Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.11.2016)
Wien, am 16.11.2016Klage: Jäger will Frau zwingen, Hund am eigenen Grundstück nicht ohne Leine zu führen
Eine Folge der Zwangsbejagung: GrundbesitzerInnen sollen mit ihren eigenen Hunden am eigenen Grundstück nicht ohne Leine spazierengehen dürfen
Kürzlich hat der Verfassungsgerichtshof beschlossen, den Antrag eines Kärntner Waldbesitzers, seinen Grund jagdfrei zu stellen, abzulehnen. Man müsse also dulden, dass fremde bewaffnete Menschen am eigenen Grundstück auch völlig harmlose und wunderschöne Tiere wie Schnepfen oder Murmeltiere sowie Füchse oder Dachse usw., einfach nach Herzenslust abknallen können, auch wenn man das aus ethischen Gründen ablehnt. Ebenso muss man dulden, dass durch Überfütterung seitens der Jägerschaft eine überhöhte Wildpopulation den eigenen Wald zerstört. Eine Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Sache ist anhängig. Doch jetzt ergibt sich ein weiterer Fall, der ein neues Licht auf die Zwangsbejagung wirft. Ein Jagdleiter hat einer Grundbesitzerin über seinen Rechtsanwalt eine Klagsdrohung zukommen lassen. Er fordert € 240 und eine Unterlassungserklärung, dass die Frau am eigenen Grund mit ihrem eigenen Hund nicht ohne Leine spazierengehen werde, ansonsten werde eine Zivilklage und eine verwaltungsstrafrechtliche Anzeige nach dem nö Jagdgesetz folgen. Der Wortlaut: Martin Balluch's Blog
VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: „Diese Klagsdrohung wird auch vom Generalsekretär der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, der den VGT als Lügner bezeichnet hat und gegen den deshalb ein Gerichtsverfahren anhängig ist, unterstützt. Der Terror der Jägerschaft kennt offenbar keine Grenzen. Nicht nur, dass Tiere gezüchtet werden, um sie zu beschießen, und dass durch ständige Fütterungen viel zu hohe Wildpopulationen geschaffen werden, die den Wald zerstören. Man droht auch noch GrundbesitzerInnen, sie sollen nicht mit ihren Hunden auf dem eigenen Grund spazierengehen können! Das ist die Folge so fragwürdiger Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, der die Jagdfreistellung von Grundstücken abgelehnt hat. Also kein Spaziergang mit dem eigenen Hund am eigenen Grundstück, aber dafür ein Blutbad an künstlich gezüchteten oder angefütterten Tieren, sowie an Tieren, die niemandem etwas tun oder sogar einer gefährdeten Art angehören. Und das soll man dulden müssen? Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem ein Ende setzt!“