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VGT ertappt 4 Singvogelfänger auf frischer Tat

Bad Goisern, 16.10.2025

Aufnahmen zeigen zappelnde Vögel in Schnappfallen, gesetzwidrig viele Lockvögel pro Vogelfänger, Vögel in Sackerln, winzigen Käfigen und gestapelt im Rucksack

Der Vogelfang geschieht im Morgengrauen abseits der Öffentlichkeit an versteckten Plätzen in den Bergen des OÖ Salzkammerguts. Um die Bevölkerung über die wahren Vorgänge beim Singvogelfang zu informieren, haben Aktivist:innen des VGT gestern insgesamt 4 Vogelfänger an 4 verschiedenen Fangplätzen bei Bad Goisern überrascht. Dabei wurden folgende Fakten mit Foto- und Filmaufnahmen dokumentiert:

  • Obwohl die OÖ Artenschutzverordnung in § 11 nur 2 Lockvögel pro Art erlaubt – beim Fichtenkreuzschnabel 4 – hatten die Vogelfänger mehr Lockvögel in winzigen Käfigen an die Bäume gehängt. So hatte ein Vogelfänger bspw. 6 Fichtenkreuzschnäbel.

  • Die Artenschutzverordnung erlaubt den Fang von nur einem Vogel jeder von 4 Arten, aber allein während der zweistündigen Beobachtung eines Vogelfängers fing dieser 3 Fichtenkreuzschnäbel, 1 Gimpel, 1 Erlenzeisig und 1 Tannenmeise.

  • Ein gefangener Gimpel wurde in einem kleinen Sackerl an einen Baumstumpf gehängt.

  • Die Lockvögel werden in winzigen Käfigen zu acht in einem Rucksack auf den Berg gebracht, dort stundenlang an einen Baum gehängt, nur um danach wieder im dunklen Rucksack gestapelt mit 2 weiteren Käfigen für frisch gefangene Vögel ins Tal gebracht zu werden.

  • Einmal fiel ein Käfig mit einem lebenden Lockvogel darin vom Baum, stürzte bis auf den Boden und rollte durch den Wald einen Abhang hinunter.

  • Die Fangplätze sind so groß, dass sie nicht überblickt werden können. So geriet mehrmals ein Vogel in eine Falle, ohne dass der Vogelfänger dies bemerkte.

Zwei der vom VGT überraschten Vogelfänger riefen gleich die Polizei. Da aber das Dokumentieren des Vogelfangs auf öffentlichem Grund selbstredend erlaubt ist, konnte die Polizei nicht gegen den VGT einschreiten, obwohl sie keinen Hehl daraus machte, dass sie das gerne getan hätte. Die Beamt:innen behinderten VGT-Aktivist:innen beim Abstieg und verhielten sich aggressiv und beleidigend. Und sie hatten Fotos bekannter Tierschützer:innen dabei, um die VGT-Aktivist:innen zu identifizieren. So wurde das Dokumentieren der Missstände erschwert, anstatt dass die Beamt:innen die Vogelfänger kontrolliert und die Gesetzesübertretungen geahndet hätten.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Der Singvogelfang kann nur deshalb weiterhin stattfinden, weil die große Mehrheit der Menschen in Österreich nichts davon weiß. Blickt man einmal hinter die Kulissen, merkt man schnell, dass die Vorgaben des § 11 der OÖ Artenschutzverordnung nicht eingehalten werden. Die Anzahl der Lockvögel wird überschritten, die Lockvögel sind viel öfter in winzigen Käfigen als dort vorgegeben und es werden sehr viel mehr Vögel gefangen, als gesetzlich maximal erlaubt. Und das, während überall im Land die Anzahl der Singvögel zurückgeht. Diese Tradition muss jetzt erneut überdacht werden. Alle Österreicher:innen sollten mitentscheiden dürfen, ob das Fangen wilder Singvögel hierzulande weiter geduldet werden muss.“

Der VGT hat eine Petition gegen diese grausame Tradition ins Leben gerufen, die bereits von 2.700 Personen unterzeichnet wurde.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

 

 

 

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