Trotz neuer EU-Verordnung: Tiertransport-Tragödien gehen weiter - vgt

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Trotz neuer EU-Verordnung: Tiertransport-Tragödien gehen weiter

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.02.1999)

02.02.1999

Geändert hat sich rein gar nichts: Seit 1.1.95 gilt unser vorbildliches Tiertransportgesetz, wonach Schlachttiere nur bis zum nächsten inländischen Schlachthof, maximal aber 260 km oder 6 Stunden transportiert werden dürften. Und seit 1.1.99 gelten zusätzlich in der EU - nach der Verordnung Nr. 1255/97 - nur mehr bestimmte, zugelassene „Aufenthaltsorte", an denen die Tiertransporter zu versorgen wären, aber leider wissen das die Spediteure noch gar nicht. Zudem gibt es davon in ganz Deutschland ganze vier (!) Adressen, von welchen zwei nicht einmal an der meistbefahrenen Nord-Süd-Route liegen und die anderen beiden ausgerechnet bei jener Speditionsfirma angesiedelt sind, die bekanntlich die meisten Vergehen gegen das Tiertransportgesetz zu verzeichnen hat.

Auch unsere angeblich so gewissenhaften Behörden wissen anscheinend nichts von dieser neuen Verordnung, denn nach wie vor werden sämtliche Schlachttiertransporter ungehindert weiterfahren gelassen, wenn sie nur einen jener vorgestempelten Zettel vorweisen, die für ein paar Mark auf jeder x-beliebigen Raststätte zu haben sind. Das weiß zwar auch der Salzburger Tiertransport-Inspektor, der dennoch all diese illegalen Transporte mit einem Achselzucken und entgegen dem geltenden Gesetz passieren läßt.

Auch gefährliche verbale Drohungen und sogar das Bedrohen mit dem LKW gegen Tierschützer wurden bisher von den anwesenden Beamten nicht ernst genommen. Stattdessen laufen kostspielige Strafverfahren und sogar Gerichtsverfahren von deutschen und österr. Behörden gegen dutzende Tierschützer, die in jüngerer Vergangenheit derartige Zustände durch Anhalten von illegalen Tiertransportern an die Öffentlichkeit gebracht haben. Der Gründe: Nicht-Anmelden einer Kundgebung, Gehen auf der Autobahn bis hin zu angeblicher Tierquälerei. Welcher Hohn, angesichts der unermeßlichen Qualen, welchen diese armen Geschöpfe bei ihren tage- und wochenlangen Fahrten bis zum Schlachthof in Beirut, Libyen oder Ägypten ausgesetzt sind und die wir lediglich aufzeigen bzw. kurzzeitig lindern wollten.

Während sich also am Zustand und an der Häufigkeit dieser in unserem Jahrhundert einmaligen Tiertragödien trotz aller vollmundigen Zusagen der Politiker rein gar nichts geändert hat, ja letzten Oktober die Exporterstattungen für Lebendrinder sogar um 8% (!) erhöht wurden, gehen die Tiertransite durch Österreich tagtäglich weiter: Am Autobahngrenzübergang Salzburg-Walserberg z.B., dem Haupt-Transitknoten für Tiertransporte von, nach und durch Österreich, passieren an Spitzentagen bis zu 1.000 Schlachtrinder ungehindert die Grenze in Richtung Süden, hauptsächlich zu den Verladehäfen Koper (SLO) und Triest (I).

Wir fordern daher zum wiederholten Mal: Einhaltung des österr. Tiertransportgesetzes (Schlachttiere nur bis zum nächstgelegenen inländischen Schlachthof, also Salzburg-Bergheim) und Streichung der Exportsubventionen für Lebendvieh. 

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