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Kälbertransporte - Anzeigen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2014)

10.12.2014

Der VGT brachte zahlreiche Anzeigen gegen die Verantwortlichen ein

Folgende Übertretungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 wurden dokumentiert:

  • Die Be- und Entladevorrichtungen sind nicht so, dass die Sicherheit der Tiere gewährleistet ist. Immer wieder fallen Kälber von den Rampen.
  • Bei jeder Be- und Entladung wurde Gewalt angewandt. Die Kälber wurden ständig mit Gummischläuchen geschlagen, es wird ihnen der Schwanz verdreht, sie werden an den Ohren gezogen.
  • Routinemäßig werden die Transportzeiten überschritten und die Ruhezeiten nicht eingehalten.
  • Die spanischen Transporter hatten keinerlei Einstreu, die italienischen nicht ausreichend, um die Exkremente zu absorbieren. Auf der spanischen Verladestation in Vic haben sämtliche Tränkevorrichtungen nicht funktioniert.

Die Anzeige im Detail:

Am 30. Juni 2014, am 21. Juli 2014 und am 4. August 2014 wurden auf der Sammelstelle beim Be- und Entladen der Kälber folgende Übertretungen festgestellt:

Kapitel I Artikel 3d)
Die Ver- oder Entladevorrichtungen werden oftmals nicht so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
Kapitel I Artikel 3e)
Das Personal und die LandwirtInnen haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten Gewalt und sonstige Methoden angewandt, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen.
Anhang I Kapitel II 1.1.g)
Die Bodenfläche ist nicht rutschfest.
Anhang I Kapitel III 1.3.a)
Bei einigen Anlagen zum Ver- und Entladen waren die Schutzgeländer nicht sachgemäß angebracht und die Anlagen waren oft nicht rutschfest.
Anhang I Kapitel III 1.8.a)
Tiere wurden geschlagen und getreten.
Anhang I Kapitel III 1.8. b)
Es wurde auf besonders empfindliche Körperteile Druck ausgeübt, der für die Tiere unnötige Schmerzen oder Leiden verursacht hat.
Anhang I Kapitel III 1.8. d)
Tiere wurden an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell gezogen oder so behandelt, dass ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden.
Anhang I Kapitel V 1.4. a)
Am 21.07.2014 startete ein Kälbertransport in Bergheim mit unterschiedlichen Bestimmungsorten in Italien und Spanien. Es wurden junge Kälber, die vermutlich noch mit Milch ernährt werden, länger als 9 Stunden transportiert (Strecke Bozen (I) – Vic (E): 18 Stunden). Die Gesamttransportdauer betrug bis zu 90 Stunden. Ein legaler Transport aus Österreich mit dem Ziel in Spanien und Ruhestellen in Bozen und Vic ist nicht möglich.
Anhang I Kapitel V 1.4. d)
Am 21.07.2014 startete ein Kälbertransport in Bergheim mit unterschiedlichen Bestimmungsorten in Italien und Spanien. Es wurden Kälber länger als 14 Stunden transportiert (Strecke Bozen (I) – Vic (E): 18 Stunden). Die Gesamttransportdauer betrug bis zu 90 Stunden. Ein legaler Transport aus Österreich mit Zielen in Spanien und Ruhestellen in Bozen und Vic ist nicht möglich.
Anhang I Kapitel VI 1.2.
Es besteht der Verdacht, dass es an den Transportfahrzeugen nicht genug Einstreu gab, um Exkremente ausreichend zu absorbieren.

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