Teilen:

Hintergrundwissen Kaninchen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.01.2017)

25.01.2017

Zahlen und Fakten

Bis vor wenigen Jahren war ein tristes Dasein in engen Gitterkäfigen für Mastkaninchen traurige Realität. Das Verletzen der Pfoten durch die Drahtböden, die völlige Bewegungsunfähigkeit und der Mangel an Rückzugsmöglichkeiten machte die Tiere aggressiv und führte zu Wirbelsäulenverkrümmungen und Knochenveränderungen.

Der Tierschutzforderung nach einem Käfigverbot für Mastkaninchen wurde nach einer intensiven Kampagne des VGT im Jahr 2007 durch das Parlament entsprochen. Seit 1.1.2012 gibt es ein Käfigverbot für alle Kaninchen für die Fleischgewinnung. Seitdem müssen solche Kaninchen in Buchten oder Freigehegen gehalten werden. Seit dem 1.1.2020 sind auch allfällige Übergangsfristen abgelaufen, weshalb dieses Käfighaltungsverbot für Kaninchen zur Fleischgewinnung nun ausnahmslos und absolut gilt, somit auch dann, wenn etwa Landwirt:innen Kaninchen züchten, um sie für den Eigenbedarf zu schlachten.

Auch die Haltung in Holzboxen/-käfigen ist von diesem Verbot erfasst, bei Buchten muss es sich um oben offene Haltungen auf dem Boden handeln. Es gibt Bereiche mit optimalerweise tiefer Einstreu, erhöhte Ebenen, Verstecke und vor allem genug Platz zum Hoppeln und Laufen. Dabei handelt es sich zweifellos um eine dramatische Verbesserung zu den völlig strukturlosen Käfigen, welche früher ebenfalls eine legale Haltungsform dargestellt haben.

Es ist auch jedenfalls nicht ausreichend, wenn die Kaninchen immer wieder Auslauf bekommen, jedoch grundsätzlich in Käfigen gehalten werden. Das Käfighaltungsverbot gilt absolut, d.h. Kaninchen zur Fleischgewinnung auch nur eine Zeit des Tages im Käfig oder in den Kaninchenställen zu halten, ist verboten. Die Kaninchen müssen die gesamte Zeit ihres Lebens mindestens Zugang zu einer Bucht oder einem Freigehegen haben.

Das Käfigverbot gilt allerdings nur für Kaninchen zur Fleischgewinnung, leider aber nicht für Kaninchen, die für andere Zwecke gehalten werden – wie zum Beispiel für Tierversuche.

Rechtliche Rahmenbedingungen

§18 Abs 3a TschG: Für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt: 1. Der Betrieb von Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten. 2. Die Anforderungen an verbesserte Buchtensysteme betreffend erhöhte Flächen und Nestkammern sowie die Bodenbeschaffenheit sind in der Verordnung gemäß § 24 Abs 1 Z 1 festzulegen.

Laut Verordnung müssen alle Kaninchen erhöhte Flächen und/oder Rückzugsmöglichkeiten, Nagematerial, Raufutter und Wasser haben. Außerdem dürfen sie nicht länger in völliger Dunkelheit gehalten werden und ist eine Einzelhaltung von Kaninchen grundsätzlich verboten. Auch Drahtgitterböden sind für sämtliche Kaninchen verboten.

 

03.06.2026, Graz

Steirischer Landtag fordert von Bundesregierung: Tierqual soll vertuscht werden!

Während Österreich bei Schweinen EU-weit am miesesten ist, der Vollspaltenboden bleibt und alle Schweinefabriken das Gesetz brechen, soll Aufdeckung von Missständen kriminalisiert werden

02.06.2026, Gerersdorf

Bürgermeister von Hafnerbach zeigt Schweinebetrieb Hubmann wegen Tierleids an

Er habe in den Schweineboxen die Ferkel auf einem Haufen liegen gesehen (was sie immer tun!) und gemeint, manche könnten vor Kälte zittern – Anzeige!

01.06.2026, Baden

Erstes Pflanzenmilchfest in Baden macht Lust auf mehr

Am Samstag, dem 30. Mai 2026, fand am Hauptplatz in Baden bei Wien das erste Pflanzenmilchfest statt.

01.06.2026, Wien

Heute jährt sich zum 1. Mal Fehlentscheidung Regierung Schweine-Vollspaltenboden

Die echte Ablauffrist für den Vollspaltenboden bis 2040 bzw. 23 Jahre wurde abgeschafft, stattdessen ein Vollspaltenboden Neu als neuer Mindeststandard ab 2034/2038 installiert!

28.05.2026, Wien

Nachruf für den Tierrechtspionier Helmut F. Kaplan

Verfasst von DDr. Martin Balluch.

26.05.2026, Wien

Kein Tierschutz für den Afrikanischen Wels?

Immer mehr Aquakulturbetriebe in Österreich züchten Afrikanische Welse. Unzureichende Gesetze machen Tierschutzprobleme wahrscheinlich.

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv