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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.10.2007)

14. Kongress über Alternativen zu Tierversuchen

Einige Aspekte ausgewählter Beiträge

 

REACH: 2-Generationen-Test an Ratten

Richard Vogel sprach über Strategien um Chemikalien auf deren Potenzial Erbschäden hervorzurufen, zu testen. Erst nach dem Contergan-Skandal wurden derartige „reproductive toxicity“ Tests verpflichtend vorgeschrieben.

Die EU lässt nun im Rahmen von REACH etwa 30.000 Altchemikalien neu zulassen. Zu vielen dieser Chemikalien sind die Daten bezüglich ihrer Giftigkeit in verschiedenen Zusammenhängen (Exposition auf die Haut, die Lunge, das Verdauungssystem, Karzinogenität, Umweltgiftigkeit, etc.) lückenhaft. Insbesondere auch ob diese Chemikalien Erbschäden hervorrufen.

Ein Blick auf die voraussichtliche Anzahl an Tieren, die für die einzelnen Giftigkeitsbereiche für REACH in Tierversuchen leiden und sterben werden, zeigt, dass etwa 70% davon der 2-Generationen Test bezüglich „Reproductive Toxicity“ ausmacht (OECD Test Guideline 416).

Voraussichtlicher Anteil der Anzahl verwendeter Tiere für die verschiedenen Testbereiche bei REACH (Quelle: ecopa).

Die Anzahl an Tieren in absoluten Zahlen lässt sich noch nicht angeben. Nach wie vor gibt es Vorausberechnungen mit pessimistischeren und optimistischeren Szenarios. Je nachdem schwankt die Gesamtzahl der für Tierversuche in REACH herangezogenen Tiere zwischen 6,3 Millionen und 30 Millionen. Für den angesprochenen zwei Generationentest bedeutet das eine Anzahl zwischen 4,4 Millionen und 21 Millionen Ratten. Der Vortragende ging von 6 Millionen Ratten aus, die innerhalb der nächsten drei Jahre in diesen Testreihen verwendet werden würden.

Es gibt auch einen 1-Generationentest an Ratten, der nach OECD-Norm zugelassen war (OECD Test Guideline 415). Allerdings wurde verabsäumt (offenbar hatte niemand ein Interesse daran) die OECD Zulassung zu erneuern. Aus diesem Grund ist derzeit nur der 2-Generationentest für REACH zugelassen. Eine kürzlich durchgeführte Recherche ergab allerdings, dass sich durch die Verwendung einer 2. Generation keine relevante zusätzliche Information gewinnen lässt. Würde es gelingen die OECD Zulassung des 1-Generationentest noch vor dem Start von REACH zu erneuern, könnten mindestens 2,8 Millionen Ratten gerettet werden.


 

Der Tierversuch als „Golden Standard“

Helena Kanderova berichtete über eine Vergleichsstudie zwischen drei grundsätzlichen Testvarianten: Dem Draize Hautreizungstest am Kaninchen, dem aktuell von ECVAM validierten dreidimensionalen Hautmodell „EpiDerm“ und einem Hautreizungstest am Menschen.

Insgesamt wurden 19 Chemikalien verglichen von denen zu erwarten war, dass es sich um Grenzfälle handeln würde, nämlich in Hinsicht darauf, ob diese Chemikalien Hautreizungen der menschlichen Haut auslösen würden oder nicht.

Die Versuche an Menschen wurden an freiwilligen Testpersonen durchgeführt, die sich unter anderem auch aus den ForscherInnen selbst rekrutierten. Die Chemikalien wurden jeweils mit steigender zeitlicher Dauer auf die Haut aufgebracht. Erst 15, dann 30 Minuten, dann 1, 2, 3 und 4 Stunden. Sobald eine Hautreizung durch die Testperson berichtet wurde oder objektiv feststellbar war, wurde der Test abgebrochen und die Chemikalie als hautreizend eingestuft.

Es zeigte sich, dass mit dem Hautmodell EpiDerm, das aus menschlichen Hautzellen aufgebaut ist, bessere Vorhersagen erzielbar waren, was die Reaktion der menschlichen Haut betraf, als mit dem Draize Hautreizungstest am Kaninchen. Diese Alternativmethode ist also dem ursprünglichen Tierversuchs-Pendant überlegen.

