Über 600 Abschussbefehle und 22 Abschüsse: Kärnten will den Wolf ausrotten! - vgt

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Über 600 Abschussbefehle und 22 Abschüsse: Kärnten will den Wolf ausrotten!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.05.2025)

Kärnten, 22.05.2025

Landesrat Gruber handelt eindeutig rechtswidrig, die Verordnung zum Abschuss ist weder EU-rechts- noch verfassungskonform, es gibt kein Monitoring und keinen guten Erhaltungszustand

ÖVP-Landesrat Martin Gruber hat eine Steinzeitmentalität. Töten, töten, töten ist das Einzige, was ihm einfällt. Weder ist ein Funken modernen Verständnisses von Tier- und Artenschutz zu bemerken, noch ist ihm der Rechtsstaat wichtig, wenn es um Tiere geht. Er missbraucht seine Amtsmacht, um mittels Verordnung die Aarhuskonvention zu umgehen und völlig rechtswidrig die Ausrottung des Wolfes zu betreiben. 600 Abschussbefehle hat sein Amt bereits ausgestellt, 22 wurden vollstreckt. Die Dunkelziffer ist unbekannt. Wenn es nach Gruber geht, hätten also bereits 600 Wölfe in Kärnten erschossen werden sollen. Und das u.a., weil sie sich einer Wildfütterung im dichten Wald auf 200 m genähert haben. Noch dazu werden die Wölfe jetzt im Mai erschossen, wenn sie ihre Kinder ernähren. Diese verhungern beim Abschuss ihrer Eltern elendiglich, was bei Landesrat Gruber offenbar eine Begeisterung auslöst, sonst würde er ja etwas dagegen unternehmen. In keinem Land der Welt wird auf so kleiner Fläche mit einem derart rücksichtslosen Massaker gegen den Wolf vorgegangen. Kärnten ist in Sachen Wolf im Mittelalter stecken geblieben! Demnächst wird zu Wolfsangeln und Gift gegriffen!

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Im Tierschutz gibt es in Österreich keinen Rechtsstaat. Tieren gegenüber können die Behörden jedes Gesetz brechen und es geschieht ihnen überhaupt nichts. Niemand darf im Namen der Tiere klagen, niemand kann diese Gesetzesbrecher zur Rechenschaft ziehen. Die Bescheidbeschwerde, ein von der EU anerkannten Umweltorganisationen zugestandener Rechtsweg, wird von Gruber rechtswidrig durch den Erlass von Verordnungen umgangen. Bei Anzeigen gegen diesen vielfachen offensichtlichen Rechtsbruch, mauscheln die Behörden. Landläufig nennt man das Korruption. Es ist eine einzige Schande für unser Land. Tierschutz haben wir seit 12 (!) Jahren als Staatsziel in der Bundesverfassung festgeschrieben, aber Gruber und Konsorten können Tierschutz nicht einmal buchstabieren!“

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