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Polizeispitzel meldet sich auf VGT-Pressekonferenz zu Wort

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.01.2010)

Wien, 26.01.2010

Um Gesetzesbrüche zu verhindern sei jedes Mittel recht – offenbar auch jahrelanger Terror gegen Unschuldige!

Um Gesetzesbrüche zu verhindern sei jedes Mittel recht – offenbar auch jahrelanger Terror gegen Unschuldige!

Auf der gelungenen Pressekonferenz des VGT am 20. Jänner 2010 zur fehlgeleiteten Novellierung der §278ff war natürlich, wie könnte es anders sein, ein Polizeispitzel anwesend, der eifrig alle Wortäußerungen des VGT-Obmanns mitschrieb, offenbar um sie zu einem späteren Zeitpunkt als radikal und subversiv auslegen zu können, wie es in der Tierschutzcausa Usus geworden ist. Üblicherweise verweigern MitarbeiterInnen der ermittelnden SOKO, sowie SprecherInnen des Innen- und Justizministeriums, aber auch die verantwortlichen PolitikerInnen aus der ÖVP, jeden öffentlichen Kommentar zu den durch die Tierschutzcausa aufgeworfenen Fragen. Doch diesmal konnte sich der Polizeispitzel nicht zurückhalten, glaubte sich unerkannt und gab eine Stellungnahme ab.

Und diese Stellungnahme ist, bei genauerem Hinsehen, genau für jene katastrophale demokratiefeindliche Geisteshaltung bezeichnend, die diesen Staatsterror gegen den Tierschutz losgetreten hat. Im Buch „Widerstand in der Demokratie“ des VGT-Obmanns wird sie als „law and order“-Position bezeichnet. Sie geht davon aus, dass die Einhaltung von Gesetzen – auch von völlig ungerechten, unsinnigen oder Gemeinwohl schädlichen! – auf Punkt und Beistrich wichtiger ist, als Gerechtigkeit und Moral. Der Polizeispitzel erklärte nämlich, man müsse die Opfer schützen und nicht die TäterInnen, und deshalb wäre jedes Mittel recht – auch brutale Maßnahmen gegen Unschuldige wie jahrelange Bespitzelungen, Polizeiüberfälle, Lauschangriffe, U-Haft und Monsterprozesse – bis Gesetzesübertretungen wie das Werfen von Buttersäure-Stinkbomben aufhören. Und, fügte der Spitzel hinzu, Staaten hätten zuweilen nach völlig normalen, nicht-kriminellen NGO-Kampagnen z.B. wegen nicht gebauter Kraftwerke Euroverluste in Milliardenhöhe erlitten, was auch durch derartige Gesetze wie §278ff verhindert werden müsse. Die Schäden, die diese unfassbare Geisteshaltung beim VGT angerichtet hat, sind also offenbar in Kauf zu nehmen, um den Staat vor berechtigten Forderungen des Volks „zu schützen“.

Es ist richtig und gut, Opfer zu schützen. Aber daraus kann man doch keinen Freibrief ableiten, gegen Unschuldige mit Brachialgewalt loszugehen!

Der Polizeispitzel übersieht auch, dass gerade in der Tierschutzcausa die Polizei selbst laufend Gesetzesübertretungen begangen hat und weiterhin begeht und RichterInnen und Staatsanwaltschaft belügt, sowie die Akteneinsicht verweigert, um ihre Fiktion einer kriminellen Organisation aufrecht erhalten zu können. Wer schützt hier die Opfer? Wann wird der SOKO endlich das Handwerk gelegt?

Jedes Jahr gibt es mehrere Tausend Fälle von gesetzwidriger Tierquälerei, die nicht geahndet werden. Was hindert den Herrn Polizeispitzel da einmal die Opfer zu schützen? Und wie ist es mit den zahllosen Fällen von Anschlägen und Drohbriefen gegen Tierschutzorganisationen wie den VGT? Erst kürzlich wurden dem VGT-Obmann von MitarbeiterInnen einer Schweinefabrik 2 Autoreifen aufgestochen. Wie oft wurden TierschützerInnen bedroht, geschlagen und schwer verletzt? Dem VGT hat man schon mehrmals die Fahrzeuge beschädigt und die Türschlösser verklebt. Gewalttäter sind ins Büro eingedrungen und haben die Mitarbeiterinnen bedroht. Und dem VGT-Obmann wurden von Jägern die Fensterscheiben seiner Privatwohnung eingeschlagen. Die Liste der Anschläge gegen den VGT ist noch viel länger. Fühlt sich die Polizei und allen voran der Polizeispitzel veranlasst, hier einmal die Opfer zu schützen? Nein. Weil sie im politischen Auftrag handeln. Und dieser Auftrag eines mächtigen Jagd- und Tierindustriekartells heißt: die lästigen TierschützerInnen vom Hals schaffen, koste es, was es wolle. Und sei es den Rechtsstaat.

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