Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.01.2011)
Abferkelgitter
In der Phase der Geburt und des Säugens werden die Zuchtsauen in sogenannte "Abferkelgitter" gesperrt. Auch bei dieser Variante des Kastenstands handelt es sich um körpergroße Einzelkäfige in denen außer Aufstehen und Hinlegen jede Bewegung für das Mutterschwein unmöglich gemacht wird. Das Abferkelgitter steht in einer Bucht in der sich die Ferkel frei bewegen können. Außer einer Wärmelampe für die Ferkel ist die Bucht strukturlos, insbesondere enthält sie keinerlei Einstreu und weist einen perforierten Boden ("Vollspaltenboden") auf, durch den Urin und Kot abrinnen bzw. durchgetreten werden.
Die Volksanwaltschaft hat festgestellt, dass diese Form der Haltung, die durch die 1. Tierhaltungsverordnung erlaubt wird, den Vorgaben des Tierschutzgesetzes widerspricht.
Eine Juristin brachte es in ihrer Seminararbeit auf den Punkt: die Verwendung der in Österreich üblichen Sauenkäfige, der sogenannten Kastenstände, widerspricht fundamental den Anforderungen des Bundestierschutzgesetzes. Volksanwalt Peter Kostelka nahm sich der Sache an und initiierte ein Verordnungsprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof. Das Ergebnis steht noch aus, aber Minister Stöger arbeitet derzeit an einem neuen Entwurf für die Tierhaltungsverordnung, der den Widerspruch zwischen Verordnung und Gesetz beseitigen soll.
Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) fordert Minister Stöger auf, ein für alle Mal mit der tierquälerischen Haltungsform Kastenstände aufzuräumen und sie komplett zu verbieten. Der VGT weist in seiner Schweinekampagne seit Jahren auf diesen Misstand hin und jetzt bietet sich die Möglichkeit, das Leben der Zuchtschweine deutlich zu erleichtern. Der VGT appelliert nun an Minister Stöger ohne Kompromisse und ohne breite Ausnahmenregelungen, die schrecklichen sargähnlichen Käfige für Sauen nach dem Vorbild der Schweiz und Großbritanniens endlich zu verbieten.
Kastenstände in Österreich
Diese extrem tierquälerischen Käfige, die Muttersauen zu fast völliger Bewegungslosigkeit verdammen, sind in Österreich der Standard bei der Schweinezucht. Derzeit stehen manche Zuchtschweine fast ihr ganzes Leben lang in diesen Käfigen. Ab 2013 ist die Verwendung der Käfige in den ersten 4 Wochen nach dem Befruchten und ab 1 Woche vor dem Geburtstermin und 4 Wochen danach, also insgesamt ca. 9 Wochen, erlaubt. Sauen werden durchschnittlich 2,5 Mal pro Jahr gedeckt, d.h sie verbringen auch ab 2013 praktisch die Hälfte ihres Lebens in Kastenständen. Die metallenen Käfige verhindern ein Umdrehen und auch sonst fast alle Bewegungen der Tiere. Einzig Aufstehen und Niederlegen sind noch möglich.
Das Bundestierschutzgesetz schreibt folgendes vor:
Verbot der Tierquälerei
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer 10. ein Tier [...] einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;
Bewegungsfreiheit
§ 16. (1) Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
(2) Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.
Damit widerspricht sich der Gesetzgeber selbst, da die Tierhaltungsverordnung Kastenstände in oben erwähnter Weise erlaubt, zumal eine Verordnung nicht die Grundsätze ihres übergeordneten Gesetzes brechen darf.