

VGT verwandelt in Minuten unstrukturierten in strukturierten Vollspaltenboden
Ein paar im Fachhandel erhältliche Gummileisten – und der Vollspaltenboden für Schweine wird zu jenem, der für Neu- und Umbauten erlaubt ist und gefördert wird
Die ÖVP und die Schweineindustrie beruhigen: der Vollspaltenboden wäre bereits verboten, man müsse nur über die Länge der Übergangsfrist entscheiden. Insbesondere gäbe es ein Verbot des Vollspaltenbodens für Neu- und Umbauten und er würde nicht mehr gefördert. Das ist aber alles falsch. Weder ist der Vollspaltenboden für Neu- und Umbauten verboten, noch wird er nicht mehr gefördert. Verboten ist lediglich der unstrukturierte Vollspaltenboden, aber der sogenannte strukturierte
Vollspaltenboden kann weiterhin neu gebaut und gefördert werden. Und wenn es nach ÖVP und Schweineindustrie geht, soll dieser strukturierte
Vollspaltenboden als neuer Mindeststandard für immer erlaubt bleiben.
Um zu zeigen, wie marginal der Unterschied zwischen unstrukturiertem und strukturiertem Vollspaltenboden ist, hat der VGT heute vor dem Parlament die Umwandlung demonstriert. Im Fachhandel sind Gummileisten erhältlich, die man in die Spalten klemmen kann, um sie zu verschließen. Werden nun auf einem Drittel der Bodenfläche die Hälfte der Spalten verschlossen, ist aus dem unstrukturierten Vollspaltenboden der strukturierte geworden. Der Unterschied ist so gering, dass ihn weder uninformierte Betrachter:innen erkennen, noch die Schweine überhaupt bemerken.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Das Gerede von diesem sogenannten strukturierten Vollspaltenboden ist eine Täuschung der Konsument:innen. Auch bei der Käfighaltung von Legehennen hat das die Tierindustrie versucht, indem sie einen „ausgestalteten“ Käfig erfand. Damals gelang es uns, diesen Irrweg in Österreich zu verhindern. Heute müssen wir den Irrweg des strukturierten Vollspaltenbodens verhindern. Es geht jetzt nicht nur um eine neue Übergangsfrist, sondern auch darum, wie der neue Mindeststandard in der Schweinehaltung aussehen wird. Erst diese Entscheidung wird festlegen, ob der Vollspaltenboden überhaupt verboten wird. Eine Verringerung der Spaltenanzahl auf einem Teil des Bodens ist jedenfalls kein Verbot des Vollspaltenbodens!
Pressefotos (Copyright: VGT.at)