Teilen:

Das Bild zeigt einen (ehemaligen) Mitarbeiter der Schweinefabrik

Oberlandesgericht Wien: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht beleidigen

Wien/Großkadolz, 09.04.2026

Einstweilige Verfügung: die Bezeichnung als „terroristische Vereinigung“ sei eine unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptung, die Hardegg unterlassen müsse

Nachdem der VGT mit zugespieltem Bildmaterial die tierquälerischen und rechtswidrigen Zustände in der Schweinefabrik Hardegg in Seefeld-Kadolz im nö Weinviertel aufgedeckt hatte, wurde er vom Besitzer der Schweinefabrik, Maximilian Hardegg, als „terroristische Vereinigung“ bezeichnet. Eine terroristische Vereinigung ist nach § 278b des österreichischen Strafgesetzbuchs eine auf längere Zeit angelegte Verbindung von Personen, die schwere Straftaten durchführt, um damit die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern. Der VGT hat dagegen lediglich Bildmaterial aus Hardeggs Tierfabrik veröffentlicht, das schwere Missstände zeigt, ohne Hardegg selbst zu nennen. Dieser Investigativjournalismus im Tierschutz wird von der Bevölkerung sehr positiv aufgenommen. Deshalb musste sich der VGT gegen diesen Vorwurf gerichtlich wehren. Er bekam in erster Instanz vom Handelsgericht Wien recht. Nun hat auch das Oberlandesgericht Wien die Berufung von Hardegg gegen diese Einstweilige Verfügung abgewiesen.

Das Oberlandesgericht stellt ausdrücklich fest, dass die Bezeichnung des VGT als „terroristische Vereinigung“ keine bloße Meinungsäußerung, sondern eine unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptung ist. Der Vorwurf wird von Durchschnittsleser:innen als Unterstellung strafrechtlich relevanten Verhaltens (§ 278b StGB) verstanden und ist objektiv überprüfbar. Selbst bei Annahme eines Werturteils liegt jedenfalls ein unzulässiger Wertungsexzess vor, da den Aussagen kein wahres Tatsachensubstrat zugrunde liegt. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass die Berufung zwar „wesentliche Verfahrensmängel“ behauptet, aber keine gesetzmäßig ausgeführte Verfahrensrüge enthält. Es ist noch offen, ob Hardegg einen außerordentlichen Revisionsrekurs anstrengt oder ob nun das Definitivverfahren beginnen wird.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch fühlt sich bestätigt: „Man muss sich nicht von einem Schweinefabriksbesitzer als Terrorist bezeichnen lassen, nur weil man seine Schweinereien aufdeckt. Der ehemals adelige Hardegg wird vom ebenfalls ehemals adeligen Jäger Schaffgotsch vor Gericht vertreten, der seinerseits die Klagen des ehemals adeligen Gatterjägermeisters Mayr-Melnhof gegen mich durchgeführt hat. Damals standen auf Kommentaren einer Facebookseite Bezeichnungen von Mayr-Melnhof, die vergleichsweise harmlos waren. Das fand Schaffgotsch unerträglich. Jetzt verteidigt er aber den Vorwurf gegen den VGT, wir seien Terrorist:innen. Offensichtlich gehen hier die Netzwerke des ehemaligen Adels, die als Großgrundbesitzer:innen ungestört ihrer Jagdleidenschaft frönen wollen, gezielt gegen den Tierschutz vor, der es wagt, sie zu kritisieren. Zum Glück hält der Rechtsstaat dieses unlautere Vorgehen in Schach!“

16.10.2026, Wien

Einladung: VGT-Anti-Pelz-Demomarsch in Wien

Samstag, 17. Oktober, 13 Uhr, Christian-Broda Platz

14.10.2026, Wien

VGT: Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, 2027 Schweinehaltung neu zu regeln

Anlässlich der heutigen Nationalratssitzung erinnerte der VGT vor dem Parlament die Regierung daran, die offene Frage der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden endlich zu lösen

13.10.2026, Wien/EU

85 % der Österreicher:innen fordern rasches Ende der Käfighaltung

Ein Großteil der Österreicher:innen will bis 2035 ein EU-weites Ende der Käfighaltung von Legehennen. Die Industrie pocht auf eine Übergangsfrist bis 2045.

09.10.2026, Wien

Urteil im SPAR-SLAPP gegen den VGT beweist: Vollspaltenboden ist Tierquälerei

Zusätzlich hat die Richterin mit Bezug zum OGH zahlreiche Klagspunkte von SPAR zurückgewiesen und dadurch die Klage als SLAPP entlarvt

08.10.2026, Wien

Der Schweine-Vollspaltenboden muss weg: VGT-Demos bei Parteizentralen in Wien

Mit Zitat aus dem Tierschutzgesetz, nach dem jetzt ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung beschlossen werden muss, erinnert der VGT die Regierung an ihre Verantwortung

07.10.2026, Wien

VGT-Aktion: Tintenfische schützen, nicht essen

Morgen ist Welt-Oktopus-Tag. Brutale Methoden beim Fang sind weithin unbekannt

06.10.2026, Wien

Handelsgericht urteilt in SPAR-Klage gegen VGT: SLAPP weitgehend bekräftigt

Richterin bestätigt OGH-Urteil und 6 Verbote der EV zu Schweine-Vollspalten, verbietet dem VGT aber zusätzlich, wissenschaftliche Studien zu Mortalität und Tierwohl-Preisen zu zitieren

06.10.2026, Wien

Welt-Oktopus-Tag: VGT-Aktion am Stephansplatz

Tierschutz-Aktion in Wien soll tierquälerische Aspekte bei der Fischerei von Tintenfischen in den Fokus rücken