Staat schädigt mutwillig Tierschutzverein VGT - vgt

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Staat schädigt mutwillig Tierschutzverein VGT

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.08.2008)

Wien, 05.08.2008

Staatsanwalt und Polizei verursachten beim Verein Gegen Tierfabriken (VGT) bereits 30.000 Euro Schaden - Folgeschäden von mehreren 100.000 Euro sind zu erwarten

Staatsanwalt und Polizei verursachten beim Verein Gegen Tierfabriken (VGT) bereits 30.000 Euro Schaden - Folgeschäden von mehreren 100.000 Euro sind zu erwarten

Am 21. Mai 2008 drangen Polizisten in die Büroräumlichkeiten des Verein Gegen Tierfabriken ein, und entwendeten alle wesentlichen Unterlagen und Gegenstände. Zweieinhalb Monate später hat der Verein außer einem Kalender noch nichts zurück erhalten. Selbst Kopien der für den laufenden Betrieb wesentlichsten Daten werden verweigert.

So wurde zwar dem Finanzamt schon am 19.6., also vor eineinhalb Monaten, eine Kopie der elektronischen Buchhaltung übermittelt, dem Verein wurde aber keine Kopie seiner eigenen Buchhaltung zugestanden. „Ich denke dieses Vorgehen dokumentiert eindeutig die absichtliche Schikane, um dem Verein Schaden zuzufügen. Ein schlüssiges Argument, warum wir keine Kopie der Buchhaltung bekommen, das Finanzamt aber schon, wurde uns bisher nicht genannt“, erläutert Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein Gegen Tierfabriken.

Jetzt schon 30.000 Euro Schaden

Der in der Zwischenzeit entstandene Schaden beträgt etwa 30.000 Euro. So kann der Verein aufgrund fehlender Bankdaten Spenden-Einzugsaufträge nicht durchführen. „Einen geplanten Spendenaufruf mussten wir vollkommen ausfallen lassen. Schon allein dadurch fehlen dem Verein nun 15.000 Euro an Spendengeldern. Aufgrund der beschlagnahmten Infrastruktur war die dafür notwendige Aussendung nicht durchführbar. Wir hatten alle Hände voll zu tun, um überhaupt die Routineaufgaben wieder aufnehmen zu können.“

Computer mussten neu angeschafft und das Computer-Netzwerk neu aufgebaut und konfiguriert werden. Ebenso musste die beschlagnahmte Foto- und Filmausrüstung durch eine Grundausstattung wenigstens behelfsmäßig ersetzt werden.

Anzeigen gegen Tierquäler können nicht mehr verfolgt werden

Durch die fehlenden Unterlagen wird die Kampagnenarbeit massiv behindert. So mussten etwa Unterrichtsmaterialien für das Projekt „Tierschutz im Unterricht“ neu erstellt werden. Da aber auch alle Unterlagen über anhängige Verfahren beschlagnahmt wurden, können auch die Anzeigen des VGT gegen Tierquäler nicht mehr adäquat verfolgt werden. „Mehrmals mussten wir nun schon Behörden, die unsere Anzeigen verfolgten enttäuschen, weil wir ihnen keine notwendigen weiteren Auskünfte mehr geben können, da unsere gesamten bezugnehmenden Unterlagen fehlen. Hier ist die Behinderung der Tierschutzarbeit ganz offensichtlich, - mit der unmittelbaren Folge, dass Tierquälern in die Hände gespielt wird.“

Der größte Schaden ist allerdings aufgrund der Imageschädigung zu erwarten. Hier muss aufgrund von Spendenrückgängen mit mehreren 100.000 Euro Schaden gerechnet werden. Wie viel es letztendlich tatsächlich ist, wird erst die Zukunft zeigen.

 

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