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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.08.2010)

Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung

Diese kaum vorstellbare Brutalität ist immer noch gängige Praxis in der österreichischen Schweineindustrie!

Mit einer unvorstellbaren Brutalität wird mit nur wenigen Tagen alten Ferkel umgegangen. Ohne jegliche Schmerzausschaltung werden jedes Jahr mehr als 2 Millionen Tieren (allein bei uns in Österreich) bei vollem Bewusstsein die Hoden abgeschnitten.
Laut Bundestierschutzgesetz ist es verboten, Tieren unnötige oder ungerechtfertige Schmerzen zuzufügen. Doch die entsprechende Verordnung erlaubt genau diese Quälerei bis zu einem Alter von 7 Tagen und steht somit im Widerspruch zum Gesetz. Dies ist leider kein Einzelfall.

Kaum auf der Welt werden kleine Ferkel in ihrer ersten Lebenswoche einer grausamen Tortur ausgesetzt:

Bei der Kastration werden die Tierbabys fixiert. Dann wird mit einem Skalpell die Haut aufgeschnitten, um die Hoden freizulegen. Diese werden ein Stück hinausgezogen und der Samenstrang mit einem sogenannten Emaskulator durchtrennt. Unter ständigem Schreien, Zucken und Verkrampfen müssen sie sich dieser Qual hingeben ohne Chance, dem unvorstellbaren Schmerz zu entfliehen! Die Ferkel leiden ungefähr noch eine Woche an den Folgen des Eingriffs.

Die landwirtschaftlichen Vertretungen haben nun auf die jahrelange Kritik seitens des Tierschutzes reagiert und seit 2011 durch eine Brachenvereinbarung eine Schmerzlinderung für die Ferkel eingeführt. Was im ersten Moment gut klingt, ist allerdings nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, denn für die angepriesene "Schmerzbehandlung" soll ein Medikament verwendet werden, das nicht den Akutschmerz beeinflusst, sondern nur den Heilungsprozess danach fördert.

Somit bleibt die Kastration für die Ferkel genauso schmerzhaft und qualvoll wie bisher!

Forderungen VGT

Der Verein Gegen Tierfabriken fordert ein Ende der betäubungslosen Ferkelkastration – mit Aussicht auf Alternativen wie Ebermast, die in vielen Ländern schon als bevorzugte Alternative angesehen und angewandt wird. Bis dahin sollten die Ferkel nur noch dann chirurgisch kastriert werden, wenn eine absolute Schmerzausschaltung gegeben ist, die von einem Tierarzt/Tierärztin durchgeführt wird. Weiters ist darauf zu achten, dass der postoperative Wundschmerz mit NSAID-Arzneien gelindert und der Heilungsprozess dadurch beschleunigt wird.

  • Ein Verbot der betäubungslosen Kastration in der Schweinemast. Der Eingriff darf nur von einem Tierarzt/Tierärztin durchgeführt werden, wobei eine absolute Schmerzausschaltung zu gewährleisten ist.

 

Diese Fotos wurden uns dankenswerterweise von der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Verfügung gestellt!

 


Weiterführende Informationen

 

Aktuelle Situation in Österreich

In Österreich werden noch immer männliche Ferkel in ihrer ersten Lebenswoche ohne jegliche Betäubung oder Schmerzbehandlung vom Bauern selbst kastriert! Zuerst werden die Hoden mit einem Skalpell freigelegt und danach wird der Samenstrang mit einem sogenannten Emaskulator durchtrennt. Während der Kastration werden die Ferkel entweder an den Beinen festgehalten oder man fixiert sie mit einem speziell dafür konzipiertem Gerät. Unter ständigem Schreien, Zucken und Verkrampfen müssen sie sich dieser Qual hingeben – ohne eine Chance auf Flucht! Die Ferkel leiden ungefähr noch eine Woche an den Folgen des Eingriffs, dies äußert sich durch gebückte Körperhaltung, Zittern, Schwanzzucken bis hin zur Wachstumsdepression.
Laut Tierschutzgesetz gilt es, keinem Tier unnötig oder ungerechtfertigt Schmerzen zuzufügen. Aber wie so oft widerspricht die Verordnung dem Gesetz.

Der Gesetzestext

2.10. EINGRIFFE
Zulässige Eingriffe dürfen nur durch einen Tierarzt oder eine sonstige sachkundige Person durchgeführt werden.
Zulässige Eingriffe sind:
1. die Verkleinerung der Eckzähne, wenn

  • die Schweine nicht älter als sieben Tage sind,
  • durch Abschleifen eine glatte und intakte Oberfläche entsteht und
  • der Eingriff nicht routinemäßig, sondern nur zur Vermeidung von weiteren Verletzungen am Gesäuge der Sauen durchgeführt wird.

