Fall grausamer Anbindehaltung in Oberösterreich - vgt

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Fall grausamer Anbindehaltung in Oberösterreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.03.2015)

Oberösterreich, 09.03.2015

Ausnahmebestimmung ermöglicht Anbindehaltung von Rindern trotz grundsätzlichem Verbot. Im oberösterreichischen Bezirk Urfahr war ein Tier sogar an den Hörnern angebunden.

In einem typisch österreichisch kleinstrukturiertem Betrieb in der Riedmark sind eine Handvoll Rinder angebunden. Während die legale Anbindung mit einer Halskette und einer Bewegungsfreiheit von nur 60 cm in Längs- und 40 cm in Querrichtung schon eine Tierquälerei darstellt, war in diesem Betrieb ein Rind mit einer kurzen Schnur an der Hornanlage angebunden.

Aus den dem VGT anonym erst jetzt zugespielten Fotos vom 24. Februar ergibt sich der dringende Verdacht, dass zumindest dieses eine Tier sich nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bewegen oder ungehindert niederlegen kann. Eine Anzeige an die BH Urfahr-Umgebung wurde erstattet.

„Monate- oder gar lebenslang an einer oft nur 60 cm langen Kette angebunden zu sein muss für die betroffenen Tiere wie eine Folter wirken.“, ärgert sich Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken über diese längst überholte Haltungsform: „Kein Mensch mit Hirn und Herz, aber auch kein Gutachten wird heute noch erklären können, dass die Anbindehaltung mit den Grundzielen des Tierschutzgesetzes vereinbar ist!“

Laut § 16 Abs 3 Tierschutzgesetz ist die „dauernde Anbindehaltung“ von Rindern verboten. Doch wenn „zwingende rechtliche oder technische Gründe“ geltend gemacht werden, ist ausnahmsweise auch die lebenslange ununterbrochene Anbindehaltung erlaubt. Die Anbindehaltung in der kalten Jahreszeit ist ohnehin zulässig.

Dabei dürfen gem. § 13 Abs 2 TSchG Tiere nur unter Bedingungen gehalten werden, die ihre physiologischen und ethologischen Bedürfnisse befriedigen. Das ist bei der Anbindehaltung sicherlich nicht gegeben. Der VGT fordert ein absolutes Verbot der Anbindehaltung und hat eine Überprüfung des Gesetzes bei der Volksanwaltschaft angeregt.

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