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Polizeiwillkür gegen Tierschutz: Immer mehr Rechtswidrigkeiten werden bekannt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.05.2008)

Wien, 27.05.2008

Maßnahmenbeschwerden wurde eingeleitet Mindestens 5 der Inhaftierten sind bereits seit Tagen im Hungerstreik

Maßnahmenbeschwerden wurden eingeleitet
Mindestens 5 der Inhaftierten sind bereits seit Tagen im Hungerstreik

Zu dem unfassbaren Vorgehen gegen den Tierschutz in Österreich werden nun immer mehr Details bekannt, die das rechtswidrige Vorgehen der Behörden unterstreichen.

Bisher wurden den Beschuldigten immer noch keine konkreten Anschuldigungen zur Last gelegt. Den bisher freigegebenen Akten, die den Anwälten zur Einsícht gegeben wurden, sind keine Anschuldigungen zu entnehmen, die ein derartiges Vorgehen und eine Untersuchungshaft rechtfertigen könnten.

Die über die TierschützerInnen verhängte Untersuchungshaft ist nicht rechtskonform, da keine konkreten belastenden Indizien vorgelegt wurden. Die Inhaftierten müssten also sofort freigelassen werden.

Hungerstreik

Mindestens 5 der Inhaftierten befinden sich seit Donnerstag Abend bzw. Samstag Mittag aus Protest gegen diese Polizeiwillkür im Hungerstreik. Sie nehmen derzeit nur Wasser zu sich. Die Bitte um Fruchtsäfte wurde von der Anstalt abgewiesen.

Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei

Wegen der Unverhältnismäßigkeit der Polizeiaktion und wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzung im Rahmen der Hausdurchsuchungen, wird nun eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei eingeleitet werden. Das Erstürmen von Wohnungen mittels Rammbock, die Bedrohung mit gezogenen Waffen und Demütigungen durch Beamte (z.B. musste sich eine Frau nackt hinlegen, es wurde eine Waffe auf sie gerichtet und sie wurde entgegen ihrem ausdrücklichen Willen in dieser Position fotografiert), sind Anschuldigungen, die in diesem Zusammenhang genannt werden. Einigen der Betroffenen wurde auch rechtswidrig verweigert, ein Telefonat zu führen oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

Zwangsweise DNA Abnahme

Obwohl eine zwangsweise DNA Abnahme in diesem strafrechtlichen Zusammenhang, nämlich § 278a, unzulässig ist, wurden mindestens zwei der Inhaftierten mit Gewalt und gegen deren Willen DNA-Proben mittels Hautpflaster abgenommen.

Internationale Solidaritätskundgebungen

In vielen Ländern Europas finden vor den österreichischen Botschaften Solidaritätskundgebungen statt, so z. B. In Stockholm, Berlin, Hamburg und München. Das Vorgehen der österreichischen Behörden wird aufs schärfste kritisiert und die Solidarität mit den inhaftierten TierschützerInnen bekundet. In Wr. Neustadt finden täglich vor der Justizanstalt Protestkundgebungen und Mahnwachen statt.

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