Die ForscherInnen zogen aus der Studie unter anderem folgende Schlüsse:

  • Der 4 Stunden-Test am Menschen stellt einen „Gold Standard“ für die Bewertung des Risikos einer akuten Hautreizung eines Stoffes dar. Er arbeitet genau mit dem Endpunkt und der Tierspezies (nämlich der Hautreizung menschlicher Haut) dessen Risiko er abschätzen soll.
  • Mit dem 4 Stunden-Test an menschlichen Freiwilligen ist es möglich das Risiko akuter Hautreizung einer Chemikalie auf ethische Weise festzustellen.
  • Es ist zu erwarten, dass 3D Hautmodelle aus menschlichen Hautzellen, mit geeigneten Testverfahren die durch menschliche Vergleichsdaten optimiert werden, Tierversuchen überlegen sind. Es wird mit größerer Genauigkeit das zu erwartende Risiko durch bisher ungetestete Chemikalien für den Menschen abgeschätzt werden.
  • Für die Validierung von Alternativmethoden sollten nach Möglichkeit auch Daten über die Wirkung von Stoffen am Menschen herangezogen werden. Nur mit diesen könnte wirklich abgeschätzt werden, wie genau ein Test die Reaktion des menschlichen Organismus vorhersagen kann. Leider ist es aber so, dass die allermeisten Alternativmethoden an den Daten von Tierversuchen (die den „Gold Standard“ darstellen) gemessen werden. Alternative Testverfahren werden oft dahingehend optimiert, die Ergebnisse von Tierversuchen möglichst genau wiederzugeben, was sich auf die Aussagekraft für die Risikoabschätzung für den Menschen negativ auswirken kann.

Im Anschluss an den Vortrag stellte ein Beamter des britischen Innenministeriums, der mit der Bewilligung von Tierversuchen beschäftigt ist, die Frage, warum unter diesen Aspekten nicht gleich an Menschen getestet werde. Ihm wurde die Antwort gegeben, dass menschliche Testpersonen, die an solchen Studien gegen Geld mitwirken würden, das praktisch immer aus finanziell prekären Situation heraus tun würden, was ethisch problematisch wäre. Aus diesem Grund werden Versuche an Menschen abgelehnt.


 

Revision der EU-Tierversuchsrichtlinie

Irmela Ruhdel sprach über die zentralen Forderungen von Seiten des Tierschutzes in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinie 86/609/EEC. Diese Richtlinie harmonisiert die Tierversuchsgesetzgebungen der verschiedenen Mitgliedsländer der EU. Seit 2002 befindet sich die Richtlinie in einem Überabreitungsprozess. Im Dezember 2007 soll der erste Entwurf einer überarbeiteten Version vorgelegt werden.

Die zentralen Forderungen der Eurogroup for Animals und der European Coalition to End Animal Experiments sind:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle wissenschaftlichen Verfahren, inklusive Tierversuchen in der Grundlagenforschung und in der Ausbildung.
  • Das Töten von Tieren für Zwecke der Ausbildung sollte generell verboten werden.
  • Die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie von Wirbeltieren auf gewisse Wirbellose Tiere und Embryos von Tieren, ab einem gewissen Entwicklungsstadium.
  • Verbot der Verwendung aller Primaten für Tierversuche. Sollte das nicht EU-weit durchsetzbar sein, sollte mindestens ein Verbot von Versuchen an großen Menschenaffen und an wildgefangenen Primaten implementiert werden. Obwohl das europäische Parlament erst kürzlich einen Beschluss verabschiedete der genau diese Forderungen erhebt, ließ die Kommission bereits durchblicken, dass sie einem Verbot von Tierversuchen an Primaten ablehnend gegenüber steht. Auch ein Verbot von Versuchen an großen Menschenaffen wird seitens der Kommission abgelehnt. Vielmehr spricht sie genau im Gegensatz dazu davon, dass sie die Einrichtung einer EU-Versuchseinrichtung die an Schimpansen experimentieren soll, plant.
  • Verpflichtende effektive Bewilligungsverfahren für alle Tierversuche.
  • Teil dieser Verfahren sollten von unabhängigen Kommissionen durchgeführte Schaden/Nutzen Abwägungen sein. Diese sollten nicht nur den unmittelbaren Tierversuch bzw. Eingriff, sondern die gesamten Lebensumstände der Versuchstiere inklusive aller psychischen und physischen Belastungen und Schäden mit einbeziehen. Diesen Kommissionen sollten auch Laien (Privatpersonen) und Tierschutz-SpezialistInnen angehören.
  • Versuche die bei den Versuchstieren starke Schmerzen und Leiden verursachen, sollten grundsätzlich und ganz unabhängig von dem eventuell zu erwartenden Nutzen verboten sein.
  • Der Ablauf der Bewilligungsverfahren sollte transparent gestaltet werden und es sollte eine verpflichtende nachträgliche Bewertung aller Tierversuche geben, unabhängig davon ob diese erfolgreich waren oder nicht. Nur so wäre eine sukzessive Verbesserung der Schaden/Nutzen Abwägung möglich, um die Entscheidungen der Kommissionen laufend zu optimieren.
  • Die neue Richtlinie sollte nicht nur ein Lippenbekenntnis sein und vollkommen unkonkret den Ersatz und die Reduktion von Tierversuchen begrüßen, sondern es sollte durch konkrete Fristsetzungen festgelegt werden, ab wann bestimmte Tierversuche verboten sein werden und durch Alternativen ersetzt sein müssen.
  • Die finanzielle Förderung der Erforschung von Alternativen sollte für die EU und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtend festgelegt werden.
  • Transparenz: Informationen über alle Tierversuche sollten verpflichtend öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Angaben sollten die Anzahl der Tiere, die Beschreibung des Versuchs, die vorgegebenen Forschungsziele, die Intensität und die Dauer der Belastung für die Tiere, die Gründe warum keine Alternativen eingesetzt werden können und ähnliches enthalten. 10 Mitgliedsstaaten machen derartige Informationen bereits öffentlich zugänglich. Vier Mitgliedsstaaten veröffentlichen sogar die ethischen Bewertungsberichte.
  • Die derzeit geltenden Empfehlungen bezüglich Unterbringung und Pflege der Versuchstiere, sollten zum gesetzlich verpflichtenden Mindeststandard gemacht werden.

