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Nach 24 Stunden in Innsbruck auf Vollspalten-Version von 2038: um nichts besser als der bisherige

Wien, 02.09.2025

Tierschützerin hat 24 Stunden auf jenem Vollspaltenboden verbracht, den die Regierung und die Schweineindustrie als „Ende des Vollspaltenbodens“ ab 2034/2038 verkaufen will

Man muss es noch einmal ganz deutlich sagen: die Regierung schreibt ab 2034 bzw. 2038 (für „Härtefälle“) einen neuen Mindeststandard in der Schweinehaltung vor, den sie „Gruppenhaltung Neu“ nennt, der aber in Wahrheit nur eine neue Version eines Vollspaltenbodens ist. Weiterhin soll der ganze Betonboden mit scharfkantigen Spalten durchzogen sein, weiterhin kann man in dieses System keine weiche Einstreu geben, weiterhin sind nur 0,65 m² für ein Schwein bis 85 kg (!) Platz vorgesehen. Das Gerede von Beschäftigungsmaterial ist auch nur eine Farce, weil bisher bereits zwei Arten von Beschäftigungsmaterial vorgeschrieben sind, die aber pro Bucht nur darin bestehen, dass zwei Holzstückchen an einer Kette von der Buchtenwand hängen. Wahrlich keine Bereicherung der Lebensqualität. Diese „Firlefanz-Version“ des Vollspaltenbodens, die sich die Schweineindustrie nur deshalb hat einfallen lassen, um ein Ende des Vollspaltenbodens zu verhindern, macht für die Schweine keinerlei Unterschied.

Um das zu beweisen, hat jetzt eine Tierschützerin 24 Stunden auf dieser Neuversion des Vollspaltenbodens im Stadtzentrum von Innsbruck verbracht. Sie weiß, was es bedeutet, 24 Stunden auf dem alten, klassischen Vollspaltenboden für Schweine zu verbringen, weil sie das vor einem Jahr ebenfalls in Innsbruck getan hat. Nun hat sie sich dem neuen Vollspaltenboden ausgeliefert. Und ihr Urteil ist eindeutig: „Es gibt keinen Unterschied. Der neue ist vom alten Vollspaltenboden nicht zu unterscheiden, wenn man darauf liegen muss. In beiden Fällen bekommt man Schmerzen und Hämatome, in beiden Fällen ist an Ruhe und Entspannung nicht zu denken. Und die Erhöhung des Platzangebots um sage und schreibe eineinhalb A4-Seiten ist ein Witz, der ebenfalls nicht zu bemerken ist. Das Schicksal der Mastschweine ist auch nach 2034 bzw. 2038 eine einzige Katastrophe, die einem zivilisierten Land mit Tierschutz als Staatsziel nicht würdig ist.“

Der VGT fordert die Aufhebung dieses Pseudoverbots des Vollspaltenbodens und „zurück an den Start“.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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