Zoohandlung im Visier - vgt

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Zoohandlung im Visier

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.11.2008)

Wien, 05.11.2008

Wenn die minimalen Anforderungen noch einmal unterschritten werden

Wenn die minimalen Anforderungen noch einmal unterschritten werden

Ein Zoofachhandel in Wien, den Behörden kein unbekanntes Blatt mehr und trotz allem immer noch Gesetzesübertretungen.

Schlangen fristen ihr Dasein in zu kleinen Terrarien, Schildkröten haben keine Versteckmöglichkeit und somit keine Chance sich dem Tagesgeschehen zu entziehen. Skorpione sind in Klarsichtboxen gesperrt. Eine Plastikbox und sonst nichts als Lebensraum für Tage.

In einer oberösterreichischen Zoofachhandlung wurde vor einem Jahr die Haltung von unzähligen Spinnen und Skorpionen in Klarsichtboxen angezeigt. Der zuständige Amtstierarzt sah allerdings keinen Handlungsbedarf. Seiner Meinung nach widerspricht das nicht dem Gesetz in dem es so schön heißt, dass man Tiere keiner Bewegungseinschränkung aussetzen darf, die ihnen Schmerzen, Leiden oder schwere Angst zufügt.

Aber zurück zur Wiener Zoohandlung. Als besonderes Gustostückerl wurde noch ein Kaiman angeboten. Nach Auskunft des Personals wird er eh nur eineinhalb Meter und ist ja so ganz einfach zu halten. Kaimane haben als Jungtier schon eine ungeheure Bisskraft und können bereits mit wenigen Monaten einem Menschen einen Finger abbeißen. Solche Tiere ohne Auflagen zu verkaufen ist nicht nur unverantwortlich sondern auch extrem gefährlich.

Schlimm zu beobachten war auch eine kleine weiße Maus in einem Schlangenterrarium. Die Maus saß verängstigt in einer Ecke; keine Chance zu entfliehen muss sie ihrem sicheren Tod in die Augen sehen. Die Schlange hatte noch keinen Hunger, wer weiß wie lange das Zittern der Maus noch anhielt.
Lebendfütterung ist in Österreich verboten, mit der Ausnahme, dass Schlangen ihr Futter nicht anders zu sich nehmen. Ob es erlaubt sein kann Schlangen die an Lebendfutter gewohnt sind zu verkaufen ist eine andere Frage.

Auch Kaninchen waren gesetzwidrig in einem Käfig ohne Rückzugsmöglichkeit und ohne Nagematerial untergebracht.

Gegen die BetreiberInnen der Zoofachhandlung wurde Anzeige erstattet.

 

 

 

 

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