 

Deutschland: Untersuchung zu Ethik-Kommissionen und Bewilligungsbehörden

Roman Kolar vom deutschen Tierschutzbund berichtete von einer aktuellen Studie über die Arbeit von Ethik-Kommissionen und Behörden die Tierversuche bewilligen.

In Deutschland sind nur solche Tierversuche bewilligungspflichtig, die nicht von deutschen oder EU-Gesetzen vorgeschrieben sind. Dafür gibt es 29 staatliche Stellen die Tierversuche genehmigen. Diese Bewilligungsbehörden untersuchen die Versuche auf formale Kriterien, wie die Vollständigkeit des Antrags oder die ausreichende Qualifikation der AntragsstellerInnen, aber auch darauf, ob die 3 R Anforderungen erfüllt sind und - in Form einer Schaden/Nutzen Abwägung - ob die Versuche ethisch gerechtfertigt sind.

Als beratendes Gremium stehen den Bewilligungsbehörden Ethik-Kommissionen zur Seite. Diese bestehen aus 4 WissenschafterInnen und 2 VertreterInnen von Tierschutzorganisationen. Die Beschlüsse dieser Ethik-Kommissionen sind für die Behörde nicht bindend. In der Praxis wird den Beschlüssen aber offenbar meist gefolgt.

Bis 2002 war in Deutschland Tierschutz noch nicht als Staatsziel in der Verfassung verankert. Im Gegenzug dazu, genoss die „Freiheit der Wissenschaft“ aber Grundrechtsstatus. Der deutsche Verwaltungsgerichtshof entschied daher im Jahre 1994, dass die Bewilligungsbehörden die Anträge für Tierversuche nicht nach inhaltlichen Kriterien beurteilen durften. Die Behörde war nur berechtigt zu überprüfen, ob der Antrag formal korrekt gestellt wurde.

Nachdem im Jahre 2002 Tierschutz in Deutschland als Staatziel in die Verfassung aufgenommen wurde, kam es im Jahr 2004 zu einem Urteil des deutschen Verwaltungsgerichtshofs, das dieser neuen verfassungsrechtlichen Situation Rechnung trägt. 2004 entschied das Gericht, dass die Anträge nun inhaltlich zu prüfen wären und dass Anträge nun nicht mehr bewilligt werden dürften, wenn sie in Widerspruch zu den Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes stünden.

Von 2003 bis 2005 wurde im Rahmen einer Doktorarbeit an der Universität Tübingen nun untersucht, ob diese starke Aufwertung des Tierschutzaspekts sich in der Arbeit und in den Entscheidungen, der Ethik-Kommissionen und der Bewilligungsbehörden niedergeschlagen hat. Zusätzlich wurden auch einige andere Aspekte der Arbeit dieser Institutionen beleuchtet.

