindung bringen, was selbst die Berichterstattung über den Prozess verunmöglicht hat. Argumentiert wurde das vom Oberlandesgericht Wien tatsächlich damit, dass SPAR schließlich gar keine Tiere halte. Die Schweinebetriebe sagen aber, sie halten sich ja ans Gesetz und liefern nur, was Handel und Konsument:innen wollen. Am Ende könnte man niemanden mehr für das Schweineleid verantwortlich machen. Durch das Erkenntnis des OGH war es dem VGT erst nach 1 ½ Jahren wieder möglich, SPAR zu kritisieren.

Doch die mehrheitlich verlorene EV hat SPAR nicht gebremst, im Gegenteil. Vergleichsangebote des VGT wurden in den Wind geschlagen und die Klage erweitert. Am ersten Prozesstag am HG Wien im September 2024 sind nur Zeug:innen von SPAR einvernommen worden. Diesmal wurden Zeug:innen des VGT, darunter dessen Obperson DDr. Martin Balluch, geladen. Es geht im Wesentlichen um die Frage, inwiefern SPAR für das Schweineleid auf Vollspaltenboden mitverantwortlich gemacht werden darf, was der multinationale Konzern unternimmt, um dieses Schweineleid zu verhindern und ob es NGOs wirklich gerichtlich verboten werden soll, SPAR in dieser Hinsicht zu kritisieren. Eine SLAPP-Klage par excellence.

28.05.2025, Wien

Parlamentsdirektion lügt: bisherige Übergangsfrist 2040 für Strohhaltung statt Vollspalten

Die Parlamentsdirektion behauptet aber, 2040 wäre nur der unstrukturierte Vollspaltenboden verboten worden – VGT-Demo vor Ministerrat gegen Förderung Umbau zu Vollspaltenboden!

27.05.2025, Gerersdorf, NÖ

BH droht erneut Betrieb Hubmann mit Schweinen am Acker im Zelt Räumung an!

Alternativer Schweinebetrieb mit echtem Tierwohl und fast keiner Investition für die Errichtung, soll aus politischen Gründen zerschlagen werden!

26.05.2025, Wien

Offener Brief des VGT: heben wir das Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens auf!

VGT-Obperson wendet sich an Schweinebranche: Sie brauchen nicht investieren, lassen wir alles wie es ist, kein Schwein interessiert der Umbau zu einem Firlefanz-Vollspaltenboden

26.05.2025, Wien

Wo bleibt der Fischschutz beim Weltkulturerbe "Waldviertler Karpfenteichwirtschaft"?

Die Waldviertler Karpfenteichwirtschaft wurde Anfang Mai 2025 zum landwirtschaftlichen Weltkulturerbe ernannt. Der VGT erhebt aus diesem Anlass die Stimme für die Karpfen und erinnert daran, dass Fische Lebewesen sind, keine Produkte.

23.05.2025, Innsbruck

Aktion KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS in Innsbruck.

Das große Transparent mit dem Schriftzug " KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS " leuchtet nördlich der Annasäule.

22.05.2025, Innsbruck

Einladung zur VGT-Aktion zum Wolf in Innsbruck

Der Verein gegen Tierfabriken lädt zur Medienaktion "KOEXISTENZ STATT ABSCHUSS" bei der Annasäule ein.

22.05.2025, Steiermark

VGT reicht Petition an steirischen Landtag ein: Förderung Umstieg Stroh Schweinehaltung

2026 statt den nötigen 1413 Unterschriften zusammengekommen – Petition wendet sich gegen den Schweine-Vollspaltenboden und das neue Bundesgesetz dazu, das alles verschlechtert!

22.05.2025, Kärnten

Über 600 Abschussbefehle und 22 Abschüsse: Kärnten will den Wolf ausrotten!

Landesrat Gruber handelt eindeutig rechtswidrig, die Verordnung zum Abschuss ist weder EU-rechts- noch verfassungskonform, es gibt kein Monitoring und keinen guten Erhaltungszustand