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Tierschutzministerium: Verordnung Verbot in Schweinefabriken zu filmen in Begutachtung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.01.2016)

Wien, 18.01.2016

Trotz Dementi im Herbst will Ministerin Oberhauser nun doch klammheimlich ein Verbot einführen, Begutachtungsfrist über Weihnachtsfeiertage; Tierindustrie jubelt

„Also entweder weiß im für Tierschutz zuständigen Gesundheitsministerium die rechte Hand nicht, was die linke tut, oder man hat vorsätzlich die Öffentlichkeit belogen“, kommentiert VGT-Obmann Martin Balluch den erneuten Vorstoß, eine Verordnung zu schaffen, die das Filmen in Schweinefabriken mit einer Strafe von bis zu 4.500 Euro versieht. Ende August hat die Bauernzeitung in großen Artikeln noch über diesen Schritt gejubelt, endlich würde etwas gegen den lästigen Tierschutz unternommen. Begründet wurde die in Aussicht gestellte Maßnahme freilich ganz anders, nämlich damit, dass die Gesundheit des Schweinebestandes durch das Betreten gefährdet würde. Auf Anfrage der Tageszeitung „Der Standard“ konnte man allerdings keinen einzigen derartigen Fall angeben. Es handle sich um eine prophylaktische Maßnahme, versuchte man zu beschwichtigen. Das Tierschutzministerium dagegen dementierte sofort. Zwar sei man von Seiten der Tierindustrie mit dieser Forderung an das Ministerium herangetreten, aber man werde sich dem Druck nicht beugen und dieses Verbot nicht einführen.

Doch über Weihnachten und Neujahr ging eine „Schweinegesundheitsverordnung“ des Ministeriums in Begutachtung, die das Betreten von Stallungen zwecks Filmen der Zustände mit bis zu 4.500 Euro bestraft. VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: „Und schon wieder fällt das eigentlich für Tierschutz zuständige Ministerium den TierschützerInnen in den Rücken. Zuerst wollte man mit allen Mitteln die Besatzdichten für Mastgeflügel erhöhen und damit einen zentralen Tierschutzstandard nivellieren, jetzt versucht man die Aufdeckungsarbeit von TierschützerInnen zu kriminalisieren. Ist dem Ministerium eigentlich bekannt, dass Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung steht? Ministerin Oberhauser sollte daher für und nicht gegen Tierschutz aktiv sein. Doch aus dem Ministerium kommen nur Rückschritte und Nivellierungen, in den letzten Jahren wurde kein einziger Fortschritt erzielt!“

Und weiter: „Das Einzige, was der Regierungspolitik zu Tierschutz einfällt, sind ständige Verschlechterungen der Gesetzeslage und Maßnahmen zur Kriminalisierung von Tierschutzaktivitäten. Ein echtes Armutszeugnis. In NÖ und OÖ hat man bereits Betretungsverbote von Stallungen eingeführt, dazu Flurschutzorgane, die TierschützerInnen attackieren dürfen. NÖ hat auch das Jagdgesetz abgeändert, sodass das Filmen von Treibjagden unterbunden wird. Auch da hat man die Jägerschaft ermächtigt, physische Gewalt gegen TierschützerInnen anzuwenden. Und nun zieht das Tierschutzministerium nach. Wie sollte denn nach Ansicht der Tierschutzministerin eine Tierschutzorganisation vorgehen? Die ureigenste Aufgabe solcher Organisationen ist es, die Öffentlichkeit über den Umgang mit Tieren aufzuklären und für Verbesserungen zu sensibilisieren. Das ist unmöglich, wenn man die Zustände nicht filmen kann. In Essenz will man also Tierschutzarbeit verbieten. Das ist die momentane Situation.“

Die Stellungnahme des VGT zum Entwurf der Schweinegesundheitsverordnung im Wortlaut.

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