2. das Verkürzen der Eckzähne von Ebern.
3. das Kupieren des Schwanzes, wenn

  • die Schweine nicht älter als sieben Tage sind oder
  • der Eingriff durch einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung und anschließender Verwendung schmerzstillender Mittel durchgeführt wird,
  • höchstens die Hälfte des Schwanzes entfernt wird und
  • der Eingriff zur Vermeidung von weiteren Verletzungen der Tiere notwendig ist.

4. das Kastrieren männlicher Schweine, wenn

  • die Schweine nicht älter als sieben Tage sind oder
  • der Eingriff durch einen Tierarzt oder einen Viehschneider, der dieses Gewerbe auf Grund der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2004, rechtmäßig ausübt nach wirksamer Betäubung und anschließender Verwendung schmerzstillender Mittel durchgeführt wird, und der Eingriff mit einer anderen Methode als dem Herausreißen von Gewebe erfolgt.

 

Mögliche Alternativen

Wenn männliche Ferkel in die Geschlechtsreife kommen, produzieren ihre Hoden unter anderem di Stoffe Testosteron und Androstenon. Androstenon ist für den typischen Ebergeruch (urin-, moschusartig) verantwortlich. Dieser Geruch kann beim Anbraten von Eberfleisch wahrnehmbar werden. ÖsterreicherInnen lehnen aus traditionellen Gründen diesen Geruch ab. Deshalb müssen männliche Ferkel den Eingriff der Kastration über sich ergehen lassen. Jedoch wird die betäubungslose Ferkelkastration immer kritischer gesehen.

Durch jahrelange Forschung wurden in den letzten Jahren genug Alternativen gefunden um die betäubungslose Ferkelkastration endlich in die Vergangenheit zu verbannen.
Im Prinzip gibt es zwei Varianten, entweder die chirurgische Kastration mit einer adäquaten Schmerzbehandlung oder der Verzicht auf jegliche Kastration (Immunokastration, Ebermast).
Die verschiedenen Methoden im Detail:

Injetkions-, Inhalations- und Lokalanästhesie

Die Injektionsanästhesie ist die gewöhnliche Vollnarkose wie wir sie alle kennen. Sie darf nur von einem Tierarzt oder einer Tierärztin durchgeführt werden, da es leicht zu einer Über- oder Unterdosierung kommen kann.
Bei der Inhalationsanästhesie geschieht das Gleiche, nur wird ein Narkosegas (Isofluran oder CO²) direkt mit einem Narkosegerät verabreicht. Die CO² Methode wird zum Beispiel in den Niederlanden angewandt ist aber nicht zu empfehlen, da das Ferkel durch dieses Gas Erstickungsanfälle und Krämpfe bekommt, Isofluran hingegen wird von den Ferkeln besser vertragen und lässt sich auch einfacher dosieren, ist aber aus Umweltschutzgründen kritisch zu sehen.
Die Lokalanästhesie ist prinzipiell wirkungsvoll, nur muss die Spritze, etwa zehn Minuten vor dem Eingriff, genau an der betreffenden Stelle gesetzt werden. Da die Hoden aber innerhalb des Körpers liegen ist es nicht leicht diese Stelle zu treffen, die Erfolgsquote liegt bei etwa 10%. Außerdem ist das Ferkel während des Eingriffs noch bei vollem Bewusstsein und es leidet trotzdem unter Stress, schon allein durch das Festhalten oder Fixieren im Gerät.
Bei all diesen Varianten, ist zu beachten, dass das Ferkel nach dem Aufwachen wieder sein volles Schmerzempfinden hat, deshalb sollte zudem eine postoperative Schmerzbehandlung durch die Gabe von NSAID-Arzneien (non steroidal anti inflammatory drugs) erfolgen. Diese wirken schmerzlindernd und entzündungshemmend.
Die Gabe von NSAID-Arzneien allein, ist keine Alternative, da es zwar den Heilungsprozess nach dem Eingriff fördert, aber nicht den Akutschmerz selbst beeinflusst.

