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Verwaltungsgerichtshof gibt VGT recht: Privatstraße auch bei Jagdsperre betretbar

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.07.2015)

Wien, 29.07.2015

Trotz zunehmend schärferer Jagdgesetze in den Bundesländern wurde Jägerschaft in die Schranken gewiesen: Es ist erlaubt eine Treibjagd von gesperrter Privatstraße zu filmen.

Im Dezember 2013 wurde eine Treibjagd im Dunkelsteiner Wald von einer gesperrten Privatstraße aus gefilmt. Der Jagdaufseher und der Waldbesitzer waren sofort zur Stelle und witterten eine Übertretung des Jagdgesetzes. Die Behörde schritt martialisch ein, nahm die AktivistInnen fest und beschlagnahmte sogar ihre Videokameras im Wert von € 2500. Einer der Betroffenen erhielt eine Geldstrafe von € 660 und erhob dagegen Einspruch. Nun entschied das Verwaltungsgericht, dass auch eine mit Tafeln gesperrte Privatstraße während einer Treibjagd in einem jagdlichen Sperrgebiet betreten werden darf, um die Machenschaften der JägerInnen zu filmen. Details siehe auf [Martin Balluchs Blog] (http://www.martinballuch.com/verwaltungsgericht-entscheidet-private-forststrassen-von-jagdsperren-ausgenommen/).

VGT-Obmann Martin Balluch ist beeindruckt: „Jahr für Jahr werden die Befugnisse der JägerInnen erweitert und die Betretungsrechte für TierschützerInnen eingeschränkt. In Niederösterreich und Oberösterreich gibt es sogar neue Straftatbestände gegen den Tierschutz, die das Filmen in Tierfabriken verbieten. In der Steiermark wollte sich die Jägerschaft das Recht nehmen, die Videokameras von TierschützerInnen zu beschlagnahmen und ihre Autos zu durchsuchen. Dem setzt dieses Urteil nun einen gewissen Riegel vor. Es ist jetzt amtlich, dass wir von Forststraßen aus, auch wenn diese im Privatbesitz stehen und für die Jagd gesperrt wurden, die JägerInnen filmen dürfen. So oft bereits hat uns die Polizei das zu verwehren versucht, jetzt endlich wurde uns Recht gegeben. Gerade zur rechten Zeit, will doch im heurigen Herbst der VGT ein Verbot von Treibjagden auf gezüchtete Tiere erreichen!“

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