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Vollzug von EU-Tiertransportverordnung unmöglich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.11.2016)

Wien, 07.11.2016

EU-Mindeststandards für Tiertransporte kaum umgesetzt – Transporte in Drittländer besonders problematisch

Innerhalb der EU werden Tiertransporte durch die Verordnung (EC) No 1/2005 geregelt. Darin werden Mindestanforderungen für das Wohlergehen der Tiere während des Transports vorgesehen. Aus ökonomischen Gründen wird die Verordnung oft ignoriert. Es mangelt an Kontrollen.

Die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung umfassen unter anderem die Dauer des Transports, die Mindestausstattung der Transportfahrzeuge und die Einhaltung von Pausen und Verpflegungsintervallen für die Tiere. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2015 gelten die EU-Tiertransport-Vorschriften auch über die EU-Grenze hinaus. Demnach müssen die Mindestanforderungen auch in Drittländern erfüllt werden.

Laut europäischem Tierärzteverband (FVE) ist der ökonomische Druck bei Ferntransporten so groß, dass die EU-Vorgaben in vielen Fällen gar nicht eingehalten werden können. Die Transporte würden sich finanziell nicht rentieren. Laufend werden Transporter mit unvollständigen oder fehlerhaften Dokumenten losgeschickt. Die Transporter sind zu voll beladen und erfüllen die vorgegebenen Standards nicht. Dazu kommt, dass die vorgeschriebenen Ruhezeiten der FahrerInnen nicht mit jenen der Tiere zusammenpassen. Aus Kostengründen werden die Pausen oft ausgelassen.

Bei Ferntransporten, die über die EU-Grenze gehen, muss die Einhaltung der EU-Verordnung bereits vor Fahrtantritt überprüft werden. Im Zuge der Tiergesundheitskontrollen soll abgeschätzt werden, ob die Angaben über die geplante Ankunft und Aufenthaltsdauer in Ruhe- und Umladeorten realistisch sind. Ob die Pausen tatsächlich eingehalten werden, kontrolliert niemand.

VGT-Kampagnenleiter David Richter: "Der Verein gegen Tierfabriken fordert ein Verbot der Ferntransporte von lebenden Tieren. Die maximale Transportdauer soll auf 8 Stunden beschränkt werden. Möglich ist das allemal. Denn vor dem EU-Beitritt betrug die maximale Transportdauer laut österreichischem Transportgesetz sogar nur 6 Stunden."

Zur Kampagne und zur Petition: www.vgt.at/tiertransporte

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