22.04.2026
Tierversuche als Staatsgeheimnis: Einladung
Anlässlich des Welttags für Versuchstiere am 24. April fragt der VGT: Wer hält die Tiere versteckt?
VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Petition
noch 3.084 unterschriften bis zum ziel
Mit Ihrer Unterschrift helfen Sie mit, sinnlose Tierversuche zu beenden.
Diese Petition richtet sich an die österreichische Bundesregierung.
Formular
Bereits im Jahr 2010 hat die EU in der Richtlinie 2010/63/EU den Ausstieg aus dem Tierversuch und die Förderung tierfreier Methoden als letztendliches Ziel definiert. Es gibt heute eine ganze Reihe von modernen, tierfreien Forschungsmethoden, die nicht nur ethisch vertretbar sind, sondern oft sogar verlässlichere und relevantere Ergebnisse als Versuche an Tieren liefern. Trotzdem sinkt die Zahl der missbrauchten "Versuchstiere" nicht. Tierschützer:innen sowie Wissenschafter:innen fordern den Ausstieg aus dem Tierversuch, wie in der EU-Richtlinie festgelegt. Unsere Petition listet fünf wesentliche Maßnahmen, die als erste Schritte zur Umsetzung dieses Ziels essenziell sind.
Forderung: Der vom Messerli Institut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wissenschaftlich erarbeitete Kriterienkatalog soll als Verordnung in Kraft treten und die aktuelle Verordnung, die nur eine Pseudo-Abwägung vorschreibt, ersetzen.
Hintergrund: Mit der Umsetzung der EU Richtlinie zu Tierversuchen 2012 wurde festgelegt, dass die Zulassung von Tierversuchen einem Verfahren nach objektiven Kriterien unterworfen werden soll: Dem sogenannten Kriterienkatalog. Das Wissenschaftsministerium zahlte dem Messerli Institut der Veterinärmedizinischen Universität Wien 534.883 Euro für die wissenschaftliche Erarbeitung dieses Katalogs. In einem jahrelangen Prozess wurde der Katalog entwickelt. Wenige Wochen vor In-Kraft-Treten tauschte das Ministerium aber diesen wissenschaftlich erarbeiteten Text gegen einen selbstverfassten aus. Im Ergebnis wurde durch dieses Vorgehen der ursprüngliche Zweck des Gesetzes komplett ausgehebelt. Die nun gültige gesetzliche Verordnung führt in der Praxis dazu, dass keine ernsthafte ethische Abwägung mehr durchgeführt werden muss. Auch die absurdesten und grausamsten Tierversuche sind zulässig.
Forderung:
Anhebung des staatlichen Forschungsbudgets für Alternativmethodenforschung mindestens auf das Niveau des staatlichen Forschungsbudgets für Tierversuchsforschung.
Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Erforschung und Validierung von Alternativmethoden.
Hintergrund: § 38 des Tierversuchsgesetzes 2012 legt fest, dass der Bund die Erforschung von Ersatzmethoden zum Tierversuch finanziell zu fördern hat. Zahlen für Österreich sind nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass das Forschungsbudget für Alternativforschung im Vergleich zu jenem für Tierversuche ähnlich wie in Deutschland verschwindend gering ist. (Deutschland fördert Tierversuchsforschung mit einem 550 Mal größeren Budget als tierversuchsfreie Forschung: € 2,2 Milliarden – € 4 Millionen). Bei einer IFES Umfrage aus dem Jahr 2012 waren 89 % der Befragten für die Errichtung eines Zentrums für die Erforschung und Evaluierung von Alternativen zum Tierversuch in Österreich.
Forderung: Jeder Tierversuchsantrag muss gesetzlich verpflichtend von einer Kommission beurteilt werden, in der auch Tierschutzorganisationen vertreten sind. Nur wenn die Mehrheit der Kommission für die Durchführung des Tierversuchs ist, darf er stattfinden.
