Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.02.2014)
20.02.2014
Jetzt Zivilcourage beweisen!
Da das Oberlandesgericht Wien in seinem Berufungsurteil gegen die Angeklagten im Tierschutzprozess die Rechtsansicht vertritt, Emails an eine Firma zu schicken, um sie aufzufordern, aus dem Pelzhandel auszusteigen, ansonsten werde es eine Kampagne geben, sei eine mit bis zu 5 Jahren Haft zu bestrafende schwere Nötigung, zeigten sich mehr als 3000 Personen nach einem entsprechenden Email an die Firma EYBL selbst an. Die Oberstaatsanwaltschaft hat nun alle diese Selbstanzeigen zurückgelegt. Einerseits sei die „Ernstlichkeit“, mit der dieses Email an EYBL gemeint war, zu bezweifeln und andererseits wäre die Formulierung in diesem Email so schwach (eine Kampagne würde nur „erwogen“), sodass sich die Geschäftsleitung davor nicht fürchten habe müssen. Die „bezweckte Beeinflussung“ von EYBL erfülle in diesem Email „bei weitem nicht die Tragweite des angedrohten Übels“ von den Emails des im Tierschutzprozess Angeklagten Felix Hnat.
Doch die Oberstaatsanwaltschaft irrt hier. Die UnterzeichnerInnen haben ihr Email an EYBL sehr wohl ernst gemeint. Und die Kampagne gegen EYBL hat Anfang Dezember 2013 bereits begonnen. Um der Oberstaatsanwaltschaft, aber insbesondere auch der Geschäftsleitung von EYBL, die bisher nicht reagiert hat, nun klar zu machen, wie ernst es uns TierschützerInnen mit unserer Gegnerschaft zu Pelz ist, haben wir ein neues Email an EYBL und eine neue Selbstanzeige formuliert. Wer diese nun unterschreiben will, kann das sofort tun. Das Email an EYBL orientiert sich im genauen Wortlaut an jenen sechs Emails an die Firma Fürnkranz, die im Tierschutzprozess angeklagt sind. Deshalb klingen manche der Formulierungen etwas holprig. Nur der letzte Absatz des Emails weicht von Felix Hnats Emails ab. Er dient dazu, einerseits zu unterstreichen, dass wir unser Email ernst meinen, und andererseits zu betonen, dass wir eine normale, friedliche, zivilgesellschaftliche Aktivität unter einer Kampagne verstehen, wie das schon im Urteil zum Tierschutzprozess von der damaligen Richterin festgehalten wurde.
Was 2006 eine schwere Nötigung gewesen sein soll, müsste dann doch im selben Wortlaut und mit derselben Intention auch 2014 eine schwere Nötigung sein. Wir UnterzeichnerInnen sind aber natürlich nicht der Ansicht, dass wir EYBL mit diesem Email nötigen, genauso wenig, wie Felix Hnat die Firma Fürnkranz rechtswidrig genötigt hat. Wir beziehen uns dabei auf das Gutachten von Univ.Prof. Petra Velten, die eindeutig feststellt, dass unser Verhalten keine rechtswidrige Nötigung ist. Doch da die Oberstaatsanwaltschaft noch immer auf der Anklage gegen die TierschützerInnen im Tierschutzprozess besteht, möchten wir unser Email an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte schicken, es ebenfalls im Licht des OLG-Urteils zu prüfen und gegebenenfalls anzuklagen. Entweder alle oder niemanden, das ist das Prinzip der Gleichheit der BürgerInnen vor dem Gesetz, wie es in unserer Verfassung verankert ist.
Info: Was ist eine Selbstanzeige?
Wien, am 19. Februar 2014