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Bisherige Verschlechterungen des Tierschutzgesetzes

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.02.2009)

01.02.2009

Unfassbar: Kaum war das neue Bundestierschutzgesetz mit einstimmigem Beschluss im Parlament 2004 unter Dach und Fach, wurde es auch schon sukzessive verschlechtert.

Jährlich fällt wieder eine der mühsam erkämpften Bestimmungen, für die sich die Regierung zuerst feiern ließ.

Die folgenden Verschlechterungen sind bereits umgesetzt:

  • Das Halten von jungen Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften wurde wieder erlaubt, obwohl der Verfassungsgerichtshof keine Verfassungswidrigkeit der Bestimmung sehen konnte
  • LandwirtInnen dürfen die eh schon laxen Bestimmungen für den Mindestplatz von Pferden und Rindern um 10% unterschreiten
  • Es muss keine Verordnung über den Transport lebender Kleintiere mehr erlassen werden
  • Wildgefangene Singvögel dürfen wieder ausgestellt werden
  • Der Tierschutzrat wurde um weisungsgebundene Beamte erweitert, sodass die Tiernutzerseite jetzt die Mehrheit stellt
  • Die Enthornung von Ziegen wurde wieder erlaubt

 

 

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