Verurteilung im Prozess um „Gammelschlachthof“: VGT begrüßt das Urteil - vgt

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Verurteilung im Prozess um „Gammelschlachthof“: VGT begrüßt das Urteil

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.12.2021)

Graz, 13.12.2021

Schuldspruch gegen den ehemaligen Schlachthofbetreiber. VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN nimmt auch das System in die Kritik. Warum hat es nicht früher Konsequenzen gegeben?

Nach einem dreiviertel Jahr Verhandlungszeit und etlichen Prozesstagen steht das Urteil fest. Der Angeklagte wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 8 davon unbedingt, verurteilt (nicht rechtskräftig). Der Schaden soll 915.000€ betragen. Das Urteil bestätigt auch die Genussuntauglichkeit durch Berührung untauglichen Fleisches (wenn etwa Schlachtkörper am Förderband aneinanderhängen) entgegen dem Gutachten der Landesveterinärbehörde. Das hohe Strafmaß wird mit einer Vorstrafe wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt begründet. Die Verteidigung kündigte die Berufung an. Neben gerichtlicher Bestätigung der Schuld, bleibt für die Tierschützer:innen des VGT im Zuhörer:innenbereich der öffentlichen Verhandlungen vor allem eines hängen: Missstände werden viel zu lange ignoriert, das Kontrollsystem versagt.

Der Fehler im System

Schon an einem der ersten Verhandlungstage sagte ein ehemaliger Abnehmer von Fleisch aus dem Schlachtbetrieb aus, dass bereits vor Jahren Mängel bei der Fleischhygiene beanstandet wurden. Etliche der Kontrolltierärzt:innen kritisierten in ihren Zeugenaussagen die Zustände im Betrieb. Rund 30 Anzeigen pro Jahr soll es gegeben haben. Erschütternd ist dabei, dass der oberste zuständige Beamte im Kontrollsystem der Steiermark, der Landesveterinärdirektor Dr. Peter Wagner, in seinen Zeugenaussagen bis zum Schluss Missstände offenbar zu Gunsten des Angeklagten auslegte, indem er etwa die Genussuntauglichkeit durch Berührung ablehnte und die Verantwortung für die Kategorisierung der TKV-Schweine bei den Kontrollorganen sah. Von Abläufen in der TKV hätte man bis zur Aufdeckung 2019 nichts gewusst. Insgesamt wunderte sich selbst der Richter, dass scheinbar niemand irgendwas genau wisse.

Der VGT begrüßt zwar das Urteil und hofft auf weitreichende Konsequenzen auch für andere Schlachtbetriebe mit ähnlichen Missständen. Dennoch bleibt offen, wie Probleme und Übertretungen jahrelang unverändert weitergeführt werden konnten. David Richter: Offensichtlich gibt es in Österreich ein massives Problem mit den Kontrollen in den Schlachthöfen! Nicht zuletzt dieser Fall zeigt auf, dass die amtlichen Kontrollorgane Missstände entweder ignorieren oder nicht die Macht und den Rückhalt im System haben, diese tatsächlich abzustellen.

Aufdeckungen des VGT zeigen seit Jahren systematische Übertretungen in der Schlachtbranche. Zuletzt wurde auch das Kontrollversagen in zwei niederösterreichischen Betrieben aufgezeigt. David Richter: Es muss sich hier endlich etwas ändern! Wir fordern die Durchführung der Schlachthofkontrollen durch Amtstierärzt:innen und eine umfassende Verbesserung des Kommunikationssystems zwischen den Behörden und allen relevanten Schnittstellen in der Schlachtbranche, vor allem den Schlachthöfen, Verarbeitungsbetrieben und den Tierkörperverwertungsstellen!

Pressefotos honorarfrei (Copyright: VGT.at)

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