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Verfassungsgerichtshof: Hunde und Katzen bleiben in Zoohandlungen verboten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.02.2006)

Wien, 05.02.2006

Wie jetzt bekannt wurde wies der Verfassungsgerichtshof am 7. Dezember 2005 den Antrag eines Zoohändlers ab, das Verbot der Haltung und des Ausstellens von Hunden und Katzen in Zoohandlungen, als verfassungswidrig aufzuheben

Wie jetzt bekannt wurde wies der Verfassungsgerichtshof am 7. Dezember 2005 den Antrag eines Zoohändlers ab, das Verbot der Haltung und des Ausstellens von Hunden und Katzen in Zoohandlungen, als verfassungswidrig aufzuheben

Mit 1.1.2005 trat in Österreich ein neues Tierschutzgesetz in Kraft. § 31 Abs 5 dieses Gesetzes verbietet, dass "Hunde und Katzen [...] in Zoofachgeschäften [...] zum Zwecke des Verkaufes [...] gehalten oder ausgestellt werden". Hintergrund dieses Verbots ist, dass eine art- und verhaltensgemäße Unterbringung von Hunden und Katzen in Tierhandlungen nicht gewährleistet werden kann. Der Betreiber eines Zoofachgeschäftes stellte allerdings einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof dieses Verbot als verfassungswidrig aufzuheben. Der Zoohändler argumentierte, dass er durch das Verbot in seiner Freiheit der Erwerbsausübung unangemessen eingeschränkt worden sei. Der Verfassungsgerichtshof seinerseits bestätigte zwar, dass durch das Gesetz die Freiheit der Erwerbsausübung eingeschränkt würde, kam aber zur Überzeugung, dass das öffentliche Interesse am Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere wichtiger wäre als die nach Ansicht des Gerichtshofs geringfügige Einschränkung (Geschäftszahl G73/05 ). Der Antrag wurde somit abgewiesen und das Verbot bleibt aufrecht.

Schon im November 2005 machte der Zoofachhandel seinem Ärger über das neue Tierschutzgesetz Luft. So war etwa der Zeitung "Heute" am 14.11.2005 zu entnehmen, dass das Tierschutzgesetz vielen Händler Umsatzeinbußen beschere. "In Wien sind die Umsätze vieler der 135 Tierfachgeschäfte um 40 Prozent zurückgegangen, etwa 60 Läden mussten schließen", kommentierte die Wirtschaftskammer in dieser Ausgabe der Zeitung. Das Tierschutzgesetz brachte neben dem Verbot Hunde und Katzen zum Verkauf auszustellen auch Neuerungen über die Anforderungen an die Kleintierhaltung in Zoohandlungen. So muss diesen Tieren jetzt mehr Platz und Struktur geboten werden und sie müssen auch über Rückzugsmöglichkeiten verfügen, sich also dem Blick der KundInnen entziehen können.

"Immer wieder berichten Menschen vom starken Mitgefühl mit den in den Auslagen der Geschäfte ausgestellten Tieren und so kam es vor allem vor dem Verbot immer wieder zu spontanen 'Freikäufen' um den Tieren weiteres Leid zu ersparen und ihnen bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen. Dieses Geschäft mit dem Mitleid kurbelte natürlich letztendlich nur die Umsätze der Zoohändler an, denn das spontan freigekaufte Tier wurde natürlich sofort durch ein neues 'Verkaufsobjekt' ersetzt.", kommentiert Harald Balluch, Geschäftsführer des Verein gegen Tierfabriken. "Es kann nur von Vorteil sein, wenn die Menschen nun etwas überlegter Tiere bei sich aufnehmen. Nach wie vor sind die Tierheime überfüllt, was letztlich nur zeigt, dass viele Menschen nach kurzer Zeit mit ihrem Heimtier überfordert sind." Und weiter: "Ich rate, wenn der Wunsch und der Platz für einen vierbeinigen Begleiter vorhanden ist, sich an ein Tierheim zu wenden. Nehmen Sie sich wirklich Zeit für die Entscheidung und lernen Sie das Tier vorher kennen. Bei Hunden ist es sicher ideal eine sogenannte Patenschaft zu übernehmen und immer wieder Ausfüge mit dem Hund zu unternehmen, bevor man sich endgültig entscheidet ihn oder sie vollständig mit nach Hause zu nehmen. Aber auch wenn Sie zuwenig Platz oder Zeit für ein eigenes Tier haben, können Sie mit so einer Patenschaft für Hunde die in Tierheimen festsitzen viel Gutes tun."

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