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VGT erinnert Minister:innen Totschnig und Schumann bei heutiger Angelobung an Schweine

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.04.2025)

Wien, 02.04.2025

Die Zeit bis zur Neuformulierung im Tierschutzgesetz zum Ende des Vollspaltenbodens läuft ab – VGT fordert verpflichtende Stroheinstreu und Stopp von Förderungen für Vollspaltenböden

Die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen im Tierschutzgesetz, die jetzt ersetzt werden müssen, betreffen nicht nur die Übergangsfrist! So stand dort bisher, dass Anfang 2028 ein neuer Mindeststandard festgelegt werden muss, nachdem die Fachstelle für Haltungssysteme von Nutztieren 1 Jahr lang Vorschläge des Projekts IBeSt+ geprüft hat. Allerdings wurde beschlossen, dass dieses Projekt gar keine konkreten Vorschläge liefert. Daher fordert der VGT, dass folgende Bestimmungen ins Tierschutzgesetz aufgenommen werden müssen: 

  • Verpflichtende weiche Stroheinstreu und doppelter Platz für alle Neu- und Umbauten ab sofort 
  • Ein sofortiger Stopp der Investitionsförderungen für Haltungssysteme mit Vollspaltenboden 
  • Ab 2033 muss die verpflichtende Stroheinstreu und der doppelte Platz für alle Schweinebetriebe gelten

Um diese Forderungen zu unterstreichen, demonstrierte der VGT heute am Ballhausplatz zur Angelobung der zuständigen Minister:innen Korinna Schumann (SPÖ), Tierschutz, und Mag. Norbert Totschnig MSc (ÖVP), Landwirtschaft. Letzterer versuchte, die Tierschützer:innen, die ihn sowohl am Weg in die Hofburg als auch zurück ins Bundeskanzleramt ansprachen, zu ignorieren.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Es bleiben nicht einmal 2 Monate Zeit, um für ein tatsächliches Ende des Vollspaltenbodens die Weichen zu stellen. Dazu bedarf es zumindest zweier Bestimmungen, die jetzt verankert werden müssen. Erstens müssen die Investitionsförderungen für den Vollspaltenboden beendet werden, und zwar sofort. Es kann wirklich nicht angehen, dass heute noch neue Vollspaltenbetriebe gebaut werden, die dann auch noch die Allgemeinheit bezahlt! Und zweitens darf der zukünftige Mindeststandard keinesfalls weiterhin ein Vollspaltenboden sein, wie das momentan die ÖVP favorisiert. Schweine brauchen einen Liegebereich mit weicher Stroheinstreu, auf dem alle Tiere gleichzeitig liegen können. Ohne diese Maßnahme kann man nicht von einem Ende des Vollspaltenbodens sprechen!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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