Immunokastration und Ebermast

Diese Alternativen stellen für die Tiere wohl die beste Möglichkeit dar, weil hierbei auf die Kastration gänzlich verzichtet wird.
Bei der Immunokastration wird dem Schwein in der vierten Lebenswoche eine Impfung verabreicht, die zweite Impfung bekommt es dann ungefähr sechs Wochen vor der Schlachtung. Durch diesen Impfstoff erzeugt der Körper des Schweins Antikörper gegen das Hormon Skatol, dieses Hormon erzeugt normalerweise den sogenannten „Ebergeruch“. Durch die Impfung wird also das betreffende Hormon im Körper nicht mehr produziert und somit weißt das Schwein keinen Ebergeruch mehr auf. Bei der Immunokastration handelt es sich also nicht um eine „Hormonbehandlung“, sondern um eine ganz gewöhnliche Impfung, wodurch der eigene Körper das Hormon einfach nicht mehr produziert.
Bei der Ebermast wird weder kastriert noch wird das Schwein in irgendeiner Weise behandelt. Es werden einfach nur ganz gewöhnliche männliche Schweine gemästet. Das nennt man dann Ebermast, diese Form der Mast wird bereits in Großbritannien, einigen Teilen Spaniens, Portugals und Deutschlands angewandt. Somit zeigt sich eine Tendenz in diese Richtung.

In der Ebermast kommt es zu einem vermehrten Aggressionsverhalten zwischen den Tieren, daraus können sich neue Tierschutzprobleme ergeben. Somit werden bei der Ebermast höhere Anforderungen an Haltung und Management gestellt.

Tendenzen und Gesetze in Europa

In der rechtlich nicht bindenden Brüsseler Erklärung haben sich mit der Unterstützung der Europäischen Kommission und der belgischen EU-Ratspräsidentschaft Vertreter der europäischen LandwirtInnen, VertreterInnen aus der Fleischindustrie, HändlerInnen, WissenschaftlerInnen, TierärztInnen und Tierschutzorganisationen dazu verpflichtet bis zum 1. Jänner 2018 die chirurgische Kastration von Schweinen freiwillig zu beenden.

Deutschland: Seit April 2009 ist der Einsatz von schmerzlindernden Mitteln vorgeschrieben, hierbei werden NSAID-Arzneien verwendet. Knapp ein Drittel der Schweine in Deutschland werden überhaupt nicht mehr kastriert, die Ebermast ist in vielen Betrieben schon sehr weit umgesetzt.
Niederlande: Im November 2007 wurde die „Noordwijk Deklaration“ unterzeichnet. Dabei einigten sich die Schweine-Bauern, bis 2015 aus der chirurgischen Kastration auszusteigen.
Bis dahin erfolgt die Schmerzausschaltung mittels CO²-Narkose und bei Bio-Schweinen mittels Lokalanästhesie.
Dänemark: Die Tendenz ist kurzfristig in Richtung verpflichtende Schmerzausschaltung und langfristig bis zu einem chirurgischem Kastrationsverzicht zu sehen. Bereits jetzt werden die Schlachtkörper routinemäßig auf Ebergeruch getestet.
Großbritannien und Irland: hier wird traditionell nicht kastriert.
Spanien und Portugal: in einigen Teilen der Länder wird hier etwa ein Drittel der Ferkel kastriert. Die restlichen Betriebe setzen alle auf Ebermast.
Schweiz: Seit Jänner 2010 ist die chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung verboten! Großteils wird hierbei die Inhalationsnarkose mittels Isofluran angewandt.
Norwegen: Seit 2002 ist auch hier die chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung verboten. Überwiegend wird mittels Lokalanästhesie kastriert. Ein generelles Kastrationsverbot gibt es seit 2009.

BIO-EU-Verordnung ab 2012 – ist das eine Verbesserung?

Produkte, die ein BIO-Gütesiegel vorweisen, haben zumindest in einigen Punkten bessere Bedingungen für die Schweine. Ob dieser Unterschied aber auch wirklich „artgerecht“ und somit wirklich für das Schwein besser ist, bleibt dahin gestellt. So ist das Platzangebot bei konventioneller Haltung 0,7m ² und bei BIO sind es 1,3m² für ein 110kg Schwein.
Es gibt natürlich auch Richtlinien für die Eingriffe (siehe Gesetzestext), die bei den Schweinen – auch bei BIO Schweinen – vorgenommen werden. Diese Richtlinien unterscheiden sich aber leider in keinster Weise von den konventionellen. Den Ferkeln dürfen auch hier bis zum siebten Lebenstag die Zähne abgeschliffen, die Schwänze kupiert und die Kastration ohne Betäubung vorgenommen werden!
Erst ab 2012 soll eine neue BIO-EU-Verordnung in Kraft treten, die eine Kastration ohne Betäubung untersagt. Wobei hier wiederum nur obenerwähnte NSAID- Arzneien verwendet werden. Bio Austria schreibt diese Änderung ab 2011 vor. Es ist leider traurig, dass nicht einmal im BIO Bereich eine bessere Alternative zu dieser brutalen Methode der Kastration bevorzugt wird!

 

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