Höhere Strafen für Tierquälerei - vgt

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Höhere Strafen für Tierquälerei

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.03.2015)

Wien, 12.03.2015

Die Bürgerinitiative „Mehr Rechte für Tiere“ hat eine Petition gestartet, um härtere Strafen für TierquälerInnen zu erwirken. Über 12 000 Personen haben diese Petition bereits unterzeichnet. Nun soll eine Änderung der Strafgesetzgebung in Begutachtung gehen

Selbst schwere Tierquälerei wird im Augenblick nur sehr milde geahndet. So haben unlängst Jugendliche Wildschweinbabys brutal im Lainzer Tiergarten gequält und getötet oder ein Rinderbauer ließ seinen Tieren die Ketten bis ins Fleisch einwachsen. In beiden Fällen mussten die TäterInnen keinen Cent zahlen und kamen mit bedingten Haftstrafen von 3 Monaten davon.

Die unabhängige Bürgerinitiative „Mehr Rechte für Tiere“ hat nun eine öffentliche Diskussion über die Verschärfung des Höchststrafmaßes für Tierquälerei angestoßen. Daraufhin kündigte Justizminister Brandstetter medial schon an, im Rahmen der Strafrechtsnovelle 2015 „härtere Strafen für Tierquäler“ umzusetzen. Bereits nächste Woche soll eine Änderung der Strafgesetzgebung in Begutachtung gehen, in der eine Erhöhung des Strafrahmens für § 222 Tierquälerei von ein auf zwei Jahren vorgesehen ist.

Die Erhöhung des Strafrahmens auf zwei Jahre hätte nicht nur eine stärkere abschreckendere Wirkung, sondern es könnte auch zu einer Erweiterung der zulässigen Ermittlungsmaßnamen kommen. Dazu zählen DNA-Auswertungen, die Obduktion getöteter Tiere und verdeckte Ermittlungen.

Die Petition kann noch unterschrieben werden unter parlament.gv.at.

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