Ausgewählte Ergebnisse:

  • Sitzungsfrequenz der Ethik-Kommissionen:
    48% treffen alle 2 bis 4 Wochen zusammen, 31% alle 5 bis 8 Wochen, 16% seltener als alle 8 Wochen, 5% nur 2 bis 4 mal pro Jahr
  • Zu bearbeitende Anträge pro Sitzung:
    Pro Sitzung bearbeiten 32% der Kommissionen 1 bis maximal 5 Anträge, 42% der Kommissionen 6 bis 10 Anträge, 26% der Kommissionen 11 bis 20 Anträge. Die Sitzungen dauern im Schnitt zwei bis drei Stunden. Eine beträchtliche Anzahl von Kommissionen nimmt sich also pro Antrag nur 10 bis 15 Minuten Zeit.
  • In den drei untersuchten Jahren 2003 bis 2005 wurden insgesamt nur 1,3% der Anträge von den Ethik-Kommissionen abgelehnt.
  • Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder:
    9,6% der antwortenden Kommissionsmitglieder gab an, dass sie in den Kommissionen auch ihre eigenen Anträge bewerten würden (5,8% machten dazu keine Angabe) und 57,7% gaben an, dass sie Anträge ihres eignen Instituts bewerten würden (9,6% machten dazu keine Angabe).
  • Auf die Frage, ob sich durch die Aufwertung des Tierschutzes in den Verfassungsrang etwas am ethischen Evaluierungsprozess geändert habe, antworteten 10 Bewilligungsbehörden mit „Nein“, 4 der Bewilligungsbehörden mit „Ja“. 6 Bewilligungsbehörden hatten in ihrer Antwort keine klare Position in dieser Frage.
  • Dieselbe Frage beantworteten 32 Kommissionsmitglieder mit „Nein“, 13 Kommissionsmitglieder mit „Ja“ und 12 machten dazu keine Angabe.

Die StudienleiterInnen zogen daraus folgende Schlussfolgerungen:

Aufgund des Zeitmangels sind die meisten Kommissionen nicht in der Lage die Anträge ausreichend zu überprüfen. Die geringe Anzahl an abgelehnten Anträgen spricht dafür, dass der notwendigen ethischen Rechtfertigung von Versuchen nicht angemessenes Gewicht gegeben wird. Der Umstand, dass eine beträchtliche Anzahl von Kommissionsmitgliedern ihre eigenen Anträge oder Anträge der eigenen Institute bearbeitet, dokumentiert klare Interessenskonflikte, die nicht geduldet werden sollten. Die extrem unterschiedlichen Reaktionen auf die Aufnahme des Tierschutzes in die deutsche Verfassung, sprechen dafür, dass sowohl Behörden als auch Kommissionen unterschiedliche Gesetzesauffassungen vertreten, was zu unterschiedlichen Bewertungsverfahren führt.

Zur Verbesserung der Situation schlagen die StudienleiterInnen folgende Maßnahmen vor:

  • Klare gesetzliche Vorgaben und Kriterien zur Bewertung von Leiden
  • Klare gesetzliche Vorgabe, dass eine ethische Abwägung durchzuführen (Schaden/potenzieller Nutzen) ist und konkrete Festlegung der Kriterien, wie diese Abwägung durchzuführen ist.
  • Mehr und bessere Informationen über Alternativen zu Tierversuchen
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Vernetzung der Behörden und Kommissionen untereinander, damit diese wissen, wie bereits in vergleichbaren Fällen entschieden worden ist.

Der deutsche Tierschutzbund fordert darüber hinaus vor allem:

  • Transparenz bezüglich der Durchführung und Bewilligung von Tierversuchen
  • Die Einführung der fixen Grenze, dass Tierversuche die mit schwerem Leid der Versuchstiere verbunden sind, in jedem Fall nicht bewilligt werden dürfen – und zwar unabhängig davon wie hoch ein eventuell zu erwartender Wissenszuwachs wäre
  • Die obligatorische nachträgliche Bewertung von Projekten die Tierversuche beinhalteten – und zwar unabhängig davon, ob das Projekt erfolgreich abgeschlossen werden konnte oder nicht. Derzeit erfahren etwa die Kommissionsmitglieder überhaupt nicht, was bei den Tierversuchen weiter geschah.
  • Die Schaffung einer legalen Grundlage für ein Verbandsklagerecht von Tierschutzvereinen, durch das die Bewilligung von Versuchen rechtlich bekämpft werden könnte

 

Erfüllen Tierversuche überhaupt wissenschaftliche Standards?