Hintergrund: Bei Tierversuchen herrscht völlige Narrenfreiheit. Die Entscheidung, ob ein Antrag für einen Tierversuch genehmigt wird oder nicht, unterliegt einer einzelnen Person. Die Tierschutzombudspersonen wurden als Kontrolle vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Zusätzlich sieht das Gesetz nicht nur keine Beteiligung von Tierschutzorganisationen an der Entscheidung für Genehmigungen vor, sondern überhaupt keine Kommissionen. In Polen z. B. sind Kommissionen vorgeschrieben, die drittelparitätisch mit Naturwissenschaftler:innen, Ethiker:innen und Tierschützer:innen besetzt sind und über jeden Tierversuchsantrag abstimmen müssen. Nur wenn der Antrag eine qualifizierte Mehrheit findet, darf der Tierversuch stattfinden. In Österreich kann sich die zuständige Person einer Kommission bedienen, wenn sie will, und kann sich auch über die Mehrheitsmeinung dieser Kommission hinwegsetzen. Dass verschiedene Institutionen, die Tierversuche durchführen, selbst sogenannte "Ethikkommissionen" eingesetzt haben, muss als Feigenblatt gewertet werden, weil die Mitglieder dieser Pseudokommissionen selbst Tierversuche durchführen, sich also nur gegenseitig bestätigen.
Forderung: Um Doppel- und Mehrfachversuche zu vermeiden, ist es erforderlich, eine intelligente Datenbank zu erstellen, aus der rasch und effizient ersichtlich ist, welche Tierversuche bereits stattgefunden haben. Diese Datenbank ist dann im Genehmigungsverfahren als Informationsquelle heranzuziehen.
Forderung: Anhebung der Mindestanforderung für die Pflege und Unterbringung von „Versuchstieren“ an jene für „Nutztiere“ und „Heimtiere“ je nach Tierart (z.B. Verbot von Käfigen in der Kaninchenhaltung).
Hintergrund: Im Bereich der sogenannten Nutztierhaltung ist es in den letzten Jahren zunehmend zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den grausamen Bedingungen in der Intensivtierhaltung gekommen. Wenn auch noch nicht viel zu einer Verbesserung der Situation geschehen ist, so wurde doch in manchen Bereichen das Schutzniveau angehoben. Den Tierversuchsbetreibenden ist es gelungen, sich einer gesellschaftlichen Diskussion praktisch vollständig zu entziehen. Nicht zuletzt deswegen, weil sie es schaffen, Informationen über ihr Tun sehr effektiv zu unterdrücken.
Obwohl die Tierversuchsbranche finanziell deutlich besser aufgestellt ist als die Landwirtschaft, sind "Versuchstiere" (noch) schlechteren Haltungsbedingungen ausgesetzt als landwirtschaftliche "Nutztiere". Und das, obwohl "Versuchstiere" ja ohnehin schon durch den Versuch einer höheren Belastung ausgesetzt sind.
Da die EU Richtlinie im Augenblick keine strengere nationale Gesetzgebung in diesem Bereich zulässt, muss sich die Bundesregierung um eine Lösung kümmern, wie z. B. für eine entsprechende Änderung auf EU-Ebene zu sorgen.
20.04.2023
Am 24. April ist der „World Day for Laboratory Animals”. An diesem Tag wird weltweit der Tiere gedacht, die in Tierversuchen leiden und sterben. Der VGT hat den Tag zum Anlass genommen, um den Menschen auf der Straße nicht nur die erschreckend hohe Zahl von Tieren zu präsentieren, die in Österreich „verbraucht werden“, sondern um auch ihre Gesichter zu zeigen.
26.01.2023
Die EU-Bürger:innen-Initiative (EBI) “Save Cruelty-Free Cosmetics” geht aus dem Verifizierungsprozess der Unterschriften mit 1,2 Millionen gültigen Stimmen hervor. Die EU-Kommission muss sich mit den Forderungen befassen.