Rinder sind sehr soziale Lebewesen, die in Gemeinschaften leben und intensive individuelle Freundschaften und Familienbande pflegen. Sie verfügen über einen ausgeprägten Bewegungsdrang: Ursprünglich waren Rinder ganzjährig gemeinsam auf Wanderschaft durch ihre Futterreviere. Die ständige Anbindehaltung bei Rindern ist in Österreich verboten, jedoch bietet das Gesetz so viele Ausnahmen, dass das Verbot kaum zum Tragen kommt.
Wie ist es möglich, dass das Tierschutzgesetz zwar die dauernde Anbindehaltung verbietet und auch vorschreibt, dass die Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit zum Sozialkontakt den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere entsprechen müssen, trotzdem aber sogar die dauernde Anbindehaltung eine vollkommen gängige Praxis in Österreich ist?
Die Anbindehaltung ist nicht mehr akzeptabel und steht im Widerspruch zu einem zeitgemäßen Tierschutz.