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VGT begrüßt erneute Verfassungsbeschwerde Vollspaltenboden Schweine durch Land Burgenland

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.04.2023)

Wien, 14.04.2023

Das erste derartige Normenprüfungsverfahren wurde aus formalen Gründen – die entsprechende Verordnung war geändert worden – abgewiesen, die erneute Beschwerde muss jetzt behandelt werden

Es ist unbestreitbar: dass die Verordnung zur Schweinehaltung den Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu auf lediglich 0,55m² für ein 85 kg Schwein erlaubt, steht in eklatantem Widerspruch zu den wesentlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und zum Staatsziel Tierschutz. Diesen Missstand vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, ist nur der Volksanwaltschaft und den Landesregierungen möglich. Dankenswerter Weise haben sich Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil und das Land Burgenland dem Thema angenommen und bereits eine derartige Verfassungsbeschwerde gegen den Schweine-Vollspaltenboden eingebracht. Doch zwischen Eingabe und gerichtlicher Prüfung hat die Bundesregierung die Verordnung geändert, sodass die Beschwerde aus formalen Gründen abgewiesen werden musste. Nun bringt das Land Burgenland im Wesentlichen dieselbe Beschwerde noch einmal ein. Diesmal wird die völlig unzureichende Neuversion des Vollspaltenbodens, die ab heuer für alle Neu- und Umbauten vorgeschrieben ist, nämlich 20 % mehr Platz und auf einem Drittel der Bodenfläche nur mehr die Hälfte der Spalten, immer noch ohne Stroh, Thema sein. Und zusätzlich wird die viel zu lange Übergangsfrist von 17 Jahren für alte Betriebe und 23 Jahren für neue angeprangert. Expert:innen geben der Beschwerde gute Chancen, zu einem echten Ende der Haltung auf Vollspaltenboden, und das innert einer deutlich kürzeren Frist, zu führen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Seit 2005 ist Tierschutz Bundessache und in einem eigenen Tierschutzgesetz geregelt. Darin finden sich erfreuliche Grundsätze wie, dass man Tiere nur so halten darf, dass sie keine Schmerzen und Schäden erleiden, und dass auch der Boden so beschaffen sein muss, dass sie sich wohl fühlen. Wie längst bekannt und wissenschaftlich erwiesen, ist das beim Vollspaltenboden nicht der Fall. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Nach diesem Grundsatz wird seit 18 Jahren der Rechtsstaat in Sachen Schweinehaltung mit Füßen getreten. Umso erfreulicher, dass Landeshauptmann Doskozil und sein Team im Burgenland den Mut haben, diesen Missstand vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Keine Selbstverständlichkeit, wie wir vom VGT leider über die Jahrzehnte erfahren mussten. Und Doskozil bringt diesen Antrag zur Normenprüfung jetzt sogar ein zweites Mal ein, weil die Änderung der entsprechenden Verordnung formal einen neuen Antrag verlangt, auch wenn Vollspaltenboden alt und Vollspaltenboden neu nicht wirklich unterscheidbar sind. Auch 20 % mehr Platz sind bei dem mageren Platzangebot nur etwas mehr als 1 A4 Seite für ein 85 kg Schwein. Und noch immer gibt es keine verpflichtende Stroheinstreu. Diese Verfassungsbeschwerde hätte in mehrfacher Hinsicht das Potenzial, Geschichte zu schreiben. Erstens könnte sie von Rechts wegen den Vollspaltenboden ohne Wenn und Aber in angemessener Zeit abschaffen. Und zweitens könnte sie Vorbildwirkung für andere Tierschutzbereiche haben. Auch Mastrinder stehen auf derselben Art von Vollspaltenboden. Mit der Drohung im Raum, eine weitere Verfassungsbeschwerde einzubringen, werden Rinderindustrie und Bundesregierung vielleicht rascher reagieren und diese und andere Missstände nachhaltig beseitigen. Den Tieren wäre es zu wünschen.“

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