Andrew Knight präsentierte in seinem Vortrag eine Studie die den Wert von Tierversuchen in Hinblick auf ihre klinische und toxikologische Übertragbarkeit auf den Menschen untersuchte. Dafür wurden die Ergebnisse von 27 systematischen Bewertungen von Tierversuchen herangezogen, die in der umfangreichen biomedizinischen Datenbank „Scopus“ aufgefunden wurden. Darunter waren Untersuchungen zur Nützlichkeit von Tierversuchen, von denen Ethik-Kommissionen erwartet hatten, dass sie zu biomedizinischen Fortschritten führen würden, von oft zitierten Tierversuchen aus großen wissenschaftlichen Zeitschriften und von Schimpansen-Experimenten - also von Versuchen an jener Tierspezies, die die größte Ähnlichkeit zum Menschen aufweist und von denen man auch den größten Vorhersagewert für den menschlichen Organismus erwarten müsste.

Es stellte sich heraus, dass bei nur zwei der 27 Untersuchungen die Tiermodelle mit den klinischen Daten konsistent waren oder zumindest zum klinischen Fortschritt beitrugen, wobei dieser Umstand sogar in einem dieser zwei Fälle umstritten ist. Auch was den Vorhersagewert der toxikologischen Auswirkungen auf den menschlichen Organismus betrifft, wie etwa die Karzinogenität oder die Teratogenität, erwiesen sich Tierversuche als wenig aussagekräftig.

Als Gründe für die geringe Aussagekraft für den Menschen wurden vor allem die Unterschiede zwischen den Tierspezies und methodologische Mängel bei den Versuchen angeführt, wobei ersteres einen unbehebbaren und grundsätzlichen Mangel von Tierversuchen darstellt.

Der Autor wies darauf hin, dass Tierversuche nach wie vor keiner wissenschaftlichen Validierung unterzogen werden. Im Gegensatz zu Alternativmethoden ist also deren Aussagekraft in Bezug auf den Menschen wissenschaftlich nicht untersucht. Er fordert als Konsequenz der Ergebnisse seiner Arbeit, dass alle Tierversuche verboten werden sollten, für die es keinen wissenschaftlichen Nachweis für deren Nützlichkeit oder Übertragbarkeit auf den Menschen gibt.


 

Dramatischer Anstieg der Anzahl transgener Tiere

Wie in einem Poster des Kongressveranstatlers ZET thematisiert wurde, geht die dramatische Zunahme der Anzahl transgener Tiere ungebremst weiter.

Transgene Tiere, meistens Mäuse, werden in großer Zahl in der biomedizinischen Grundlagenforschung als Modelle für Krankheiten und zur Erforschung der (menschlichen) Genfunktionen verwendet. Dafür wird die Genstruktur gesunder Tiere verändert, um so die Funktionsweise einzelner Gene erkennen zu können.

Um Stämme genmanipulierter Tiere zu erzeugen, die ihre Genveränderung jeweils in die nächste Generation weitervererben können, wird mit unterschiedlichen Methoden in das Erbgut der Zellen der Keimbahn eingegriffen. Bei all diesen Methoden ist die Rate der erfolgreichen Genmanipulation geringer als 10%. In diesen Prozessen werden also große Mengen „überschüssiger“ Tiere produziert und die Beschädigung ihrer Erbstruktur bedeutet für die allermeisten Schmerzen und Leid.

Während die Tierzahlen in den anderen Tierversuchsbereichen mehr oder weniger gleich geblieben sind, steigt die Zahl transgener Tiere seit Anfang der 1990er Jahre rasant an.

Beim Kongress in Linz 2006 hat Arianna Ferrari überzeugend nachgewiesen, dass die Herstellung und Verwendung transgener Tiere grundsätzlich im Widerspruch zu dem Prinzip der 3 R steht. Aber obwohl die EU und die industriellen Dachverbände innerhalb Europas in ihren Lippenbekenntnissen behaupten, dass sie sich dem 3 R Prinzip verpflichtet fühlen würden, sind keine Anstrengungen für eine Trendumkehr in diesem Bereich zu bemerken. Ganz im Gegenteil wird ein weiterer exponentieller Anstieg der Zahl transgener Tiere prognostiziert.


Alle Abstracts der Poster und Vorträge sind auf der Website von ZET zu finden.

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