Kettenrinder im Waldviertel: Behörde interveniert nach vier Tagen unnötigem Leid - vgt

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Kettenrinder im Waldviertel: Behörde interveniert nach vier Tagen unnötigem Leid

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.04.2014)

Niederösterreich, 22.04.2014

Zwei Tage vor VGT-Sachverhaltsdarstellung: Meldung über eingewachsene Ketten bereits am Freitag beim Amtstierarzt. Dienstag wurden fünf Tiere notgeschlachtet.

Zwei Tage vor VGT-Sachverhaltsdarstellung: Meldung über eingewachsene Ketten bereits am Freitag beim Amtstierarzt. Am Dienstag sollen fünf Tiere notgeschlachtet werden.

Wie erst jetzt bekannt wurde, kam es bereits am Freitag, 18.04.2014, zu einer ersten Anzeige beim Amtstierarzt Waidhofen an der Thaya, der allerdings trotz der dramatischen Situation erst zusagte sich den Betrieb ,,nächste Woche" anzusehen.

Tatsächlich scheint erst die Anzeige des VGT - unter Verwendung illegal aufgenommenen Fotomaterials - ernst genommen worden zu sein: Am selben Tag der Anzeigelegung durch den VGT wurde der Betrieb von einer Polizeistreife besucht. Konkrete Maßnahmen wurden letztlich aber erst diesen Montag - drei Tage nach der ersten Meldung - gesetzt: Der Amtstierarzt hat den Notverkauf dreier Rinder zur Schlachtung bestimmt. Der Weiterverkauf einer noch unbekannten Anzahl weiterer Tiere wurde ebenso angeordnet.

"Der Plan der ÖVP die Dokumentation von Tierquälereien zu verbieten, ist erfolgreich: Die rein legale Erstmeldung an die Behörde über Tierquälereien wurde nur schleppend verfolgt", resümiert Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken, "erst die Sachverhaltsdarstellung des VGT unter Verwendung nunmehr illegalen Fotomaterials motivierte die Exekutive einzuschreiten."

Laut Gesetz wird statistisch gesehen jede landwirtschaftliche Nutztierhaltung nur einmal in 50 Jahren kontrolliert. Zivilen Personen ist die Kontrolle des Tierwohls nicht gestattet: Tatsächlich ist es der niederösterreichischen ÖVP gelungen, das Filmen in Stallungen zu einem eigenen Verwaltungsstraftatbestand zu erheben (§ 6 NÖ Feldschutzgesetz).

Weitere Informationen: Schwere Tierquälerei in Waldviertler Rinderhaltung: Amtliche Kontrollen versagen; Tierschützerisches Eingreifen notwendig

Alle Bilder aus dem Betrieb: Fotogalerie: Tierquälerische Rinderhaltung

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