Hintergrundwissen Tierethik
Tierethik bezeichnet die ethische Reflexion des Umgangs von Menschen mit nicht-menschlichen Tieren. Die Mensch-Tier Beziehung wirft eine Reihe moralischer Fragen auf, die drängendste ist inwiefern eine Nutzung von Tieren für menschliche Interessen legitim ist. Wieviel Rücksicht sind Menschen nicht-menschlichen Tieren schuldig?
Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist sehr alt und lässt sich schon bei antiken Philosophen wie etwa Pythagoras finden. Aber erst in der Neuzeit bekam das Thema genug Gewicht um nun als anerkannter eigenständiger Teilbereich der Ethik zu reüssieren.
Tierschutz und Tierrechte
Tierschutz wird meistens als jene Idee interpretiert, die durch Mitleid mit dem leidenden Tier entstanden ist und darauf abzielt, dieses Leiden nach Möglichkeit zu lindern. Die ersten Tierschutzvereine, die sich dieser Idee angenommen haben, sind im 19. Jahrhundert gegründet worden, und versuchten folgerichtig das offensichtlichste Leid von Tieren in der Gesellschaft, nämlich von vernachlässigten Haustieren, zu vermeiden. Tierheime und Tierschutzhäuser wurden gegründet und stellen bis heute den Schwerpunkt der Tierschutzarbeit der weit über 100 Tierschutzvereine Österreichs dar.
Doch bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert kam es vermehrt zu Versuchen, diesen Zugang zu hinterfragen. Mitleid als emotionale Motivation ist sicher sehr löblich und wichtig, aber reicht das? Steht nicht allen Tieren Gerechtigkeit zu? Gerechtigkeit, ein rationales Prinzip, das rationale Argumente für und wider verlangt. Ist es gerecht, ein Tier gegen seinen Willen und gegen seine Interessen überhaupt zu nutzen, selbst wenn das auf die humanst mögliche Weise geschieht?
Tiere gelten nach dem Gesetz als Sachen. Sie sind daher jemandes Eigentum (selbst die Wildtiere gehören den JagdpächterInnen). Sie haben daher keine Interessen und es könnte auch beim besten Willen niemand in ihrem Namen Gerichtsverfahren beginnen oder den Vollzug der Tierschutzgesetze erzwingen.
Tiere als Personen wären niemandes Eigentum mehr. Ihre Interessen würden vor Gericht anerkannt und vertreten werden, sodass Gerechtigkeit im Umgang mit ihnen erst dann überhaupt möglich ist. Und SachwalterInnen könnten im Namen von Tieren, wenn sie Personen wären, Gerichtsverfahren wie z.B. Schadensersatzklagen durchführen oder durch Amtsmissbrauchsklagen oder Strafanträge den Gesetzesvollzug durchsetzen.
Tierrechte setzen voraus, dass Tiere Personen und damit RechtsträgerInnen sind. Aber darüber hinaus bedeuten Tierrechte i.a. auch noch die Forderung, dass Tiere Rechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit bekommen sollen, genauso wie Menschen laut Artikel 2 der UNO Menschenrechtscharta von 1948.