Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2014)
10.12.2014Kälbertransporte - Anzeigen
Folgende Übertretungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 wurden dokumentiert:
- Die Be- und Entladevorrichtungen sind nicht so, dass die Sicherheit der Tiere gewährleistet ist. Immer wieder fallen Kälber von den Rampen.
- Bei jeder Be- und Entladung wurde Gewalt angewandt. Die Kälber wurden ständig mit Gummischläuchen geschlagen, es wird ihnen der Schwanz verdreht, sie werden an den Ohren gezogen.
- Routinemäßig werden die Transportzeiten überschritten und die Ruhezeiten nicht eingehalten.
- Die spanischen Transporter hatten keinerlei Einstreu, die italienischen nicht ausreichend, um die Exkremente zu absorbieren. Auf der spanischen Verladestation in Vic haben sämtliche Tränkevorrichtungen nicht funktioniert.
Die Anzeige im Detail:
Am 30. Juni 2014, am 21. Juli 2014 und am 4. August 2014 wurden auf der Sammelstelle beim Be- und Entladen der Kälber folgende Übertretungen festgestellt:
- Kapitel I Artikel 3d)
- Die Ver- oder Entladevorrichtungen werden oftmals nicht so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
- Kapitel I Artikel 3e)
- Das Personal und die LandwirtInnen haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Gewalt und sonstige Methoden angewandt, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen.
- Anhang I Kapitel II 1.1.g)
- Die Bodenfläche ist nicht rutschfest.
- Anhang I Kapitel III 1.3.a)
- Bei einigen Anlagen zum Ver- und Entladen waren die Schutzgeländer nicht sachgemäß angebracht und die Anlagen waren oft nicht rutschfest.
- Anhang I Kapitel III 1.8.a)
- Tiere wurden geschlagen und getreten.
- Anhang I Kapitel III 1.8. b)
- Es wurde auf besonders empfindliche Körperteile Druck ausgeübt, der für die Tiere unnötige Schmerzen oder Leiden verursacht hat.
- Anhang I Kapitel III 1.8. d)
- Tiere wurden an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell gezogen oder so behandelt, dass ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden.
- Anhang I Kapitel V 1.4. a)
- Am 21.07.2014 startete ein Kälbertransport in Bergheim mit unterschiedlichen Bestimmungsorten in Italien und Spanien. Es wurden junge Kälber, die vermutlich noch mit Milch ernährt werden, länger als 9 Stunden transportiert (Strecke Bozen (I) – Vic (E): 18 Stunden). Die Gesamttransportdauer betrug bis zu 90 Stunden. Ein legaler Transport aus Österreich mit dem Ziel in Spanien und Ruhestellen in Bozen und Vic ist nicht möglich.
- Anhang I Kapitel V 1.4. d)
- Am 21.07.2014 startete ein Kälbertransport in Bergheim mit unterschiedlichen Bestimmungsorten in Italien und Spanien. Es wurden Kälber länger als 14 Stunden transportiert (Strecke Bozen (I) – Vic (E): 18 Stunden). Die Gesamttransportdauer betrug bis zu 90 Stunden. Ein legaler Transport aus Österreich mit Zielen in Spanien und Ruhestellen in Bozen und Vic ist nicht möglich.
- Anhang I Kapitel VI 1.2.
- Es besteht der Verdacht, dass es an den Transportfahrzeugen nicht genug Einstreu gab, um Exkremente ausreichend zu absorbieren.