Forderung: Anhebung der Mindestanforderung für die Pflege und Unterbringung von „Versuchstieren“ an jene für „Nutztiere“ und „Heimtiere“ je nach Tierart (z.B. Verbot von Käfigen in der Kaninchenhaltung).
Hintergrund: Im Bereich der sogenannten Nutztierhaltung ist es in den letzten Jahren zunehmend zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den grausamen Bedingungen in der Intensivtierhaltung gekommen. Wenn auch noch nicht viel zu einer Verbesserung der Situation geschehen ist, so wurde doch in manchen Bereichen das Schutzniveau angehoben. Den Tierversuchsbetreibenden ist es gelungen, sich einer gesellschaftlichen Diskussion praktisch vollständig zu entziehen. Nicht zuletzt deswegen, weil sie es schaffen, Informationen über ihr Tun sehr effektiv zu unterdrücken.
Obwohl die Tierversuchsbranche finanziell deutlich besser aufgestellt ist als die Landwirtschaft, sind "Versuchstiere" (noch) schlechteren Haltungsbedingungen ausgesetzt als landwirtschaftliche "Nutztiere". Und das, obwohl "Versuchstiere" ja ohnehin schon durch den Versuch einer höheren Belastung ausgesetzt sind.
Da die EU Richtlinie im Augenblick keine strengere nationale Gesetzgebung in diesem Bereich zulässt, muss sich die Bundesregierung um eine Lösung kümmern, wie z. B. für eine entsprechende Änderung auf EU-Ebene zu sorgen.