Tierschutzprozess: Sachschäden ohne Bezug zu Angeklagten - vgt

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Tierschutzprozess: Sachschäden ohne Bezug zu Angeklagten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.04.2010)

Wien, 28.04.2010

VGT: Gerichtssaal wird zur Propagandaveranstaltung missbraucht

VGT: Gerichtssaal wird zur Propagandaveranstaltung missbraucht

Am heutigen und gestrigen Verhandlungstag des Tierschutzprozesses wurden die Geschäftsführer von P&C, Fürnkranz und Kleider Bauer, alles Bekleidungsketten, gegen die Anti-Pelz Kampagnen der Tierschutzbewegung gelaufen sind, vernommen. Es wurde dabei hauptsächlich über die Demonstrationen der TierschützerInnen gejammert und es wurden Sachschäden durch unbekannte TäterInnen aufgezählt, die nichts mit den Angeklagten zu tun haben. Keiner der Angeklagten ist wegen Sachbeschädigung mit Tierschutzbezug angeklagt.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, Hauptangeklagter, kommentiert: "Seit Jänner 2010 hat es insgesamt bereits 6 Straftaten gegen den VGT gegeben, 2 Mal wurden Autoreifen aufgestochen, 1 Mal das Türschloss zerstört, es gab zerstörte Plakate, gefährliche Drohungen und sogar eine Morddrohung. Diese Straftaten, die laufend gegen Tierschutzvereine verübt werden, werden von der Staatsanwaltschaft wie immer ignoriert. Aber wenn ein Firmenchef seine Beziehungen spielen lässt, dann gibts gleich eine Sonderkommission."

Und weiter: "Die Sachschäden gegen die Firma Kleider Bauer wurden bereits 4 Mal in diesem Prozess aufgezählt. Offenbar will man sie propagandistisch maximal ausschlachten. Natürlich distanzieren wir uns von diesen Sachbeschädigungen, aber sie haben mit uns absolut überhaupt nichts zu tun. Sehr wohl im Zusammenhang mit uns stehen die völlig legalen und friedlichen Demonstrationen gegen Pelz, die ebenfalls thematisiert wurden. Das sei 'Terror', sagte ein Geschäftsführer, und spielte einen Film vor, auf dem ein völlig normaler Demonstrationszug durch die Straßen gezeigt wurde. In einer Demokratie muss es möglich sein, durch normale Demonstrationen die Verkaufspolitik einer Firma zu kritisieren. Dass diese normale Kampagnentätigkeit in diesem Prozess mit Straftaten Unbekannter vermischt wird, ist genau jene fragwürdige Entwicklung und jene Bedrohung der Demokratie, die ein § 278a zulässt."

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