Tierschutz auch im Brandfall - vgt

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Tierschutz auch im Brandfall

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.07.2017)

Wien, 06.07.2017

Brandschutz ist auch zum Wohl der Tiere notwendig. Fluchtwege sind nur für Menschen vorgesehen, verletzte oder getötete Tiere werden nur als "Schaden" am Vermögen der BesitzerInnen gewertet.

In den Zeitungsberichten der letzten 10 Jahre finden sich unzählige Fälle von Bränden auf Bauernhöfen, bei denen Tiere zu Schaden kamen oder starben. Oft bis zu tausende Leben haben dabei ein grausames Ende gefunden. Todesursachen sind dabei nicht nur die Flammen selbst, auch Rauchgasvergiftungen, Stress und einstürzende Gebäude führen in weiterer Folge zum Tod vieler Tiere. Oft sind die Tiere in den Ställen eingesperrt, angebunden oder sitzen in einem Käfig fest, was ihnen jede Möglichkeit zur Flucht verwehrt. Die Brandschutzbestimmung schreiben nur Fluchtmöglichkeiten für Menschen vor, tote Tiere werden bei einem Brand nur als Sachschaden gewertet. Dass sie grausam in den Flammen verbrannt sind, ist dem Gesetz egal. Eigentlich müsste es in Gebäuden, in denen sich Tiere aufhalten, die gleichen Brandschutzeinrichtungen geben, als würden sich dort Menschen befinden, denn jedes Leben sollte gleichermaßen geschützt werden.

Rechtliche Vorgaben

Der Brandschutz in Gebäuden ist in den Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) festgesetzt. Brandschutztechnische Anforderungen an Ställe werden in der Richtlinie 2 erläutert, außerdem gibt es eine eigene Richtlinie 2.1, die den Brandschutz in Betriebsgebäuden regelt. Das OIB wurde 1993 auf Basis einer „Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen von den Bundesländern gegründet. Fluchtwege sind in der Richtlinie in allen Räumen, allerdings nur für Menschen, vorgeschrieben. In keiner der Richtlinien kommt das Wort „Tier“ auch nur ein einziges Mal vor.

Empfehlungen

Um die Tiere bei einem Brand schnell aus dem Gebäude bringen zu können, empfehlen sich automatische Anlagen, die sich gegebenenfalls öffnen und den Tieren einen Fluchtweg ermöglichen können. In der Nähe von Verkehrsflächen sollte es nach Möglichkeit einen eingezäunten Platz geben, damit die geretteten Tiere nicht im Straßenverkehr verletzt werden können und die Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden. Von der Anbindehaltung oder Käfighaltung von Tieren sollte aus Brandschutzsicht dringend abgesehen werden. Um die Ausbreitung von Flammen zu verhindern, können automatische Sprinkleranlagen in allen Wirtschaftsgebäuden angebracht werden. Mit einer effizienten mechanischen Lüftungsanlage und Rauchabzugseinrichtungen kann die Ausbreitung von Rauch verhindert werden. Weiters sollten Alarmierungseinrichtungen vorhanden sein, die im Gefahrenfall eine Warnung an die TierhalterInnen abgeben, damit der Brand schnell entdeckt und gelöscht werden kann.

Stallbrände in den Medien

Selbstverständlich schaffen es nicht alle Stallbrände in die Medien. Diese Liste enthält daher bloß Brände, die wir über eine rasche Websuche finden konnten. Brände auf Bauernhöfen sind leider bei Weitem keine unbedeutende Seltenheit.

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