Teilen:

Polizeiwillkür gegen Tierschutz: Immer mehr Rechtswidrigkeiten werden bekannt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.05.2008)

Wien, 27.05.2008

Maßnahmenbeschwerden wurde eingeleitet Mindestens 5 der Inhaftierten sind bereits seit Tagen im Hungerstreik

Maßnahmenbeschwerden wurden eingeleitet
Mindestens 5 der Inhaftierten sind bereits seit Tagen im Hungerstreik

Zu dem unfassbaren Vorgehen gegen den Tierschutz in Österreich werden nun immer mehr Details bekannt, die das rechtswidrige Vorgehen der Behörden unterstreichen.

Bisher wurden den Beschuldigten immer noch keine konkreten Anschuldigungen zur Last gelegt. Den bisher freigegebenen Akten, die den Anwälten zur Einsícht gegeben wurden, sind keine Anschuldigungen zu entnehmen, die ein derartiges Vorgehen und eine Untersuchungshaft rechtfertigen könnten.

Die über die TierschützerInnen verhängte Untersuchungshaft ist nicht rechtskonform, da keine konkreten belastenden Indizien vorgelegt wurden. Die Inhaftierten müssten also sofort freigelassen werden.

Hungerstreik

Mindestens 5 der Inhaftierten befinden sich seit Donnerstag Abend bzw. Samstag Mittag aus Protest gegen diese Polizeiwillkür im Hungerstreik. Sie nehmen derzeit nur Wasser zu sich. Die Bitte um Fruchtsäfte wurde von der Anstalt abgewiesen.

Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei

Wegen der Unverhältnismäßigkeit der Polizeiaktion und wegen zahlreicher Menschenrechtsverletzung im Rahmen der Hausdurchsuchungen, wird nun eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei eingeleitet werden. Das Erstürmen von Wohnungen mittels Rammbock, die Bedrohung mit gezogenen Waffen und Demütigungen durch Beamte (z.B. musste sich eine Frau nackt hinlegen, es wurde eine Waffe auf sie gerichtet und sie wurde entgegen ihrem ausdrücklichen Willen in dieser Position fotografiert), sind Anschuldigungen, die in diesem Zusammenhang genannt werden. Einigen der Betroffenen wurde auch rechtswidrig verweigert, ein Telefonat zu führen oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

Zwangsweise DNA Abnahme

Obwohl eine zwangsweise DNA Abnahme in diesem strafrechtlichen Zusammenhang, nämlich § 278a, unzulässig ist, wurden mindestens zwei der Inhaftierten mit Gewalt und gegen deren Willen DNA-Proben mittels Hautpflaster abgenommen.

Internationale Solidaritätskundgebungen

In vielen Ländern Europas finden vor den österreichischen Botschaften Solidaritätskundgebungen statt, so z. B. In Stockholm, Berlin, Hamburg und München. Das Vorgehen der österreichischen Behörden wird aufs schärfste kritisiert und die Solidarität mit den inhaftierten TierschützerInnen bekundet. In Wr. Neustadt finden täglich vor der Justizanstalt Protestkundgebungen und Mahnwachen statt.

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv

20.05.2026, Wien

Steiermark: FPÖ und ÖVP schmettern Grünen Antrag im Landtag gegen Vollspalten ab

Die steirische Landesregierung ist nicht einmal bereit, Tierwohlfleisch in Landesküchen oder den Umbau der Schweinebetriebe weg vom Vollspaltenboden zu fördern

19.05.2026, Steiermark

VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark

Es besteht der Verdacht, dass keiner dieser Betriebe allen Schweinen einen physisch angenehmen Liegebereich bietet, wie gesetzlich seit Juli 2022 vorgeschrieben

13.05.2026, Wien

Wir gewinnen Bronze beim VAMP Award!

Ein großer Erfolg für den VGT und den Tierschutz

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

Der VGT macht heute den Yppenplatz zum Aktivismus-Hotspot