Fall grausamer Anbindehaltung in Oberösterreich - vgt

Teilen:

Fall grausamer Anbindehaltung in Oberösterreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.03.2015)

Oberösterreich, 09.03.2015

Ausnahmebestimmung ermöglicht Anbindehaltung von Rindern trotz grundsätzlichem Verbot. Im oberösterreichischen Bezirk Urfahr war ein Tier sogar an den Hörnern angebunden.

In einem typisch österreichisch kleinstrukturiertem Betrieb in der Riedmark sind eine Handvoll Rinder angebunden. Während die legale Anbindung mit einer Halskette und einer Bewegungsfreiheit von nur 60 cm in Längs- und 40 cm in Querrichtung schon eine Tierquälerei darstellt, war in diesem Betrieb ein Rind mit einer kurzen Schnur an der Hornanlage angebunden.

Aus den dem VGT anonym erst jetzt zugespielten Fotos vom 24. Februar ergibt sich der dringende Verdacht, dass zumindest dieses eine Tier sich nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bewegen oder ungehindert niederlegen kann. Eine Anzeige an die BH Urfahr-Umgebung wurde erstattet.

„Monate- oder gar lebenslang an einer oft nur 60 cm langen Kette angebunden zu sein muss für die betroffenen Tiere wie eine Folter wirken.“, ärgert sich Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken über diese längst überholte Haltungsform: „Kein Mensch mit Hirn und Herz, aber auch kein Gutachten wird heute noch erklären können, dass die Anbindehaltung mit den Grundzielen des Tierschutzgesetzes vereinbar ist!“

Laut § 16 Abs 3 Tierschutzgesetz ist die „dauernde Anbindehaltung“ von Rindern verboten. Doch wenn „zwingende rechtliche oder technische Gründe“ geltend gemacht werden, ist ausnahmsweise auch die lebenslange ununterbrochene Anbindehaltung erlaubt. Die Anbindehaltung in der kalten Jahreszeit ist ohnehin zulässig.

Dabei dürfen gem. § 13 Abs 2 TSchG Tiere nur unter Bedingungen gehalten werden, die ihre physiologischen und ethologischen Bedürfnisse befriedigen. Das ist bei der Anbindehaltung sicherlich nicht gegeben. Der VGT fordert ein absolutes Verbot der Anbindehaltung und hat eine Überprüfung des Gesetzes bei der Volksanwaltschaft angeregt.

05.09.2025, Altlichtenwarth (NÖ)

Grauenhaft: Liechtenstein’sche Jagdgesellschaft setzt massenweise Fasane zum Abschuss aus

Nahe Altlichtenwarth wimmelt es momentan von Fasanen, die alle aus einer Zucht in Massentierhaltung stammen und nur zur Abschussbelustigung dienen werden

03.09.2025, Wien

Tierschützerin verbringt 29 Stunden ohne Essen und Trinken im Tiertransporter

VGT fordert starke neue EU-Tiertransportverordnung mit maximal 8 Stunden Transportzeit

02.09.2025, Graz

Argumentationstraining für Aktivist:innen

Workshop am Institut für Ethik und Gesellschaftslehre

02.09.2025, Wien

Einladung zur 29-Stunden-Aktion im Tiertransporter

Eine als Kuh verkleidete Tierschützerin wird insgesamt 29 Stunden ohne Essen und Trinken in einem Mini-Tiertransporter verbringen

02.09.2025, Wien

Nach 24 Stunden in Innsbruck auf Vollspalten-Version von 2038: um nichts besser als der bisherige

Tierschützerin hat 24 Stunden auf jenem Vollspaltenboden verbracht, den die Regierung und die Schweineindustrie als „Ende des Vollspaltenbodens“ ab 2034/2038 verkaufen will

01.09.2025, Innsbruck

Einladung: Tierschützerin wird in Innsbruck 24 Std auf Vollspaltenboden verbringen

Platzangebot und Bodenbeschaffenheit entsprechen dabei dem, was die Regierung unter dem euphemistischen Begriff „Gruppenhaltung Neu“ als Ende des Vollspaltenbodens verkaufen will.

01.09.2025, Innsbruck

Tierschützerin Nicole startet jetzt 24 Stunden auf Schweine-Vollspaltenboden in Innsbruck

Nachdem sie bereits 24 Stunden am klassischen Vollspaltenboden verbracht hat, probiert sie jetzt den von der Regierung „Gruppenhaltung Neu“ genannten Vollspaltenboden aus

30.08.2025, Graz

Es gibt kein Verbot des Vollspaltenbodens: Tierschützerin beendet 24 Stunden Selbstversuch

Die von der Regierung ab 2038 für alle Schweinebetriebe vorgesehene „Gruppenhaltung Neu“ ist ein Vollspaltenboden ohne erkennbaren Unterschied zum Bisherigen.