Politik steht Tierschutz Rede und Antwort - vgt

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Politik steht Tierschutz Rede und Antwort

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2003)

Wien, 10.12.2003

Das Fehlen aller Forderungen des Tierschutz Volksbegehrens im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von Tierschutzbewegung bemängelt

Das Fehlen aller Forderungen des Tierschutz Volksbegehrens im Entwurf zum Bundestierschutzgesetz von Tierschutzbewegung bemängelt

Gestern, den 9. Dezember 2003, fand abends eine von United Creatures, dem Verein Gegen Tierfabriken und dem Wiener Tierschutzverein organisierte Diskussionsveranstaltung zwischen VertreterInnen des Tierschutzes und TierschutzsprecherInnen der vier Parlamentsfraktionen statt. Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer von der ÖVP, Katharina Pfeffer von der SPÖ, Mag. Brigid Weinzinger von den Grünen und Klaus Wittauer von der FPÖ stellten sich im Veranstaltungssaal des Wiener Tierschutzhauses den Fragen von etwa 50 TierschützerInnen zum vorliegenden Entwurf des Bundestierschutzgesetzes.

Brigid Weinzinger stimmte mit den TierschützerInnen darin überein, dass der ÖVP-Vorschlag schwerwiegende Mängel aufweise, weil er keine der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens 1996 berücksichtigt. Zusätzlich würde die Essenz des Gesetzes in einer Vielzahl von Verordnungen zu finden sein, für die aber noch keine konkrete Formulierung existiert. Die Grünen würden einem Bundestierschutzgesetz ohne Tieranwaltschaft und Verbot der Käfighaltung für Legehühner nicht zustimmen.

Für Klaus Wittauer ist die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Bundesverfassung der „Knackpunkt“, bevor die FPÖ einem Bundestierschutzgesetz zustimmen könnte. Statt einer Tieranwaltschaft schlägt er einen Tier-Ombudsmann vor. Bei Tierquälerei sollte es Mindeststrafen geben und bei wiederholter Übertretung verpflichtend ein Haltungsverbot ausgesprochen werden.

Ulrike Baumgartner-Gabitzer verteidigte den Entwurf als richtungsweisend. Eine Verankerung von Tierschutz in der Verfassung lehnt sie aus formalrechtlichen Gründen ab. Die Schaffung einer Tieranwaltschaft würde nur eine zusätzliche Aufblähung des Behördenapparats darstellen. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes müsste mit anderen Mitteln sichergestellt werden. Aus dem Gesetzesentwurf ließe sich laut Baumgartner-Gabitzer ableiten, dass die Käfighaltung von Legehennen verboten sei, weil laut Entwurf jedem Tier soviel Platz zur Verfügung stehen muss, wie es seinen ethologischen und physiologischen Bedürfnissen angemessen ist. Allerdings formuliert z.B. die oö. Nutztierhaltungsverordnung ähnliche Ansprüche an den zur Verfügung zu stellenden Platz, und dennoch sind in OÖ Legebatterien explizit erlaubt.

Katharina Pfeffer bezeichnete den Entwurf als „einen Schritt zurück“ und ein Zeichen dafür, dass Tierschutz dem Kanzler kein Anliegen sein könne. Verbesserungen gäbe es nur dort, wo kein wirtschaftliches Interesse im Weg stünde. Der Hauptmaßstab für die SPÖ um einen Vorschlag zum Bundestierschutzgesetz zu beurteilen, sei die Erfüllung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens. Ohne Tieranwaltschaft und der Verankerung von Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung könne nicht mit der Zustimmung der SPÖ gerechnet werden, die allerdings für die Zwei-Drittel Mehrheit von Nöten ist.

Die vierstündige Diskussion verlief trotz kontroverser Meinungen ausgesprochen konstruktiv und sachlich.

 

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