NÖ: 7 schwer kranke Hühner aus Legebatterie gerettet - vgt

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NÖ: 7 schwer kranke Hühner aus Legebatterie gerettet

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.03.2003)

Wien, 16.03.2003

Aufgrund eines anonymen Hinweises betrat der Verein Gegen Tierfabriken am 15. März 2003 die Legebatterie von Florian Zichtl, Kleinsierning 1, 3231 St. Margarethen und rettete 7 Hühner,

Übergesetzlicher Notstand: Der Verein Gegen Tierfabriken holt Hühner aus illegaler Legebatterie

Mehr Bilder von der Rettung gibt es hier zu sehen

Aufgrund eines anonymen Hinweises betrat der Verein Gegen Tierfabriken am 15. März 2003 die Legebatterie in St. Margarethen bei St. Pölten und rettete 7 Hühner, die noch in derselben Nacht zur Notaufnahme der veterinärmedizinischen Universität Wien gebracht wurden. Nach Auffassung des VGT ist diese Rettung der Hühner durch die unmittelbare Notsituation, in der sich die Tiere befanden, juridisch gerechtfertigt. Der Hühnerhalter wurde wegen Tierquälerei und Übertretung der nö. Nutztierhaltungsverordnung angezeigt.

Die Zustände in dieser Legebatterie sind unbeschreiblich:

  • mehrere tote Hühner, z.T. sicher schon wochen- oder monatelang tot, in den Käfigen mitten unter den lebenden Artgenossinnen am Verrotten.
  • eine große Zahl von Käfigen der Grundfläche 45cm mal 50cm enthält 6 Hühner, obwohl nach der nö. Nutztierhaltungsverordnung nur maximal 5 Hühner für Käfige dieser Größe zugelassen sind.
  • manche Hühner sind schwer krank, haben bis zu 5cm große offene Wunden, oder liegen flach am Käfigboden, ihre Körper übersäht mit kleinen Insekten, Milben und Würmern, die allermeisten Hühner praktisch ohne Federn und mit leuchtend roten, entzundenen Bereichen auf Brust und Kloake.
  • die Luft in der Legebatterie ist dermaßen toxisch und staubbelastet, dass die meisten Hühner nicht gesund bleiben können.

In der Nutztierhaltung ist Österreich Schlusslicht in der EU. Ja, die europäische Kommission hat sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil Österreich die EU-Richtlinie für Mindeststandards in der Legehennenhaltung nicht umgesetzt hat. Gerade in Niederösterreich ist die Situation am schlimmsten: mit einer Übergangsfrist erst bis 2013 müssen die Käfige in Legebatterien von 450 Quadratzentimeter pro Huhn auf lächerliche 650 Quadratzentimeter pro Huhn vergrößert werden. Es soll sich also nichts Wesentliches ändern.

Und in Niederösterreich halten sich die Legebatterie-Betreiber nicht einmal an die alten, schlechten Mindeststandards von 450 Quadratzentimeter pro Huhn: in einer Legebatterie bei St. Pölten müssen die Hühner mit 375 Quadratzentimeter pro Huhn auskommen. Dazu wird, entgegen dem Gesetz, offenbar nie kontrolliert, weil ansonsten die toten Hühner in den Käfigen auffallen hätten müssen. Zusätzlich wird die Anlage nicht sauber gehalten, sodass sich Krankheitserreger ungehindert ausbreiten können.

Der VGT nahm insgesamt 7 schwer kranke Hühner aus dieser illegalen Legebatterie zur tierärztlichen Notaufnahme mit und zeigte den "Besitzer" wegen Tierquälerei und Übertretung der nö. Nutztierhaltungsverordnung an. Auch wenn bei der Rettung dieser Hühner kleinere Gesetze gebrochen werden mussten, so ist das nach Rechtsauffassung des VGT durch den übergesetzlichen Notstand gerechtfertigt: da seit 1988 laut §285a ABGB Tiere keine Sachen mehr sind, ist ihr Wohlergehen, das sie von Sachen unterscheidet, ein Rechtsgut, dessen Schutz gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden muss. "Wenn er nicht in der Lage ist, seine Hühner in einer Weise zu halten, dass sie gesund leben können, dann muss sich sein Besitzrecht über seine todkranken Hühner hinter deren Wohlergehen einreihen. Das Wohlergehen schwer kranker Hühner ist wichtiger", meint Dr. Martin Balluch, Obmann des VGT. Und weiter: "Legebatterien müssen in einem neuen Bundstierschutzgesetz verboten werden, wie uns das die Schweiz, Finnland und sogar Deutschland bereits vorgezeigt haben! Wir appellieren an die neue Bundesregierung die Käfighaltung von Legehennen grundsätzlich zu verbieten."

 

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