Heute tagt Wissenschaftsausschuss trotz Zeitverzug ohne Thema Tierversuchsgesetz - vgt

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Heute tagt Wissenschaftsausschuss trotz Zeitverzug ohne Thema Tierversuchsgesetz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.10.2012)

Wien, 09.10.2012

EU-Vorgabe Umsetzung 10. 11. kann nicht mehr eingehalten werden – nach Entlassung aus Gefängniszelle beklagt VGT-Obmann Diskussionsverweigerung der Gegenseite

EU-Vorgabe Umsetzung 10. 11. kann nicht mehr eingehalten werden – nach Entlassung aus Gefängniszelle beklagt VGT-Obmann Diskussionsverweigerung der Gegenseite

Die EU-Richtlinie 2010/63 sieht den Stichtag 10. November 2012 für die Umsetzung vor. Damit sich Österreich an diese Vorgabe halten kann, hätte heute die Reform des Tierversuchsgesetzes im Wissenschaftsausschuss beschlossen werden müssen. Tatsächlich hat aber das Wissenschaftsministerium die Verhandlungen mit der SPÖ in dieser Frage einseitig abgebrochen, sodass noch kein Entwurf durch den Ministerrat gegangen ist, geschweige denn überhaupt vorliegt. Der VGT kritisiert, dass weder von Seite des Wissenschaftsministeriums noch von denjenigen, die Tierversuche durchführen, auf die vernünftigen Vorschläge des Tierschutzes eingegangen werde. Stattdessen vermeidet man jede öffentliche Diskussion dieser wichtigen Frage.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, der gestern bei dem Versuch, durch Aufhängen eines Transparents in Innsbruck diese Diskussion loszutreten, festgenommen wurde und 5 Stunden in einer Gefängniszelle verbringen musste, dazu: „So gerne versucht man den Tierschutz zu kriminalisieren und als radikal abzuqualifizieren. Aber wir sind es, die hier die vernünftigen Argumente bringen, die die Öffentlichkeit auf unserer Seite haben und die die offene und öffentliche Diskussion suchen. Die Gegenseite versteckt sich hinter Labortüren und den Mauern des Schweigens um das Wissenschaftsministerium.

Unsere Forderungen sind leicht nachvollziehbar: Die von der EU vorgeschriebene ethische Schaden-Nutzen Abwägung muss mittels Kriterienkatalog objektiv geschehen, es muss eine öffentliche Kontrolle der Tierversuche durch Veröffentlichung der Versuchsabläufe und durch verpflichtende rückblickende Bewertungen geben, und die Ombudsschaften nach dem Tierschutzgesetz müssen auf Tierversuche erweitert werden, um eine Oberkontrolle zu garantieren. Diese Forderungen sind völlig naheliegend und werden von der großen Mehrheit der Menschen geteilt. Aber sowohl Wissenschaftsministerium als auch Tierversuchsseite nehmen dazu nicht Stellung, erklären nicht, weshalb sie dagegen wären, und hüllen sich in Schweigen. Daher werden wir weiterhin mit friedlichen Aktionen, wie gestern in Innsbruck, auf eine öffentliche Diskussion drängen, auch wenn wir als einzige Reaktion der Behörde dafür in Gefängniszellen gesteckt werden!“

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