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Schadensersatzklage Tierschutzprozess: Republik will VGT Verfahrenshilfe nehmen!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.08.2014)

Wien, 01.08.2014

Richterin ließ VGT-Obmann die halben Gerichtskosten nach - Republik legte dagegen Rekurs ein: Klage sei mutwillig, kein vernünftiger Mensch hätte sie eingebracht

 

Richterin ließ VGT-Obmann die halben Gerichtskosten nach - Republik legte dagegen Rekurs ein: Klage sei mutwillig, kein vernünftiger Mensch hätte sie eingebracht

 

EUR 500.000 Schulden aufgrund der Verteidigungskosten zwingen den ehemaligen Hauptangeklagten im Tierschutzprozess, VGT-Obmann Martin Balluch, zu einer Amtshaftungsklage. Wie anders könnte er einen Privatkonkurs abwenden, an dem er völlig unschuldig ist? Für diesen Schadensersatzprozess hatte er Verfahrenshilfe beantragt. Eine glatte Sache, würde man vermuten, wenn jemand bereits derart verschuldet ist. Die Richterin sah das anders. Weil der VGT-Obmann seinem Anwalt bisher keine Kosten ersetzt habe, würden diese Schulden bei der Evaluierung der Bedürftigkeit nicht zählen. Deshalb sprach sie ihm nur die halbe Verfahrenshilfe zu, von den EUR 20.000 Anwaltskosten der Gegenseite und den EUR 10.000 Gerichtskosten wurden also insgesamt EUR 5.000 nachgelassen.

Doch selbst dieses harmlose Entgegenkommen ist dem Anwalt der Republik Österreich zu viel. In einem unfassbaren Rekurs gegen das Urteil der Richterin wird nun gefordert, dem VGT-Obmann noch das letzte bisschen Verfahrenshilfe zu streichen. Er solle auch die EUR 5.000 noch bezahlen müssen, weil er die Klage ,,mutwillig" eingebracht habe und kein ,,wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch" so gehandelt hätte! Für diese weitere Eingabe der Republik wird der VGT-Obmann zusätzlich noch aufkommen müssen, sollte das Oberlandesgericht Wien dem Antrag entsprechen.

VGT-Obmann Martin Balluch ist fassungslos: ,,Was für ein eiskaltes und brutales Vorgehen! So ein Anwalt kann doch kein Herz im Leib haben. Reicht es nicht, was mir ohne mein Verschulden bisher angetan wurde? Mit welchem moralischen Recht wird hier eigentlich vorgegangen? Gibt es irgendwen in diesem Land, der es als gerecht ansieht, wenn ich EUR 500.000 zu bezahlen habe, obwohl ich freigesprochen wurde? Was meint denn der Vertreter der Republik, würde ein ,wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch' an meiner Stelle tun? Stumm und ohne zu klagen in den Privatkonkurs gehen? Ich rufe einerseits die politisch Verantwortlichen im Land auf, diesen Wahnsinn zu stoppen, und andererseits alle mitfühlenden Menschen, mir mit Spenden zu helfen, die Berufung bis zur letzten Instanz zu finanzieren, und sei das der Europäische Gerichtshof!"

Urteil und Rekurs im Original: www.martinballuch.com/republik-oesterreich

 

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