Mastgeflügel: Polizei verhindert Verteilung kritischen VGT-Flugblatts vor SPÖ-Linz - vgt

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Mastgeflügel: Polizei verhindert Verteilung kritischen VGT-Flugblatts vor SPÖ-Linz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.06.2014)

Linz, 04.06.2014

SPÖ-Tierschutzminister will Besatzdichten erhöhen; Polizei will nur Verteilung von Flyern der SPÖ, aber nicht mit Kritik an der SPÖ zulassen - Maßnahmenbeschwerde

SPÖ-Tierschutzminister will Besatzdichten erhöhen; Polizei will nur Verteilung von Flyern der SPÖ, aber nicht mit Kritik an der SPÖ zulassen - Maßnahmenbeschwerde

Dass gerade der Tierschutzminister die Besatzdichten von Masthühnern und -puten drastisch erhöhen will, lässt viele TierschützerInnen im ganzen Land auf die Barrikaden steigen. So verteilten gestern 2 Personen vor der SPÖ-Zentrale in Linz kritische Flugblätter des VGT, ohne die Aktion vorher als Versammlung angemeldet zu haben. 2 Personen wären auch keine Versammlung und der Verfassungsgerichtshof hat bereits festgestellt, dass das Verteilen aktueller politischer, nicht-kommerzieller Flugblätter ohne Genehmigung durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Doch die Linzer Stadtwache sah das anders und wollte die beiden Männer vertreiben. Diese forderten aber, dass die Polizei geholt werde, waren sie doch überzeugt, im Rahmen der Gesetze zu handeln. Doch als die Polizisten kamen, erzwangen sie unter Androhung einer Festnahme die Herausgabe der Ausweise der beiden Flugblattverteiler und kündigten einen Strafbescheid an. Der Grund: ein Tierschutzflugblatt sei nicht politisch, nur Flyer der Parteien wären hier von der Meinungsfreiheit umfasst, nicht aber welche, die sich kritisch über die Parteien äußern!

Roland Hoog, einer der beiden Betroffenen, dazu: ,,Die Linzer Stadtwache und der Magistrat vertreten offenbar die Ansicht, dass nur politische Parteien dieses Recht auf Meinungsfreiheit hätten. Alle anderen sollten vor der Ausübung von Menschenrechten dafür vorher eine gebührenpflichtige Genehmigung beim Magistrat einholen." Masthühner werden auf 30 kg/m² Lebendgewicht oft mit 50.000 Artgenossen in riesigen, fensterlosen Fabrikshallen zusammengedrängt. ,,Und nun will der Tierschutzminister, dass noch mehr Tiere in diese dreckigen Hallen gestopft werden sollen, und begründet das auch noch mit Konsumentenschutz", so Hoog weiter und zitiert aus dem Flugblatt: ,,'Seit 20 Jahren wurde das Tierschutzgesetz zum Schutz der Masthühner nicht verbessert! Der VGT fordert eine Totalreform im Sinne der Tiere!' Aber Stadtwache und Magistrat beauftragen die Polizei uns mit Zwangsmaßnahmen zu belasten, weil diese Flugblätter nicht 'politisch' seien." Der VGT hat nun eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eingebracht.

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