Fischfabrik in Gmünd: Beschwerde gegen Feststellungsbescheid - vgt

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Fischfabrik in Gmünd: Beschwerde gegen Feststellungsbescheid

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.10.2023)

Gmünd, 23.10.2023

VGT und Tierschutz Austria orten Tier- und Umweltschutzprobleme, auch die Wasserversorgung könnte gefährdet sein.

Am 14. September 2023 wurde vom Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus, Abteilung Anlagenrecht, mittels Bescheids festgestellt, (Zitat) …. dass das Vorhaben „Fischzucht Burgenlachs“ der Burgenlachs GmbH, …., nämlich die Errichtung und den Betrieb einer Fischzuchtanlage und einer Fischverarbeitungsanlage in geschlossenen Bauwerken an Land, …., im Gebiet der Stadtgemeinde Gmünd …., nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.1 (Zitat Ende)

Gegen diesen Bescheid haben der VGT (VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN) und Tierschutz Austria (Wiener Tierschutzverein) nun Einspruch erhoben. Den formalen Anforderungen entsprechend wurde der Einspruch des Wiener Tierschutzvereins als anerkannter Umweltorganisation fristgerecht in Form einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Tierschutz Austria und der VGT sehen es als notwendig an, dass die Errichtung und der Betrieb der Fischfabrik in Gmünd einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen.

Mehrere Gründe haben zur Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid geführt:

  1. Der Bau der Fischfabrik würde nach den vorliegenden Plänen das Europaschutzgebiet FFH-Gebiet Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft, ein „besonderes Schutzgebiet“, beeinträchtigen.

  2. Geplante großflächige Asphaltierungen stellen einen problematischen Bodenverbrauch dar.

  3. Die prognostizierte tägliche Wassermenge von 500 m³ zur Versorgung der Fischzuchtanlage kann die langfristige Sicherheit der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Gmünd gefährden. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit zunehmender Wasserknappheit ist unbedingt zu prüfen, ob der Einsatz von derart großen Mengen Trinkwasser für Fischfabriken überhaupt gerechtfertigt ist.

  4. Fraglich ist, ob eine Fischzuchtanlage in der geplanten Dimension überhaupt als geschlossene Anlage gesehen werden kann.

MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins: Schritte gegen tierquälerische und umweltschädliche Anlagen oder auch Vorschläge für Verbesserungen in Normen-Hebung und Vollziehung kommen nahezu ausnahmslos von Tierschutzorganisationen bzw Tierheimen. Proteste, Einsprüche, Berufungen und Beschwerden einerseits und positive Vorstöße andererseits haben zwar manchmal Erfolg, bedeuten aber einen mühsamen und rechtsstaatlich komplizierten Umweg. Die Politik ist gefordert, sich selbst aktiver im Bereich Tierschutz (auch auf EU-Ebene) einzusetzen.

Mag. Erich Schacherl, VGT Kampagnenteam: Umweltverträglichkeitsprüfungen sind ein wichtiges politisches Instrument des Umweltschutzes. Der Bau einer derartigen Fischfabrik ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung würde diese grundsätzliche Idee von Umweltschutz ad absurdum führen.

Abgesehen von den umweltrelevanten Themen verweisen Tierschutz Austria und der VGT auf die zahlreichen Tierschutzprobleme, die mit der geplanten Fischfabrik in Gmünd im Zusammenhang stehen.

Mag. Erich Schacherl vom VGT: Die Lachse in der geplanten Fischfabrik sehen vom ersten Moment ihres Lebens bis zum letzten Atemzug nur künstliche, unnatürliche Umgebung. Sie müssen in unnatürlichen Wasserbecken mit viel zu vielen Fischen auf zu engem Raum leben. Wassertemperatur und Wasserqualität werden ständig unnatürlich beeinflusst, um die Fische züchterisch zu manipulieren. Die Lachse werden in künstlichem Licht gehalten. Sie werden mit industriell produziertem Futter gefüttert. All das bedeutet aus Tierschutzsicht, dass ihnen Schmerzen, Leiden, Schäden und Qualen zugefügt werden.

(1) Feststellungsbescheid WST1-UF-199/001-2023 vom 14.09.2023

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