Kommenden Montag nächster Verhandlungstag SPAR SLAPP-Prozess gegen den VGT
SPAR hat den VGT auf Unterlassung u.a. auf Basis des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb geklagt, der VGT möge SPAR nicht mit Schweineleid in Verbindung bringen.
Termin: Montag 20. Jänner 2025, ab 11:30 Uhr im Handelsgericht 1030 Wien, Marxergasse 1a, Saal 1811.
Im Juli 2022 hat SPAR eine Klage auf Unterlassung mit sehr hohem Streitwert gegen den VGT eingebracht und dazu eine Einstweilige Verfügung (EV) gefordert. Diese wurde in den ersten beiden Instanzen auch tatsächlich erlassen und erst vom Obersten Gerichtshof (OGH) stark reduziert. Unter der anfänglichen EV durfte der VGT die Supermarktkette SPAR überhaupt nicht mehr mit Schweineleid in Verbindung bringen, was selbst die Berichterstattung über den Prozess verunmöglicht hat. Argumentiert wurde das vom Oberlandesgericht Wien tatsächlich damit, dass SPAR schließlich gar keine Tiere halte. Die Schweinebetriebe sagen aber, sie halten sich ja ans Gesetz und liefern nur, was Handel und Konsument:innen wollen. Am Ende könnte man niemanden mehr für das Schweineleid verantwortlich machen. Durch das Erkenntnis des OGH war es dem VGT erst nach 1 ½ Jahren wieder möglich, SPAR zu kritisieren.
Doch die mehrheitlich verlorene EV hat SPAR nicht gebremst, im Gegenteil. Vergleichsangebote des VGT wurden in den Wind geschlagen und die Klage erweitert. Am ersten Prozesstag am HG Wien im September 2024 sind nur Zeug:innen von SPAR einvernommen worden. Diesmal wurden Zeug:innen des VGT, darunter dessen Obperson DDr. Martin Balluch, geladen. Es geht im Wesentlichen um die Frage, inwiefern SPAR für das Schweineleid auf Vollspaltenboden mitverantwortlich gemacht werden darf, was der multinationale Konzern unternimmt, um dieses Schweineleid zu verhindern und ob es NGOs wirklich gerichtlich verboten werden soll, SPAR in dieser Hinsicht zu kritisieren. Eine SLAPP-Klage par excellence.