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Das Bild zeigt einen (ehemaligen) Mitarbeiter der Schweinefabrik

Oberlandesgericht Wien: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht beleidigen

Wien/Großkadolz, 09.04.2026

Einstweilige Verfügung: die Bezeichnung als „terroristische Vereinigung“ sei eine unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptung, die Hardegg unterlassen müsse

Nachdem der VGT mit zugespieltem Bildmaterial die tierquälerischen und rechtswidrigen Zustände in der Schweinefabrik Hardegg in Seefeld-Kadolz im nö Weinviertel aufgedeckt hatte, wurde er vom Besitzer der Schweinefabrik, Maximilian Hardegg, als „terroristische Vereinigung“ bezeichnet. Eine terroristische Vereinigung ist nach § 278b des österreichischen Strafgesetzbuchs eine auf längere Zeit angelegte Verbindung von Personen, die schwere Straftaten durchführt, um damit die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern. Der VGT hat dagegen lediglich Bildmaterial aus Hardeggs Tierfabrik veröffentlicht, das schwere Missstände zeigt, ohne Hardegg selbst zu nennen. Dieser Investigativjournalismus im Tierschutz wird von der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen. Deshalb musste sich der VGT gegen diesen Vorwurf gerichtlich wehren. Er bekam in erster Instanz vom Handelsgericht Wien recht. Nun hat auch das Oberlandesgericht Wien die Berufung von Hardegg gegen diese Einstweilige Verfügung abgewiesen.

Das Oberlandesgericht stellt ausdrücklich fest, dass die Bezeichnung des VGT als „terroristische Vereinigung“ keine bloße Meinungsäußerung, sondern eine unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptung ist. Der Vorwurf wird von Durchschnittsleser:innen als Unterstellung strafrechtlich relevanten Verhaltens (§ 278b StGB) verstanden und ist objektiv überprüfbar. Selbst bei Annahme eines Werturteils liegt jedenfalls ein unzulässiger Wertungsexzess vor, da den Aussagen kein wahres Tatsachensubstrat zugrunde liegt. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Berufung zwar „wesentliche Verfahrensmängel“ behauptet, aber keine gesetzmäßig ausgeführte Verfahrensrüge enthält. Es ist noch offen, ob Hardegg einen außerordentlichen Revisionsrekurs anstrengt oder ob nun das Definitivverfahren beginnen wird.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch fühlt sich bestätigt: „Man muss sich nicht von einem Schweinefabriksbesitzer als Terrorist bezeichnen lassen, nur weil man seine Schweinereien aufdeckt. Der ehemals adelige Hardegg wird vom ebenfalls ehemals adeligen Jäger Schaffgotsch vor Gericht vertreten, der seinerseits die Klagen des ehemals adeligen Gatterjägermeisters Mayr-Melnhof gegen mich durchgeführt hat. Damals standen auf Kommentaren einer Facebookseite Bezeichnungen von Mayr-Melnhof, die vergleichsweise harmlos waren. Das fand Schaffgotsch unerträglich. Jetzt verteidigt er aber den Vorwurf gegen den VGT, wir seien Terrorist:innen. Offensichtlich gehen hier die Netzwerke des ehemaligen Adels, die als Großgrundbesitzer:innen ungestört ihrer Jagdleidenschaft frönen wollen, gezielt gegen den Tierschutz vor, der es wagt, sie zu kritisieren. Zum Glück hält der Rechtsstaat dieses unlautere Vorgehen in Schach!“

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