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Warum mussten Jamie und Senta sterben? – Ihre Familien klagen an

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.08.2016)

Wien, 29.08.2016

Jäger erschießen zwei Hunde; jetzt wird einer angezeigt, jedoch nur wegen Sachbeschädigung!

In der Oststeiermark erschossen Anfang April dieses Jahres zwei Jäger zwei Hunde, laut eigener Aussage weil sie wildernd aufgefunden wurden. Bestätigen kann dies ansonsten niemand. Laut AugenzeugInnenberichten sollen die Hunde zwar freilaufend gewesen sein, jedoch vor der Tat bereits seit Stunden friedlich auf einem Weg in der Nähe eines Reitstalles gelegen haben. Ebenfalls gegen die Aussage der Jäger spricht, dass bei einer Obduktion keine Rückstände von Wild in den Mägen der Hunde gefunden wurden.

Abgegeben wurde nur ein Schuss, dieser traf zuerst den einen Hund, wobei aufgrund seines Metallhalsbandes ein Teil des Projektils abprallte und auch den zweiten Hund tödlich verletzte. Da sich das ganze in einem besiedelten Gebiet abspielte, nahmen die Jäger zusätzlich zu dem vorsätzlichen Abschuss der Hunde auch in Kauf, Menschen zu verletzen oder gar zu töten. Zwar kam es abseits der Hunde zu keiner körperlichen Verletzung, jedoch sitzt der seelische Schmerz bei den HundehalterInnen nach wie vor tief. Auch ein kleines Mädchen, welches die Tat mit ansehen musste, steht nach wie vor unter Schock!

Die Jäger rechtfertigen ihr Verhalten damit, dass sie laut steirischem Jagdgesetz wildernde Hunde erlegen dürfen und somit gesetzmäßig gehandelt haben. Dies ist zwar grundsätzlich richtig, ein kurzer Blick in besagtes Gesetz zeigt jedoch, dass ihre Aussage in diesem Fall dennoch nicht zutreffend sein kann. Denn die Abschusserlaubnis besteht unter anderem nicht, wenn sich die Tiere auf Wegen aufhalten - selbst dann nicht, wenn sie zu dem Zeitpunkt tatsächlich wildern sollten, wie § 60 regelt. Ein Abschuss von Hunden auf Wegen, wie hier passiert, ist also jedenfalls gesetzwidrig.

Einer der beiden Jäger muss sich jetzt Ende Oktober vor Gericht verantworten, wegen Sachbeschädigung. Warum die Staatsanwaltschaft nicht auch wegen Tierquälerei ermittelt ist, fraglich. Ebenfalls unklar ist, warum nicht gegen beide Jäger ermittelt wird. Eventuell werden sich die Fragen im Laufe der Verhandlung klären, der Verein gegen Tierfabriken wird den Prozess jedenfalls beobachten und darüber berichten, wie die Verhandlung ausgeht.Es bleibt zu hoffen, dass die Tat für die Jäger Konsequenzen haben wird, - für die zwei Familien denen ein geliebtes Familienmitglied aus ihrer Mitte gerissen wurde ist das natürlich nur ein sehr schwacher Trost!

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