

Ministerrat: VGT bietet Politiker:innen Probeliegen auf Vollspaltenboden Neu an
Am 9. Mai darf auf keinen Fall der sogenannte „strukturierte“ Schweine-Vollspaltenboden als Alternative zum bisherigen Vollspaltenboden festgelegt werden, er ist keine Verbesserung!
Heute zum Ministerrat im Bundeskanzleramt erwartet die ankommenden Minister:innen am Ballhausplatz eine Delegation des VGT mit einem sogenannten strukturierten
Schweine-Vollspaltenboden. Das ist ein üblicher Vollspaltenboden, bei dem auf einem Drittel der Bodenfläche jede zweite Spalte mit einer Gummileiste verschlossen ist. Diese seltsame Konstruktion ist, wenn es nach ÖVP und Schweineindustrie geht, die glorreiche
Alternative zum bisherigen Vollspaltenboden. Neubauten von Schweinebetrieben müssen bereits seit 2023 diesen Vollspaltenboden Neu vorsehen. Dass er aber für die Tiere keinen Unterschied macht, können die Minister:innen heute selbst ausprobieren. Der VGT bietet die Möglichkeit zum persönlichen Test, indem man sich einmal darauf legt. Dann zeigt sich: der sogenannte strukturierte
Vollspaltenboden ist eine reine Augenauswischerei. Er ist lediglich ein Trick, um die Öffentlichkeit zu beschwichtigen und hinters Licht zu führen. 92 % der Menschen in Österreich wollen nämlich Stroh für Schweine und daher ein Verbot des Vollspaltenbodens. Und die Schweineindustrie stimmt Letzterem vorgeblich zu, meint aber als Alternative den strukturierten Vollspaltenboden, während der normale Mensch an Stroheinstreu denkt.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: In 2 Tagen werden wir wissen, ob die Regierung allen Ernstes den Vollspaltenboden weiterhin für immer erlauben will, und sei es nur in ‚strukturierter‘ Form, oder ob es bei einem Ablaufdatum bleibt, das, hoffentlich, deutlich vor dem vom VfGH aufgehobenen Jahr 2040 liegt. Eines dürfen wir offiziell der Regierung ankündigen: sollte keine verpflichtende Einstreu beschlossen werden, wird es erneut eine Verfassungsklage vom Burgenländischen Landeshauptmann Doskozil geben, das hat er uns explizit zugesagt. Den Schweinen keine weiche Einstreu zu bieten, ist aus mehreren Gründen eindeutig verfassungswidrig. Einerseits, weil es den Grundsätzen des Tierschutzrechts widerspricht, und andererseits, weil wir ein Staatsziel Tierschutz haben, das mit einer so tierquälerischen Schweinehaltung wohl nicht in Einklang zu bringen ist. Ohne verpflichtende Einstreu ist das Thema Vollspaltenboden nicht abgeschlossen.
Pressefotos (Copyright: VGT.at)