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Ist der Beton-Vollspaltenboden physisch angenehm? ÖVP verweigerte heute Probeliegen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.01.2022)

Wien, 20.01.2022

EU Richtlinie schreibt für jedes Schwein physisch angenehmen Liegebereich vor – wieso kann dann der Beton-Vollspaltenboden weiter erlaubt bleiben?

„ÖVP – die Hure der Tierindustrie“?, könnte man in Anlehnung an das Zitat von Thomas Schmid fragen. Wie anders lässt sich erklären, dass sich diese Partei weigert, den Beton-Vollspaltenboden in der Schweinehaltung abzuschaffen, obwohl er laut EU-Richtlinie physisch angenehm sein müsste. Man spekuliert offenbar damit, dass wo kein Kläger da kein Richter. Oder ist die ÖVP tatsächlich der Meinung, dass dieser Boden physisch angenehm ist? Der VGT machte heute die Probe aufs Exempel und stand mit einem Vollspaltenboden in der Hofburg vor dem Eingang zur Nationalratssitzung mit der entsprechenden Aufforderung an alle ÖVP-Funktionär:innen, ihn auszuprobieren. Das Ergebnis vorweg: niemand wollte. Warum wohl!

Martina Diesner-Wais, Schriftführerin Landesvorstand NÖ Bauernbund, stellte sich taub, blind und stumm. ÖVP-„Tierschutz“sprecher Franz Eßl hatte plötzlich geschäftig mit dem Handy zu tun.
August Wöginger, Obmann des ÖVP-Parlamentsclubs, meinte, er kenne den Vollspaltenboden eh.
Nikolaus Prinz, Landesobmann-Stellvertreter OÖ Bauernbund, schimpfte vor sich hin.
Klaus Lindinger, Bundesobmann Stv der Österr. Jungbauernschaft, meinte, auf dem Vollspaltenboden sollten die Tierschützer:innen liegen, haha, er sicher nicht.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Was die ÖVP vom Rechtsstaat hält, kann man anhand der zahlreichen SMS und Chats wunderbar nachverfolgen. So auch im Bereich Tierschutz. Wenn man die EU-Richtlinie ernst nimmt, dann kann der Beton-Vollspaltenboden nicht erlaubt sein. Niemand, nicht einmal die fanatischsten ÖVP-Tierindustrie Lobbyist:innen, können ernsthaft meinen, dieser Boden ist physisch angenehm. Das ist er nicht einmal, wenn man nur 1 Minute darauf sitzt, geschweige denn ohne Kleidung und Schuhe das gesamte Leben darauf verbringen muss. Wir appellieren daher an den Rechtsstaat, diesen offensichtlichen Rechtsbruch nicht zuzulassen. Es muss der Verfassungsgerichtshof angerufen werden, diesen Missstand zu korrigieren. Leider haben Tierschutzverbände trotz Aarhus-Konvention dazu bisher nicht die Möglichkeit. So bleiben die Tiere vom Schutz des Rechtsstaates weiterhin ausgenommen.

Pressefotos honorarfrei (Copyright: VGT.at)

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