Freispruch im Tierschutzprozess nun endgültig rechtskräftig! - vgt

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Freispruch im Tierschutzprozess nun endgültig rechtskräftig!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.06.2014)

Wien, 02.06.2014

VGT fordert Untersuchungsausschuss für Tierschutzcausa und spricht davon, ein Recht der Zivilgesellschaft auf Kampagnen erstritten zu haben!

VGT fordert Untersuchungsausschuss für Tierschutzcausa und spricht davon, ein Recht der Zivilgesellschaft auf Kampagnen erstritten zu haben!

Am Freitag um 24 Uhr endete die Frist für die Staatsanwaltschaft, ein Rechtsmittel gegen den letzten der Freisprüche im Tierschutzprozess einzulegen. Heute, Montag, gab sie dem Anwalt des VGT, Mag. Stefan Traxler, auf Anfrage bekannt, dass es keine Berufung geben wird. Damit ist auch der letzte der Freisprüche im Tierschutzprozess endgültig rechtskräftig geworden. Aber der Staatsanwalt in der Tierschutzcausa, Mag. Wolfgang Handler, der im Oktober 2006 zu ermitteln begonnen, einen Megaprozess losgetreten und auf einer unnötigen Berufung bestanden hatte, die nun ebenfalls mit Freisprüchen geendet und alles in allem dem Staat gute EUR 10-20 Millionen gekostet hat, wurde in dieser Zeit zweimal befördert (!) und arbeitet jetzt bei der Oberstaatsanwaltschaft im Korruptionsbereich. Der für die weitreichenden Ermittlungen der Polizei zuständige SOKO-Chef Mag. Erich Zwettler wurde zum Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung befördert, obwohl die Erstrichterin in ihrem Urteil deutlich machte, dass er vor Gericht gelogen hatte, um Ermittlungsmethoden zu vertuschen und Entlastungsbeweise zu verheimlichen. Die Angeklagten dagegen bleiben hoch verschuldet.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: ,,Eine 8 jährige Zeit der Verfolgung des Tierschutzes, wie wir sie in diesem Land noch nie erlebt haben, ist damit zu Ende gegangen. Jetzt wissen wir: die ganze Causa wurde von oben gesteuert, sollte die Tierschutzarbeit behindern und die AktivistInnen einschüchtern, und hatte niemals eine rechtsstaatliche Berechtigung. In diesem Verfahren wurde die Akteneinsicht trotz dreier gegenteiliger Gerichtsurteile verweigert, es gab gleichzeitig drei Steuerverfahren gegen den VGT und die Entlastungsbeweise hat man zu verheimlichen versucht. Hätten wir nicht durch einen Privatdetektiv die verdeckte Ermittlerin aufgedeckt, wer weiß ob das alles nicht anders ausgegangen wäre. Das schreit förmlich nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Wir wollen wissen, wer hinter dieser Causa gesteckt hat, wie es so weit kommen konnte und wieso die Haupttäter, statt gerichtlich belangt zu werden, einfach befördert wurden!"

Und weiter: ,,Der Tierschutzprozess hat aber auch sein Gutes. Jetzt haben wir ein deutliches Urteil, das uns das Recht auf Kampagnenführung gegen wirtschaftliche Auswüchse, die die Lebensqualität von Mensch, Tier und Umwelt bedrohen, bescheinigt. Vor 30 Jahren galten Streiks noch als Nötigung, ein Streikrecht wurde erkämpft. Jetzt gibt es ein analoges Kampagnenrecht für die Zivilgesellschaft, auf das wir uns in Zukunft berufen können."

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